22/06/2022
NEU! Ab sofort im Ambulanz Zentrum Landshut: Zweitmeinungsverfahren für planbare Eingriffe an der Wirbelsäule
Bei Ihnen ist ein operativer Eingriff an der Wirbelsäule geplant?
Sie sind sich nicht sicher, ob dieser Eingriff nötig und für Sie das Richtige ist? Sie haben noch offene Fragen zu dem geplanten Eingriff und möchten diesen nochmals mit unserem Spezialisten Prof. Dr. Dieter Woischneck, einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, besprechen?
Dann melden Sie sich unter 0871 698 3034 bei uns, um einen Termin für eine sogenannte Zweitmeinung zu vereinbaren.
Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, den geplanten Eingriff von einer Zweitmeinerin/ einem Zweitmeiner beurteilen zu lassen oder Alternativen zu klären.
Das Zweitmeinungsverfahren muss von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden und wird nur Ärztinnen und Ärzten mit einer besonderen Expertise erteilt!
Unabhängige und besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte sollen im Zweitmeinungsverfahren prüfen, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und die Versicherten zu möglichen Therapiealternativen beraten. Da jede Operation auch Risiken birgt, soll mit einer ärztlichen Zweitmeinung vermieden werden, dass sich Patienten einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff unterziehen.
Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die Sie das Zweitmeinungsverfahren in Anspruch nehmen können, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).