Bestattungshaus Nina Biermann

Bestattungshaus Nina Biermann Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Bestattungshaus Nina Biermann, Physiotherapeut, NordStr. 86a, Hanau.

Guter Artikel , in dem verständlich erklärt ist wer für Bestattungskosten aufkommen muss.
10/08/2019

Guter Artikel , in dem verständlich erklärt ist wer für Bestattungskosten aufkommen muss.

Bärbel Neumann hat seit 17 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem im Mai gestorbenen Bruder. Streit und Probleme innerhalb der Familie früher an der Tagesordnung.

Wichtige Sache !
25/07/2019

Wichtige Sache !

Das eigene Lebensende ist oft ein Tabu-Thema. Nicht so für Ursula und Horst Schroeder. Das Ehepaar hat sich vor fünf Jahren dazu entschieden, die Details ihrer Bestattung festzulegen und einen Vorsorgevertrag bei einem Beerdigungsinstitut abzuschließen.

31/05/2019

Bei der Prüfung des Vermögens im Zusammenhang mit der Beantragung von Sozialleistungen werfen die Sozialämter ein besonderes Augenmerk auf die Bestattungsvorsorge, denn diese stellt grundsätzlich Vermögen dar. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen jedoch angemessene Beträge zur Bestattungsvorsorge verschonen. Das bedeutet, sie dürfen nicht verlangen, dass diese für die Begleichung von z.B. Heimkosten eingesetzt werden.

Das Verwaltungsgericht Münster entschied mit Urteil vom 21.12.2018 (Az. 6 K 4230/17, rechtskräftig seit 22.01.19), dass die Pflegeheimbewohnerin ihre in Höhe von insgesamt 10.500 € nicht auflösen muss, um das beantragte Pflegewohngeld zu erhalten.

Ob die Bestattungsvorsorge der Höhe nach angemessen ist, beurteilt sich grundsätzlich anhand der vorgesehenen Leistungen und der örtlichen Preise für eine Bestattung.
Das für die Bestattung beauftragte Bestattungsunternehmen hatte in seiner Kostenaufstellung für die gewünschte Erdbestattung Gesamtkosten in Höhe von 9.541,31 € errechnet. Das Gericht sah angesichts des Betrags keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Gesamtkosten für die dereinstige Bestattung unangemessen hoch seien. Bezugnehmend auf den Bericht der Stiftung Warentest (März 2013), wonach sich die Kosten für eine Erdbestattung zwischen 4.287 € (durchschnittliche einfache Erdbestattung) und 12.152 € (durchschnittliche gehobene Erdbestattung) bewegen, lägen die Kosten im Rahmen des Üblichen.

1.000 € für Kostensteigerung zulässig

Den Differenzbetrag von rund 1.000 € zwischen den veranschlagten Bestattungskosten in Höhe von 9.541,31 € und der dafür vorgesehenen finanziellen Absicherung im Bestattungsvorsorge- Treuhandvertrag in Höhe von 10.500 €, erachtete das Gericht zur Abfederung zukünftiger Preissteigerungen für uneingeschränkt zulässig. Bisher wurden üblicherweise Beträge in Höhe von bis zu 500 € hierfür berücksichtigt.

Das von der beklagten Behörde vorgetragene Argument, dass die bisherige Lebensführung der Klägerin, die schon immer in bescheidenen Verhältnissen gelebt habe, darauf schließen lasse, dass die Bestattungsvorsorge unangemessen sei, ließ das Gericht nicht gelten. Zutreffend stellte es fest, dass die Anerkennung einer angemessenen Bestattungsvorsorge als im Sinne der Härtefallregelung auf dem Gedanken der Selbstbestimmung und Menschenwürde beruht und deshalb die konkreten finanziellen Lebensumstände des Betroffenen nicht dazu führen dürfen, die Gestaltungswünsche und Kosten für seine Bestattung im Einzelfall bis auf das Sozialhilfeniveau einzuschränken.

Die Entscheidung des Gerichts ist ein weiterer Meilenstein bei der Fortbildung des Rechts zur Anerkennung einer angemessenen Bestattungsvorsorge!

18/05/2019

Nach Auffassung vieler Ärzte bildet die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die zu leistenden Aufwände der Leichenschau nur unzureichend ab. In Folge dessen werden von manchen Ärzten Teile der Gebührenordnung bemüht, die in der normalen Abrechnung für diese Tätigkeiten nicht vorgesehen sind. Was die meisten Angehörigen nicht wissen und daher per se über eine ärztliche Privatrechnung erstaunt sind: Die Krankenkassen sind nur für lebende Patienten zuständig und zahlpflichtig. Wird jedoch ein Arzt erst nach Ableben des Patienten benachrichtigt, um einen auszustellen, wird vollständig privat liquidiert.

BDB im Gespräch mit der Bundesärztekammer in Berlin

Der BDB begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesärztekammer mit dieser Thematik nun intensiv befasst und es zeitnah eine Änderung für die Abrechnung der Leichenschau, durch Rechtsverordnung, geben soll.
Die GOÄ muss eindeutig und unmissverständlich die Liquidation der Leichenschau regeln. Ein Interpretationsspielraum bzw. juristische Konstrukte, wie beispielsweise die Analogie von Ziffern (Hausbesuch Ziffer 50) sollten und dürfen künftig nicht mehr vorkommen. Denn dies führte bislang zu unterschiedlichen Interpretationen und fraglichen Handhabungen in der Praxis. Ein Bestatter kann und soll nicht mit dem behandelnden Arzt über die Interpretation von GOÄ-Ziffern diskutieren müssen. Dies ist weder die Aufgabe der Ärzteschaft noch die der Bestatter.

Der BDB teilt gleichzeitig die Auffassung der Bundesärztekammer, dass die Gebührenordnung für Ärzte in Bezug auf die Feststellung des geändert werden sollte. Insbesondere die Todesfeststellung zu „Unzeiten“ sowie an Wochenenden und Feiertagen bedarf einer Berücksichtigung innerhalb der GOÄ.

Dort gibt es auch einen sehr schönen Friedhof mit kostengünstigen Rasengräbern
30/04/2019

Dort gibt es auch einen sehr schönen Friedhof mit kostengünstigen Rasengräbern

Erfahren Sie mehr über die Feuerbestattung am Tag der offenen Tür des Rhein-Taunus-Krematoriums am 14. September 2019 in Dachsenhausen bei Braubach.

Jetzt auch in Hanau auf dem Hauptfriedhof in einer alten Gruftkapelle geschaffen worden
19/04/2019

Jetzt auch in Hanau auf dem Hauptfriedhof in einer alten Gruftkapelle geschaffen worden

Die altkatholische Gemeinde der Stadt Krefeld richtete im Jahr 2004 in einer Seitenkapelle ihrer Kirche erstmals ein in Deutschland ein. Seit 2006 folgen nun bundesweit katholische und evangelische Kirche diesem richtungsweisenden Beispiel.

Mit Kirchenkolumbarien kommt ein neues Konzept zur Nutzung nicht mehr gemeindlich benötigter Kirchengebäude. Gleichzeitig wird damit die Finanzierung bestandsgefährdeter unterstützt. Parallel wirken Kirchen der anonymen Urnenbeisetzung entgegen, indem sie individuelles Urnenfach mit Namensgravur und Daten bereitstellen.

Mit den „Indoor-Friedhöfen“ reagieren die beiden Großkirchen auf Veränderungen in der Bestattungskultur. Kirchenkolumbarien bieten den Besuchern Witterungsschutz, Sicherheit und Geborgenheit und eröffnen durch das kirchräumliche Interieur eine spezifisch christliche Form des Trostes und der Auseinandersetzung mit dem Tod eines Angehörigen. Bisher sind diese Indoor- jedoch hauptsächlich ein städtisches Phänomen.

Mehr zu Kirchenkolumbarien finden Sie in der Märzausgabe der Bestattungskultur.

Adresse

NordStr. 86a
Hanau
63450

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