31/10/2025
Kennen Sie das Verhinderungspflegegeld?
Macht die/der pflegende Angehörige Urlaub oder ist sie/er durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten der Ersatzpflege. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflegegeld ist, dass der Pflegebedürftige mindesten in Pflegegrad 2 eingestuft worden ist und der oder die Pflegende ein halbes Jahr mit den Aufgaben der häuslichen Pflege betraut war.
Das Verhinderungspflegegeld beträgt zwischen 1.612 € und 2.418 € im Jahr und kann bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen in Anspruch genommen werden.
Für den zu überbrückenden Zeitraum haben Sie die Möglichkeit, eine sogenannte 24 Stunden Pflegekraft zu engagieren, die bei der zu pflegenden Person einzieht und die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten übernimmt. Durch das Verhinderungspflegegeld werden die Kosten für die 24 Stunden Pflege zum Teil oder sogar komplett von der Pflegeversicherung übernommen.
Den Antrag für die Verhinderungspflege stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Diesen können Sie übrigens sowohl im Vorfeld als auch rückwirkend beantragen.