23/03/2020
Liebe Patienten!
Physiotherapiepraxen bleiben weiterhin geöffnet. Bei einer ärztlichen Verordnung für eine physiotherapeutische Maßnahme (KG, Lymphdrainage, Manuelle Therapie,etc.) - oder umgangssprachlich "KG-Rezept" - liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und wir dürfen behandeln.
Selbstverständlich unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen.
Patienten und zum Teil auch wir Physios waren verunsichert, da auch von Massagepraxen die Rede war, die geschlossen bleiben müssen. Damit waren ausdrücklich nicht Physiopraxen gemeint, die Patienten mit ärztlichen Verordnungen behandeln.
Natürlich haben wir volles Verständnis für Patienten, die sich keinem Risiko aussetzen wollen und in der momentanen Situation ihre Therapie unterbrechen wollen. Diese bitten wir, uns das rechtzeitig mitzuteilen.
Mögen wir alle gut durch diese schwere Zeit kommen.
Bleiben sie gesund!
Ihr Team Physiotherapie Seib
Klarstellung: Ärztliche Verordnung ausschlaggebend für medizinische Notwendigkeit
Heute kam es in verschiedenen Bundesländern zu Verwirrungen. Die Rede war von einem "ärztlichen Attest", das die medizinische Notwendigkeit für eine physiotherapeutische Behandlung belege. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium in NRW und Niedersachen hat sich die Sachlage geklärt. Gemeint ist die ärztliche Verordnung. Sie bescheinigt das Erfordernis der Therapie auch unter den aktuell geltenden Ausgangsbeschränkungen.
Bei älteren Verordnungen entscheidet jeder Behandler im Einzelfall, ob die Behandlung unter den gegebenen Umständen dringend erforderlich ist oder nicht. Dabei sind auch die Hinweise zum Patientenmanagement und dem Hygienemanagement zu beachten.
Wichtig bleibt: Um unserer wichtigen Verantwortung für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in Deutschland nachzukommen, benötigen unsere Physiotherapiepraxen eine entsprechende Ausstattung mit Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen und Mund-Nasen-Schutz. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat deshalb die Landesregierungen aufgefordert, unverzüglich eine Verteilung dieser Artikel an die Praxen vorzunehmen! Außerdem ist die Politik gefragt, schnellstmöglich einen Rettungsschirm über unseren um die Existenz kämpfenden Praxen aufzuspannen.