12/11/2025
👩⚕️👨⚕️ 𝐏𝐥ö𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡 𝐏𝐟𝐥𝐞𝐠𝐞𝐟𝐚𝐥𝐥 – 𝐰𝐚𝐬 𝐛𝐞𝐝𝐞𝐮𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐟ü𝐫 𝐝𝐞𝐧 𝐉𝐨𝐛?
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, verändert sich das Leben schlagartig – auch im Berufsalltag.
Viele Betroffene fragen sich sofort:
👉 Wie lange kann ich mich freistellen lassen?
👉 Bekomme ich weiter Gehalt?
👉 Wen muss ich wann informieren?
In unserer Pflegenotfallbroschüre finden Sie Antworten und praktische Hinweise:
✅ Arbeitnehmer haben das Recht, bis zu 10 Tage kurzfristig frei zu nehmen, um die Pflege zu organisieren.
✅ Seit 2015 gibt es dafür sogar Lohnersatzleistungen von bis zu 90 % des Nettogehalts.
✅ Die Freistellung muss nicht am Stück genommen werden – auch eine Aufteilung ist möglich.
✅ Wichtig: Den Arbeitgeber unverzüglich informieren – am besten telefonisch und zusätzlich schriftlich.
Unsere Broschüre erklärt außerdem, wer als pflegebedürftig gilt und wie die Einstufung durch den Medizinischen Dienst erfolgt.
💡 Denn gute Informationen geben Sicherheit – gerade, wenn alles plötzlich anders wird.
👉 Mehr dazu in unserer Pflegenotfallbroschüre: www.pflegehoch8.de/pflegenotfallbroschuere