20/06/2021
// Bei Kindern, die sich im heißen Auto offensichtlich in Not befinden, ist die Rettung sogar verpflichtend. Andernfalls kann man sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen. Bei Hunden ist unter anderem § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) anwendbar. Demnach ist es unter Umständen erlaubt, eine rechtswidrige Tat zu begehen, um eine nicht abwendbare Gefahr für „Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“, abzuwenden. Zu letzterem gehören auch Tiere. Zudem ist der Tierretter zivilrechtlich durch den Notstandsparagrafen § 228 BGB abgesichert. Bei all dem müssen aber vorher alle milderen Mittel zur Befreiung des Hundes ausgeschöpft worden sein. So sollten Passanten zunächst nach Möglichkeit ein wenig abwarten und versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Viele moderne Autos haben zudem eine Standklimaanlage verbaut, die dem Hund Abkühlung verschafft. //