Podologiepraxis Fußgezeichnet

Podologiepraxis Fußgezeichnet Zur Vorsorge und zur medizinischen Problembehandlung bieten wir Ihnen umfangreiche Leistungen an, d

Zur Vorsorge und zur medizinischen Problembehandlung biete ich Ihnen umfangreiche Leistungen an, damit es Ihren Füßen und auch Ihnen rundum wohl geht.

18/06/2025
17/02/2025

Heute vor 10 Jahren begann mein Projekt eigene Praxis. Ein Abenteuer voller Höhen und Tiefen. Danke an alle Diejenigen, die diese Reise mit mir gegangen sind. Und die Hürden des Eisbergs Erfolg gemeinsam mit mir gemeistert haben. 👣🍾

17/04/2022

👉Nun offiziell veröffentlicht: Die Nagelspange kommt! Durch das Bundesministerium für Gesundheit kam kein Einspruch, somit ist die (non-operative) Therapie des Unguis incarnatus ab 1.7. ganz offiziell Sache der podologischen Therapeut*innen!
Quelle : Bundesanzeiger

Weihnachten ist keine Jahreszeit, es ist ein Gefühl. (Edna Ferber)Wir wünschen allen Patienten, Ärzten und Partnern ein ...
23/12/2021

Weihnachten ist keine Jahreszeit, es ist ein Gefühl.
(Edna Ferber)

Wir wünschen allen Patienten, Ärzten und Partnern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.☃️🎁

Einfach so eine kleine Aufmerksamkeit von einer Patientin bekommen. Vielen Dank dafür. 🙂
21/07/2021

Einfach so eine kleine Aufmerksamkeit von einer Patientin bekommen. Vielen Dank dafür. 🙂

Liebe Patienten, also bitte tragen Sie bei ihren Besuch bei uns eine FFP 2 Maske. Vielen Dank !
29/04/2021

Liebe Patienten, also bitte tragen Sie bei ihren Besuch bei uns eine FFP 2 Maske. Vielen Dank !

+++ Corona – Bundesnotbremse: Bedeutung für die Podologiepraxis +++

Seit dem 24. April 2021 ist die sogenannte „Bundesnotbremse“ in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG); im Wesentlichen sind die §§ 28b und 28c neu eingebracht worden. Die Maßnahmen gelten ab einer Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen.

§ 28b Abs.1 Nr. 8 IfSG
„die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt; wobei Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, …jeweils mit der Maßgabe ausgenommen sind, dass von den Beteiligten … Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen sind und vor der Wahrnehmung von Dienstleistungen eines Friseurbetriebs oder der Fußpflege durch die Kundin oder den Kunden ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Dienstleistung mittels eines anerkannten Tests … vorzulegen ist;“

Die Formulierung dieser gesetzlichen Regelung beschreibt zwei Sachverhalte: Im ersten Teil werden Leistungen dargestellt, die vom Ausübungsverbot ausgenommen sind. Das heißt, die medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen, wie sie in Podologiepraxen abgegeben werden, dürfen weiterhin unter den bestehenden Hygiene- und Schutzkonzepten erbracht werden. Zusätzlich müssen alle Beteiligten, also Therapeuten und Patienten, eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Unter einer vergleichbaren Atemschutzmaske sind bspw. Masken mit der Bezeichnung KN95 zu verstehen, nicht jedoch medizinische (OP-) Masken. Nur ein fest bestimmter Personenkreis ist von der Maskenpflicht ausgenommen.

Im zweiten Teil wird auf die Vorlage eines Negativtests ausdrücklich bei Abgabe und Inanspruchnahme in bestimmten Betrieben – hier Friseur und Fußpflege – abgestellt, wovon demzufolge Therapiepraxen nicht umfasst sind.

Zusammenfassend bedeutet die Regelung des § 28b Abs. 1 Nr. 8 IfSG, dass ab einer Inzidenz von über 100 sowohl Therapeuten als auch Patienten in Podologiepraxen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen müssen, sofern sie aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder Behinderung davon nicht ausgenommen sind. Die Vorlage eines Corona-Negativ-Tests durch die Patienten - unabhängig davon ob eine Heilmittelverordnung/Privatrezept vorliegt oder auf Selbstzahlerbasis - ist in Podologiepraxen NICHT erforderlich.

Ein ausführliches Merkblatt, ebenso zur Abrechnung von PoC-Tests und eine Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigungen, steht für unsere Mitglieder im internen Mitgliederbereich zum Download bereit.

25/04/2021

+++ „Corona-Notbremse“ passiert den Bundesrat +++

Nach der Beschlussfassung des Bundestages am 21.04.2021 zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ hat der Bundesrat dem Entwurf in einer Sondersitzung am 22.04.2021 zugestimmt.

Die bundeseinheitliche und verbindliche „Corona-Notbremse“ gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen, ohne dass es weiterer Beschlüsse der Bundesländer, Landkreise oder kreisfreien Städte bedarf.

KEINE TESTPFLICHT FÜR PATIENT*INNEN
Der neu eingeführte § 28b IfSG regelt mit Einschränkungen der privaten Kontakte, Ausgangsbeschränkungen, des Handels oder des Unterrichts. In § 28 Nr. 8 IfSG wurde die Testpflicht ausschließlich für Kund*innen von Friseurbetrieben oder der Fußpflege verankert. Patient*innen der Podologiepraxen sind von der Testpflicht nicht betroffenen, es gelten die bisher bestehenden Regelungen zum Infektions- und Arbeitsschutz fort.

Da es gerade in der Bevölkerung ein erhebliches Missverständnis zur Unterscheidung von Podologie und Fußpflege gibt und auch die Presse keine Differenzierung vornimmt, haben wir bundesweit die Lokalpresse über die Unterscheidungsmerkmale und die aktuelle Gesetzeslage zur Nicht-Testpflicht für Podologie-Patient*innen informiert.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

09/04/2021

+++ Entwarnung in Sachsen: Kabinett hat Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen +++

Podologinnen und Podologen in Sachsen können aufatmen!

Wie uns gerade vom Sächsischen Staatsministerium mitgeteilt wurde, hat das Kabinett eine Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen: Die Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen, soweit sie medizinisch notwendig sind, wird aufgehoben!

Die Verordnung tritt morgen (10.04.2021) in Kraft, soll aber voraussichtlich heute schon auf der Corona-Sachsen-Seite veröffentlicht werden.

Das SMS bittet ausdrücklich, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

07/04/2021

Achtung!
Wir suchen Verstärkung ab 01.09.2021!

Du bist Podologe/in und suchst einen Job oder eine Veränderung im Job? Bist in einer Ausbildung und suchst einen guten Ausbildungsbetrieb? Du hast Freude an deiner Arbeit und arbeitest gerne mit Patienten aus unterschiedlichen Bereichen, bist zuverlässig, flexible, suchst gerne neue Herausforderungen. Wir bieten ein junges dynamisches Team, Teilzeit/ Vollzeit möglich, flexible Arbeitszeiten, gute Bezahlung ( auch bei Ausbildungspraktikum).
Interesse? Dann melde dich bei uns.
Bewerbung an:
Podologiepraxis Fußgezeichnet
Carolin Klaus
Crimmitschauer Str.96
08058 Zwickau

01/04/2021

Wir wünschen allen Patienten und Kunden ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage! 👣😉

Adresse

Hauptstraße 115
Lichtentanne
08115

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 13:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

+4937536090651

Webseite

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Podologiepraxis Fußgezeichnet erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Praxis Kontaktieren

Nachricht an Podologiepraxis Fußgezeichnet senden:

Teilen

Share on Facebook Share on Twitter Share on LinkedIn
Share on Pinterest Share on Reddit Share via Email
Share on WhatsApp Share on Instagram Share on Telegram