31/10/2025
Um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, braucht man einen speziellen Parkausweis. Diesen Parkausweis erhalten Menschen mit Behinderung, welche das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. In der Regel handelt es sich dabei um Menschen, die im Rollstuhl sitzen und überhaupt nicht mehr laufen können.
Jedoch auch ältere und / oder pflegebedürftige Menschen, welche nur ein paar Schritte am Rollator laufen können, können das Merkzeichen aG erhalten und dementsprechend auf einem Behindertenparkplatz parken. Der Parkausweis kann bei der örtlichen Gemeinde oder Stadtverwaltung beantragt werden.
Für die Beantragung benötigen Sie den ausgefüllten Antrag, Ihren Schwerbehindertenausweis aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind und ein Lichtbild. Falls Sie den Parkausweis für einen Angehörigen beantragen, nicht die entsprechende Vollmacht vergessen.