26/01/2024
Wie wird denn das eRezept in unserer Praxis umgesetzt?
Sie können wie gewohnt Ihre Folgerezepte bequem von zuhause telefonisch, über unseren Rezeptanrufbeantworter oder über unseren Online-Bestellservice auf unserer Website bestellen.
Zwingende Voraussetzung zur Erstellung eines eRezeptes ist Ihre Krankenversichertenkarte (eGK). Diese muss im laufenden Quartal (Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember) einmal in der Praxis eingelesen worden sein, damit wir Ihnen ein eRezept ausstellen können. Sie müssen also einmal persönlich in unsere Praxis kommen, um Ihre eGK einlesen zu lassen. Ab dann können Sie im Rest des Quartals jederzeit ein eRezept erhalten, egal ob direkt vom Arzt in der Praxis, oder von Ihnen vorbestellt.
Nach Ihrer Rezeptbestellung auf unserer Webseite kommt es übrigens zu einer Bearbeitungszeit von 48 Stunden (werktags). Wichtig ist hier, die Bearbeitungszeit startet erst, wenn Sie die eGK in unserer Praxis haben einlesen lassen. Nun kann das vorbereitete eRezept ärztlich überprüft und freigegeben werden. Ihr Rezept/Überweisung liegt dann nach spätestens 48 Stunden elektronisch in Ihrer eRezepte App oder zur Abholung in Ihrer Apotheke bereit.
Rezepte für Hilfsmittel, BTM-Rezepte und Privatrezepte müssen weiterhin in Papierform vor Ort in der Praxis abgeholt werden. Auch hier gilt eine Bearbeitungszeit von 48 Stunden. Unverändert müssen wir auch in diesem Fall Ihre eGK einlesen.
Ihre Hausärzte im Zentrum Krumbach
Drexel M. / Posch / Sedlmeier / Wittling / Drexel T.