08/08/2023
ES REICHT!!
Wir sind nicht die Fußabtreter für gefrustete Urlauber. 97% aller Urlaubsgäste haben Anstand und sind auch in der Lage zu sprechen. Etwas mitzuteilen, wenn Sie mit Sauberkeit in ihrem gemieteten Objekt nicht zufrieden sind! Bei einer berechtigten Beschwerde, muss jeder Reinigungskraft, jedem Reinigungsunternehmen die Möglichkeit gegeben werden, diese Beschwerde durch eine Sichtung vor Ort und in ihrer Gegenwart zu eruieren. (eruieren = durch gründliche Untersuchungen, Nachforschungen herausfinden, feststellen)
Die Betonung liegt hier auf Sichtung!
Ebenfalls sollten Sie als Gast daran denken, dass Sie einen Anspruch auf kostenlose Beseitigung des mangels haben.
Was heißt das nun für Sie als Gast?
Bei Anreise sollten Sie sich das Objekt ansehen und wenn Sie etwas feststellen, was Sie veranlasst sich zu beschweren, dann tun Sie dies bitte Sofort und Unverzüglich!! Hierfür haben Sie in ihren Unterlagen mit Sicherheit Kontaktdaten zum Vermieter, zu Vermietungsdiensten und zu den beauftragten Reinigungsdiensten. Weiterhin finden Sie auch in den Objekten Hinweise an wem Sie sich wenden können.
Mehr kann man wirklich nicht tun, um Sie als Gast bei einer berechtigten Beschwerde zu Unterstützen!
Nun komme ich zu den 3% die das o.g. einfach ignorieren warum auch immer, den Reinigungskräften/Reinigungsdiensten, mit Verlaub gesagt anlügen, wenn Sie von Ihnen gefragt werden ob alles in Ordnung ist. Dieses wird dann mit einem deutlichen und unmissverständlichen JA beantwortet.
Oder auch eine beliebte Antwort ist: Na ja ist schon alles gut, wir sind ja nicht so pingelig!
So und dann nach der Abreise, in der Regel nach einer Woche Aufenthalt, geht’s aber richtig zu Sache, wenn man dann zu Hause ist. Da wird bemängelt was das Zeug hält. Da werden dann alle Register gezogen, Eigentümer, Vermietungsdienste werden regelrecht überflutete mit bösen E-Mails, Bildern und Drohungen und wenn man ihnen nicht entgegen kommt dann wird mit einer Schlechte Bewertung gedroht. Auch Rechtsanwälte werden eingeschaltet.
Was solche Gäste vergessen ist ihr eigenes Fehlverhalten zu erwähnen, hier mal ein paar Beispiele:
Da wird Kofferweise Wäsche von zu Hause mitgebracht und dann auf Kosten anderer wird gewaschen und getrocknet
Heizungen werden bei Abreise nicht wieder runtergedreht
Die Lösungen des Haustieres werden liegen gelassen
Dinge die beschädigt worden oder kaputt gegangen sind werden nicht gemeldet, waren immer die anderen
Möbel werden umgestellt, auf einmal findet man die Essecke aus der Küche im Wohnzimmer
Sideboard findet man im Schlafzimmer
Die Küchen sind besonders beliebt, hier wird ja alles umgestellt was möglich ist
Diese Liste könnte ich noch beliebig fortführen, aber ich glaube das reicht.
Jeder Eigentümer nimmt solche Beschwerden sehr ernst! Hier wird häufig nicht einmal nachgefragt warum sich der Gast erst so spät mit seinem Problem erst meldet.
Schuld ist dann immer erstmal die Reinigungskraft/Reinigungsdienst!!!
Diese sollen sich dann erklären warum und wieso es dazu gekommen ist.
Hier stellt sich nun die Frage wie soll das geschehen, wenn keine Sichtung durchgeführt werden konnte????
Nun wird der eine oder andere Eigentümer sagen, ja ich habe Bilder vom Gast bekommen! Und hier stellt sich die Frage, wann wurden diese Bilder gemacht? Am Tag der Ankunft oder 3-4 Tage später?
In 3-4 Tagen kann ich ein Objekt verdrecken was das Zeug hält und dann schiebe ich das mal auf die Reinigungskräfte/Reinigungsdienste so scheint wohl bei dem einen oder anderen die Denkweise zu sein
Wenn die Bilder erst 3-4 Tage später gemacht wurden, da man ja irgendwas nachweisen muss, dann ist Reinigungsproblem nicht der Reinigungskraft/Reinigungsdienst zu suchen!!!
Und wenn Sie 3 oder 4 Tagen anrufen kommt bei mir das Gefühl auf, wenn ich, also der Gast, jetzt sage das ich mit der Reinigung nicht zufrieden bin, dann kommen die „Putzkräfte“ und reinigen nochmal so habe ich noch mal für die letzten Tage ein sauberes Objekt ohne was zu zahlen.
Und wenn Sie das nicht tun, kann man ja nur einen Schluss ziehen, die Gäste haben eine Woche in einem für Sie verdeckten Objekt gewohnt, warum auch immer.
Aussagen von Eigentümern zu Reinigungskräften/Reinigungsdiensten, wie wir müssen unseren Standard halten oder so geht das gar nicht und anderes sind dann an der Tagesordnung.
Ja da kommt dann mal die Vertrauensfrage ins Spiel!
Wie will man einen Standard halten bei solchen Gästen?
Zusammenfassend:
Wir sind Menschen und nicht Fehlerfrei. Auch wir Reinigungskräfte haben dieselben Alltagsprobleme wie die Gäste, heißt aber nicht das wir alles tun müssen. Bestimmte Leistungen sind im Endreinigungspreis nicht enthalten, wie z.B. Möbel hin und her rücken, bekommen wir ja noch nicht mal bezahlt
Also sollte ein nachweislicher Fehler bei uns liegen stehen wir auch hierzu, wenn wir diese Fehler mit eigenen Augen sehen konnten.
Beschwerden die von Eigentümern so an mich weitergeleitet werden wie o.g., werde ich Zukünftig nicht mehr Akzeptieren auch wenn jetzt Gefahr laufe den einen oder anderen Kunden zu verlieren, weil ich mich jetzt und stellvertretend für andere Reinigungskräfte/Reinigungsdienste öffentlich zu Wort gemeldet habe.
An alle Eigentümer richte ich hier eine bitte und Apell, weisen Sie ihre Gäste bitte explizit darauf hin wie o.g. sich sofort und unverzüglich zu melden.
Wenn das in einem Mietvertrag irgendwo steht, dann wollen wir doch mal ehrlich sein, wer liest sich 4-5 Seiten Mietvertrag komplett durch! Einige Gäste Wissen stellenweise noch nicht genau wo Sie anreisen.
Für meinen Betrieb kann ich nur sagen, wenn Sie als Gast ein berechtigtes Reinigungsproblem haben melden sie sich sofort und unverzüglich.
Der Saubermann WHV