15/01/2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI für Pflegegrade 4 und 5 von vierteljährlich auf halbjährlich reduziert, also zweimal pro Jahr.
Bei Bedarf oder Wunsch können Pflegebedürftige aber weiterhin vierteljährliche Beratungen (bis zu viermal jährlich) durchführen lassen.
Benötigen Sie einen Beratungseinsatz oder haben Sie Fragen rund um die Pflege?
Rufen Sie uns einfach an – wir stehen Ihnen zuverlässig und kompetent zur Seite.
☎️ 06624 5438787