BVEP-Berufsverband für Entspannungspädagogen e.V.

BVEP-Berufsverband für Entspannungspädagogen e.V. Der BVEP, gegründet 2009, versteht sich als Interessenvertretung unserer Mitglieder und – über u

Im Mittelpunkt unserer Arbeit in diesem wachsenden Berufsfeld steht der Mensch, der sich unserer fordernden Lebenswirklichkeit stellen muss und Unterstützung sucht. Entspannung und der adäquate Umgang mit Stress bekommen im wissenschaftlichen Kontext, im betrieblichen Umfeld sowie in der gesellschaftlichen Wahrnehmung eine immer größere Bedeutung. Ob Sie Unterstützung in der Betrieblichen Gesundheitsförderung suchen oder einen Entspannungskurs in ihrer Umgebung, unsere Mitglieder stehen Ihnen als erfahrene Fachkräfte zur Seite. Durch unsere verbandsinterne Zertifizierung bieten wir einen Qualitätsstandard der im Markt tätigen Entspannungspädagogen und Stressmanagementtrainer. Wir kooperieren im Bereich Fortbildung mit der „Akademie Gesundes Leben“ in Oberursel.

27/03/2020

Ideen zur Entspannung...

27/03/2020

Liebe Mitglieder, am Montag wird ein neuer Newsletter versendet werden, den wir dann etwas später auch hier wieder einstellen werden.
Nutzen wir doch in dieser außergewöhnlichen Zeit die BVEP-Seite zum Austausch von Ideen, die uns gegenseitig stützen... Gleich werden wir einen Beitrag veröffentlichen, der schlicht "Ideen zur Entspannung" heißt. Und in den Kommentaren können Anregungen, Hinweise, Ideen usw. gesammelt werden für uns als Fachpersonen und für
unsere Kunden...
Wir sind gespannt, wieviel Entspannendes zusammenkommen kann...

Liebe Mitglieder*Aufgrund der aktuellen Situation erhalten Sie den 2. Sondernewsletter zumThema. Hierin geht es speziell...
27/03/2020

Liebe Mitglieder*
Aufgrund der aktuellen Situation erhalten Sie den 2. Sondernewsletter zum
Thema. Hierin geht es speziell um die wirtschaftlichen Folgen bzw. um
Möglichkeiten eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Leider liegen bis heute einschließlich noch nicht alle relevanten Informationen vor.
Die Bundesregierung wird voraussichtlich erst am kommenden Montag über einen
Nothilfefonds für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmer entscheiden.
Daher haben wir uns entschlossen Ihnen vorab schon einmal diesen
Sondernewsletter 2 zur Verfügung zu stellen. Wir werden diesen nach laufender
Entscheidungslage ggf. wöchentlich aktualisieren und ergänzen und Ihnen dann in
fortlaufender Nummerierung zur Verfügung stellen, wobei wir die neuen Themen
farblich kenntlich machen werden.
1. Absage zahlreicher Veranstaltungen aufgrund von Corona –
Entschädigung nach IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Zahlreiche Seminare und Veranstaltungen werden aufgrund der aktuellen
Situation abgesagt. Trainer/innen und Coachs sind sowohl als
Auftragnehmer/innen als auch als Auftraggeber/innen betroffen.
Fragen die sich in diesem Zusammenhang stellen:
Können Selbständige eine Entschädigung für entgangenen Umsatz
erhalten?
Das Infektionsschutzgesetz sieht eine Entschädigung vor (§56 IfSG). Das macht
allerdings nicht sehr viel Mut, denn die Entschädigung wird nur gezahlt, wenn
einer Person konkret untersagt wird, tätig zu sein. Das IfSG räumt Personen, die
als ansteckungsgefährdend eingestuft und deshalb mit einem Tätigkeitsverbot
belegt werden, einen Anspruch auf Entschädigung ein. Das bedeutet, dass nur im
Fall einer verordneten Quarantäne der / die Betroffene einen Anspruch erheben
kann.
Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs
Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der
siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt, soweit der
Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende
Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Für die Berechnung des
Verdienstausfalls ist bei Selbständigen ein Zwölftel des Arbeitseinkommens aus
der entschädigungspflichtigen Tätigkeit zugrunde zu legen.
Den Antrag auf Entschädigung können Sie innerhalb einer Frist von drei Monaten
nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung beim
zuständigen Gesundheitsamt stellen. Dem Antrag ist von Selbständigen eine
Bescheinigung des Finanzamtes über die Höhe des letzten beim Finanzamt
nachgewiesenen Arbeitseinkommens beizufügen.
Fazit: Dies dürfte i.R. leider in den meisten Fällen für uns nicht zutreffen.
2. Kosten einsparen
2.1. Bereits gebuchte Bahntickets
Auch die Deutsche Bahn bietet bei Veranstaltungen, die wegen des Coronavirus
abgesagt werden, eine besondere Kulanzregelung für Tickets (incl. Spar- und
Supersparpreistickets), die bis einschließlich 13.03.2020 gekauft wurden.
Nähere Infos hier: https://community.bahn.de/questions/2259602-db-fahrkartewegen-
corona-virus-covid-19-stornieren-geht-teil-1-2
2.2. Deutsche Rentenversicherung Bund
Mitglieder*innen die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung Beiträge an die Deutsche
Rentenversicherung zahlen, könnten u.U. diese ab dem kommenden Monat
einstellen oder reduzieren.
Sie sollten daher ihre Einzugsermächtigung widerrufen und formlos melden, dass
sie bis auf Weiteres, bedingt durch die Situation mit Corona, keine Gewinne
erzielen werden und darum bitten, die Beitragspflicht vorübergehend auszusetzen.
2.3. Gesetzliche Krankenversicherung
Schon heute haben Selbstständige die Möglichkeit, ihre Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung zu reduzieren – und zwar, wenn ihre Einnahmen um mehr
als 25 Prozent sinken. Das reduzierte Arbeitseinkommen muss aber
nachgewiesen werden. Bei den Krankenkassen gibt es entsprechende Formulare
dafür. Bitte einen entsprechenden Antrag stellen.
2.4. Private Krankenversicherung
Hier gibt es leider keine pauschale Möglichkeit, die Beiträge zu reduzieren, da
diese nicht vom Einkommen abhängen.
Durch Umstrukturierung Ihres individuellen Tarifes könnte eine Beitragsersparnis
erzielt werden. Diese sollte aber wohl überlegt sein, da dies häufig auch mit
Leistungseinbußen einher geht.
Eventuell kann die Krankenversicherung den Beitrag für eine gewisse Zeit
stunden. Sprechen Sie hierzu Ihre Krankenversicherung direkt an.
2.5. Steuern
Ab sofort können Steuerstundungen bei den zuständigen Finanzämtern beantragt
oder Vorauszahlungen herabgesetzt werden. Zudem verzichtet die
Finanzverwaltung auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen bis zum
31.12.2020. Einige Länder fordern, dass Finanzämter auch auf eine Verzinsung
verzichten. Derzeit läuft eine Abstimmung mit den einzelnen Bundesländern und
dem Bundesfinanzministerium.
3. Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung
Informationen und Links für Kleinunternehmer und Selbständige
3.1. Kredite für etablierte und junge Unternehmen
KfW-Unternehmerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.
» Infos: www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-
Unternehmen.html
» Förderkredit für etablierte Unternehmen:
https://bit.ly/2Qp6JVf
KfW-Hotline: : 0800 539 9001
ERP-Gründerkredite zur Finanzierung von Neugründung und Festigung bis zu 5
Jahre nach Gründung im In- und Ausland für Freiberufler und KMUs
» Infos: https://bit.ly/2UaOXpO
» KfW-Hotline: : 0800 539 9001
3.2. Beratungsangebote und Hotlines
Zahlreiche Portale der Länder und IHKs vor Ort haben Hotlines speziell für
Unternehmen eingerichtet.
» Besuchen Sie die Online-Portale Ihres Bundeslandes für Ansprechpartner und
Hotlines!
» Für das Land NRW z.B. erhalten Unternehmen Informationen und Hotline-
Nummern unter www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
3.3. Hilfspaket für Solo-Selbständig und andere Kleinstfirmen
Dies dürfte insbesondere für uns neben den länderspezifischen
Maßnahmen in Frage kommen
Die Bundesregierung plant in der Coronakrise ein Hilfspaket von insgesamt bis
zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen. Das
erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Regierungskreisen.
Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Geplant sind direkte Zuschüssen und
Darlehen. Der „Spiegel“ berichtete von einer Summe von insgesamt 40 Milliarden
Euro.
Darüber wird am kommenden Montag beraten und wir werden an dieser
Stelle, sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, aktualisiert darüber berichten.
4. Länderspezifische Maßnahmen
In vier Bundesländern erhalten Selbstständige bereits kostenlose, nicht
rückzahlbare Zuschüsse??
Bayern
Soforthilfe für kleine Betriebe. Unbürokratische und kurzfristige Hilfe von 5000 bis
30.000 Euro durch das Wirtschaftsministerium.
Weitere Informationen: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Hamburg
Hilfsprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmer: Die Hamburger Corona
Soforthilfe soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in
Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen.
Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von
• 2.500 € (Solo-Selbständige)
• 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
• 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
• 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
Um die Förderung optimal mit dem Notfallfonds des Bundes zu verzahnen, startet
das genaue Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren nach dem
Beschluss des Notfallfonds des Bundes durch das Bundeskabinett voraussichtlich
in der kommenden Woche.
Infos per Email über: schutzschirmcorona@fb.hamburg.de
Berlin und Brandenburg
Nun bringen Berlin und Brandenburg Soforthilfen auf den Weg. Das Versprechen:
unbürokratisch Zuschüsse bis max. 5.000 €.
Weitere Informationen:
https://www.fuer-gruender.de/blog/corona-soforthilfen-bundeslaender/
5. Existenzsicherung über die freiwillige Arbeitslosenversicherung
nutzen?
Sollten Sie eine solche freiwillige Sozialversicherung bei der Arbeitsagentur im
Rahmen der Existenzgründung abgeschlossen haben, sollten Sie es nicht
versäumen, diese nun bei einer Existenzgefährdung in Anspruch zu nehmen.
Dazu gibt es jedoch einige Richtlinien, die Sie einhalten müssen, um tatsächlich in
den Genuss von Arbeitslosengeld zu kommen. Lesen Sie hier im Gründerlexikon,
welche Voraussetzungen und Informationen für die freiwillige
Arbeitslosenversicherung wichtig sind.
6. Petitionen
Bitte unterstützen Sie folgende Petitionen!
» Unter https://openpetition.de/!jyhbp
gibt es eine Petition für Trainer/innen, Berater/innen und Coaches Einzel- und
Kleinunternehmer/innen, in der um finanzielle Hilfe gebeten wird.
» Unter https://bit.ly/2TY3ZjG
gibt es eine Initiative einer Selbständigen mit 5 Angestellten, die das Konzept
des bedingungslosen Grundeinkommens erreichen möchte.
Aktuelle und weitere Informationen für „Corona Hilfen“ für Selbstständige,
Freiberufler und Kleinunternehmer erhalten Sie gut zusammengefasst auch auf
den Seiten des Gründerlexikons unter
» https://bit.ly/2UcEdHF
Wir möchten Sie mit diesen Informationen unterstützen, nehmen auch gerne
Informationen und Anregungen von Ihnen auf. Da sich die Informationslage
nahezu täglich verändert/erweitert, weisen wir jedoch darauf hin, dass wir keine
Gewähr auf absolute Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Informationen
geben können.
Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit!
Ihr Vorstand des BVEP

Kann ich meine DB Fahrkarte wegen des Coronavirus stornieren? Wo und wie geht das?

17/03/2020

Nachtrag vom 17.3.2020:

Liebe Mitglieder*,

der Verband hat inzwischen Kontakt zum BMWI aufgenommen um zu klären welche Fördermaßnahmen insbesondere für Selbständige und Freiberufler existieren bzw. neu vorgesehen sind. Sobald die Informationsbeschaffung abgeschlossen ist, spätestens jedoch zum Wochenende, erhalten Sie einen weiteren Newsletter mit den entsprechenden Informationen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Ihr Vorstand des BVEP

17/03/2020

Liebe Mitglieder*, wir haben einen Newsletter an alle versendet - wer ihn noch nicht gelesen hat, kann hier nachlesen und findet hier die Formulare https://bv-ep.de/mitgliedsbereich/service/muster-formulare/:

Newsletter vom 16.3.2020
Liebe Mitglieder*innen,
Corona oder genauer gesagt Covid 19 wurde diese Woche zur Pandemie erklärt.
In Deutschland steigen die Fallzahlen an und jedes Bundesland hatte bisher unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Zum Wochenende hin hat die Bundesregierung allgemeine Empfehlungen herausgegeben und ein
Maßnahmenpaket beschlossen, siehe unten aufgeführte links. Diese Maßnahmen und die Reaktion unserer Mitbürger tangieren auch in starkem Maße unsere Arbeit
und daher geben wir diesen Newsletter, den wir als Hilfe und Information für Sie alle verstehen wollen, heraus. Wir erheben damit allerdings auch keinen Anspruch
auf absolute Vollständigkeit.
Wie wir es selbst schon erlebt und von Mitglieder*n gemeldet bekommen haben müssen Workshops und Seminare abgesagt werden, weil die Teilnehmer oder
auch die Anbieter von Seminarräumen absagen. Selbst wenn das bei Ihnen nicht zutrifft, sollte aber auch jede*r von uns selber überlegen ob geplante Veranstaltungen durchgeführt werden. Die Entscheidung ist jedes Mal natürlich individuell zu treffen und hat was damit zu tun, ob Ihre Region Risikogebiet ist.
Des Weiteren spielen auch die Raumgröße und Ausstattung des Seminarraumes eine Rolle. Abzuwarten bleibt, ob noch ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen erfolgen wird, was nicht auszuschließen ist. Dies alles hat
natürlich auch wirtschaftliche Konsequenzen; das wissen wir ja alle.

A. Ausgangssituation:
Aus der Pressekonferenz von Frau Merkel am 12.03.2020, hier ein Auszug:
„Wegen der Corona-Krise appelliert Kanzlerin Merkel an die Bürger, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen und auf Sozialkontakte zu verzichten. Der Wirtschaft sagte sie umfangreiche Hilfen zu.“
link: https://www.tagesschau.de/inland/coronavirus-deutschland-merkel-101.html
Die Maßnahmen und Empfehlungen in diesem Zusammenhang sind – wie Sie aus dem Text ersehen können – zunächst bis zum 20.04.2020 terminiert. Wie es
danach weitergeht ist zurzeit noch völlig offen.
Hieraus und aus den selbst erlebten Situationen und aus Berichten von Mitglieder*n ergibt sich folgender Sachverhalt:
• Fakt ist, dass viele Seminar- und Bildungshäuser und Institutionen, die Seminarräume anbieten, ihre Häuser schließen oder Seminarveranstaltungen nicht zulassen.
• Viele Teilnehmer*innen fragen nach oder sagen ja auch bereits aus Vorsichtsgründen ab.
• Veranstalter schreiben Teilnehmer*innen an und fragen ob sie weiterhin teilnehmen möchten

B. Empfehlungen des Verbandes in diesem Kontext:
1. Wer einen eigenen Veranstaltungsraum hat sollte überlegen, ob sie/er in diesen Umfeldbedingungen ihre/seine Seminare oder Workshops zu dieser Zeit noch durchführt.
2. Wenn er/sie entgegen der Empfehlung der Bundesregierung doch durchführen will, empfehlen wir vorab eine Umfrage bei den Teilnehmern zu machen ob Interesse an der Durchführung zum jetzigen Termin
besteht. Wir empfehlen dann im Schreiben darauf hinzuweisen, dass alle möglichen/ erforderlichen Hygienebestimmungen eingehalten werden – Desinfektion und ausreichender Abstand muss natürlich sichergestellt sein.
Wir empfehlen auch darauf hinzuweisen, dass niemand der auch die leichtesten Erkältungssymptome hat (kennen die meisten und sind teilweise auch identisch mit Corona) oder derjenige, der Kontakt mit Coronaverdächtigen hatte, nicht zum Seminar/Workshop kommen möge.
3. Wir empfehlen auch die Durchführung in den sog. „Risikogebieten“, dort wo extrem viele Coronafälle festgestellt wurden (exemplarisch hier z.B. Kreis Heinsberg), grundsätzlich abzusagen, es sei denn die
Teilnehmer*innen möchten dies explizit doch. Überlegen Sie in diesem Falle auch, ob Sie sich den Teilnahmewunsch dann nicht explizit bestätigen lassen wollen.
4. Veranstaltungen in Unternehmen: Wenn diese von den Unternehmen nicht abgesagt werden, empfehlen wir bestimmte Voraussetzungen (Anforderungen an Seminarraum und Hygienebestimmungen), die das
Unternehmen wahrscheinlich sowieso getroffen hat, einzuhalten.
5. Folgen einer Absage: Kündigung des Seminarraums (wenn dieser nicht bereits gekündigt wurde), evtl. mit dem Hinweis, dass man wenn möglich gerne einen späteren Termin wählen würde.
Bei Forderung einer Stornopauschale durch den Raumanbieter darauf hinweisen, dass man einer dringenden Empfehlung der Bundesregierung folge. Bitte beachten Sie, ob es in den einzelnen Bundesländern nicht bereits konkretere Anweisungen gibt. In diesem Fall können Sie darauf hinweisen und bitten, auf die Stornopauschale zu verzichten. Momentan gibt es keine uns bereits bekannte Regelung wie die Unternehmen hier verfahren sollen – wird aber sicher kommen. Wenn hartnäckig auf Stornogebühren bestanden wird, können Sie ggf. eine zuständige Behörde (Stadt-/Gemeinde- oder Kreisverwaltung) um Vermittlung bitten.
Sollte bereits eine Vorabzahlung auf die Seminar- raumkosten erfolgt sein, sollten Sie um Rücküberweisung oder zumindest um einen Gutschein für
eine spätere Veranstaltung bitten.
6. Wenn die Veranstaltung abgesagt wird und bereits eine Vorauszahlung durch die Teilnehmer*innen erfolgte, sollte diesen angeboten werden, entweder einen Gutschein für eine spätere Durchführung zu erhalten oder die Rücküberweisung durchzuführen.
7. Gegen den Ertragsausfall, der dann sicherlich eintritt, können wir natürlich nichts tun. Hier bleibt es abzuwarten, wie evtl. bereits von der Bundesregierung zugesagte Hilfen ausgestaltet werden. In jedem Falle sollte zur Beweissicherung der Schriftverkehr in der Sache aufbewahrt werden. Es wurde auch als Maßnahme bereits angedeutet, dass Hilfen von der Finanzverwaltung angeboten werden:
a) Antrag, dass auf die Zahlung von Einkommensteuer-
Vorauszahlungen verzichtet werden sollte.
b) Antrag auf Stundung fälliger Steuern und Vollstreckungen

C. Angekündigte Hilfen durch die Bundesregierung
Hierzu verweisen wir auf den nachfolgenden Link. Es wurden noch keine Details bekannt. Wir empfehlen darauf zu achten, was in den Pressemedien dazu veröffentlicht wird. Eine Informationsquelle sind auch die regional
zuständige IHK und ggfs. auch die Stadt /Gemeindeverwaltungen.
Link hierzu: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschildfuer-
beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10

Aktuelle Information: Das Bundeswirtschaftsministerium will auchKleinstunternehmern Hilfe gewähren. Dies hatte der DIHK gefordert. Sobald nähere Informationen vorliegen werden wir sie informieren.

D. Informationsmaterialen des Verbandes
Informationsmaterialien des Verbandes, die Sie ab Montag nachmittags auf der internen Seite der Homepage unter dem Reiter Service / Muster
Formulare abrufen können:
1. Anfrage an die Teilnehmer*innen, ob Interesse an einer
Durchführung/Teilnahme besteht
2. Absage an die Teilnehmer*innen
3. Präsentation Coronavirus – Richtiges Verhalten zum Infektionsschutz
4. Handlungsempfehlungen für Seminarteilnehmer*innen
Und hier noch ein Hinweis auf einen Podcast von Christian Drosten, der sehr gutdarüber informiert, was Covid 19 betreffend gerade Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnisse ist https://www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684_page-1.html
einfach im Suchfeld des Browsers eingeben und das gewünschte Format wählen.
Wir als Vorstand des BVEP, hoffen, dass wir Sie mit unserem Schreiben unterstützen konnten und wünschen Ihnen, dass Sie alle ansteckungsfrei und ohne gravierende wirtschaftliche Folgen durch diese für uns alle schwierige Zeit kommen.
Ihr Vorstand des BVEP

Der BVEP wird 10..... und das muss gefeiert werden!Deswegen findet am 23.11.2019 der zweite Fachtag des BVEP statt. Ein ...
30/10/2019

Der BVEP wird 10...
.. und das muss gefeiert werden!

Deswegen findet am 23.11.2019 der zweite Fachtag des BVEP statt. Ein ganzer Tag voller Workshops, Netzwerken und die Mitgliederversammlung erwarten Sie in Darmstadt.
Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt...;)

Klingt gut? Melden Sie sich bis zum 11.11. per Mail an.
Kosten für Mitglieder: 40€
Kosten für Nichtmitglieder: 60€

Noch nicht überzeugt? Hier noch mehr Infos und ein paar Worte vom Vorstand:

06/09/2019

Einblicke in das letzte Wissenstranferseminar zum Thema "Marketing in eigner Sache" in Darmstadt. Es herrschte gute Stim...
03/09/2019

Einblicke in das letzte Wissenstranferseminar zum Thema "Marketing in eigner Sache" in Darmstadt. Es herrschte gute Stimmung und ein reger Austausch.

P.S.: Schon einmal zum Vormerken: in Kürze gibt es auch hier Infos zum Jubiläums-Fachtag am 23. November

Wie versprochen, der Artikel von Geld&Rosen...
30/01/2019

Wie versprochen, der Artikel von Geld&Rosen...

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Thomas-Dehler-Str. 11
Leverkusen
51373

Öffnungszeiten

14:00 - 17:00

Telefon

+491729209807

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