25/11/2022
Ab dem 26.11 haben aufgrund der neuen Corona Testverordnung nur noch folgende Personengruppen Anrecht auf einen kostenlosen Bürgertest:
1) Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
2) Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind,
3) Pflegende Angehörige
4) Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“).
Alle anderen Personen müssen für einen Schnelltest 9,50 EUR entrichten.
Wir wünschen allen eine schöne Vorweihnachtszeit!
Bleibt gesund!