25/09/2017
Für niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ihre Patienten ist es wichtig zu wissen, dass im sogenannten Versorgungsverstärkungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit die Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden vorgesehen ist, insbesondere zur
* Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der
* Akutversorgung, zur
* Förderung von Gruppentherapien und der
*Rezidvprophylaxe sowie zur
* Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens.
Nun gilt also:
> Jeder Arzt oder Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut hat in der Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag 100 Minuten (2x50 Minuten oder 4x25 Minuten) bzw. bei einem halben Versorgungsauftrag 50 Minuten (2x25 Minuten) an Psychotherapeutischen Sprechstunden anzuzbieten.
> Patienten haben ab dem 1. April 2018 vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung zuerst eine mindestens 50minütige Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde eröffnet für Therapeuten wie für Patienten eine vorgezogene Möglichkeit zur Information und zum gegenseitigen Kennenlernen vor einer eventuellen Behandlung.