06/12/2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Aktualisierte wissenschaftliche Empfehlung zur Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide"
Veröffentlicht: 01.12.2025
Für Sie gelesen und zitiert:
Im März 2024 wurde die wissenschaftliche Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) für eine neue Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" veröffentlicht. Wie üblich wurde hierdurch der Fachöffentlichkeit ermöglicht, Nachfragen an den Sachverständigenbeirat zu stellen.
Der ÄSVB hat die daraufhin eingegangenen Punkte gründlich geprüft und vereinzelt Ergänzungen in die wissenschaftliche Empfehlung aufgenommen. Die wesentlichen Inhalte der wissenschaftlichen Empfehlung und die Anerkennungsvoraussetzungen für die Berufskrankheit wurden durch den ÄSVB bestätigt. Damit wurde Klarheit für die Kriterien zur
Prüfung dieser Berufskrankheit geschaffen.
Die aktualisierte Fassung der wissenschaftlichen Empfehlung wurde am 16. September 2025 durch den ÄSVB beschlossen. Der ÄSVB empfiehlt, die Berufskrankheit mit der Bezeichnung „Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“ in die Berufskrankheiten Liste aufzunehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, nun zeitnah das Verfahren zur Aufnahme in die Berufskrankheiten Liste
einzuleiten.
Weitere Informationen
- Wissenschaftliche Empfehlung für die Berufskrankheit "Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide" [PDF, 716KB]
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Unfallversicherung/aktualisierte-empfehlung-berufskrankheit-parkinson-syndrom-durch-pestizide.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Quelle:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Aktuelles-aus-dem-
Berufskrankheitenrecht/aktualisierte-empfehlung-berufskrankheit-parkinson-syndrom-durch-
pestizide.html