Bestattungshaus Sabine Müller

Bestattungshaus Sabine Müller Wenn der Mensch einen Menschen braucht. Seit über 25 Jahren für Sie da. Wir helfen und beraten im Trauerfall oder bei der Bestattungsvorsorge.

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Wir verstehen unsere Arbeit als eine moderne Dienstleistung, die den Trends und Konventionen unserer Tage entsprechen sollte. Wir verbinden Tradition und Fortschritt.

Erinnerungen sind wie Sterne – sie leuchten in der Dunkelheit.“ ✨Zum Allerheiligentag halten wir inne und denken an die ...
01/11/2025

Erinnerungen sind wie Sterne – sie leuchten in der Dunkelheit.“ ✨

Zum Allerheiligentag halten wir inne und denken an die Menschen, die unser Leben geprägt haben.

Möge das Licht der Kerzen Trost spenden und zeigen, dass Liebe über den Tod hinaus besteht.

„Mit Worten Trost spenden, mit Herz begleiten“ - Berufung statt Beruf
03/10/2025

„Mit Worten Trost spenden, mit Herz begleiten“ - Berufung statt Beruf

17/09/2025

Gute Neuigkeiten für alle, die sich um ihre Gedanken machen: Ein Gerichtsurteil stellt klar, dass Guthaben aus Bestattungsvorsorge-Treuhandverträgen im Falle einer Privatinsolvenz nicht zur Insolvenzmasse gehören.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. begrüßt das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das für mehr Rechtssicherheit sowohl für Kunden als auch für Bestattungsunternehmen sorgt. Die vertragliche Abtretung im Treuhandvertrag bleibt somit wirksam und schützt das angesparte Guthaben effektiv. Stephan Neuser vom Verband sieht dies als starkes Signal für die Vorsorge und Antje Bisping von der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG betont die Wichtigkeit der Entscheidung für den Erhalt des Vorsorgewillens.

Mehr zu dem Urteil erfahren Sie hier ➡ https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/privatinsolvenz-bestattungsvorsorge-bleibt-unangetastet
Foto: © marako85/123RF.com

11/09/2025

🏛️ Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz novelliert

📅 Am 11. September 2025 hat der Landtag in Rheinland-Pfalz eine Neufassung des Bestattungsgesetzes verabschiedet.
Einige Änderungen gibt es erstmalig in Deutschland: Künftig werden neben klassischen Beisetzungen in Rheinland-Pfalz Flussbestattungen, die Aufbewahrung einer Urne zu Hause, das Verstreuen der Asche im Garten sowie Diamantbestattungen möglich.

📰 Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/novellierung-des-bestattungsgesetzes-rheinland-pfalz/

📌 Wichtig: Diese neuen Beisetzungsarten sind an klare Voraussetzungen geknüpft. Die verstorbene Person muss ihren letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben und zu Lebzeiten eine schriftliche "Totenfürsorgeverfügung" hinterlassen, in der auch eine verantwortliche Person benannt wird.

📝 Das unterstreicht die wachsende Bedeutung von Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügungen. Wer seine Wünsche für die eigene Bestattung verbindlich festlegen möchte, kann dies am besten in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen vor Ort tun.

📑 Noch offen bleiben praktische Fragen zur Umsetzung, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Rahmen der Durchführungsverordnung geklärt werden müssen. Das Bestatterhandwerk steht der Landesregierung dafür beratend zur Seite.

Bild: © Landtag RLP / T. Silz

Adresse

Hölzengraben 2
Kaiserslautern
67657

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