11/03/2026
📋 Pflegeberatungsgespräch nach § 37,3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und keinen Pflegedienst im Haushalt haben, sind verpflichtet, regelmäßig ein Pflegeberatungsgespräch wahrzunehmen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige gezielt zu unterstützen.
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
• Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich
• Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich // ab dem 01.01.2026 auch halbjährlich möglich
• Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich
Im Rahmen des Gesprächs informieren wir über Entlastungsleistungen, Hilfsmittel und weitere Unterstützungsangebote. Zudem zeigen wir Möglichkeiten auf, die pflegerische Versorgung zu optimieren – immer individuell abgestimmt auf die jeweilige Situation.
Die Kosten für das Pflegeberatungsgespräch werden vollständig von der Pflegekasse übernommen.
📞 Sie benötigen ein Pflegeberatungsgespräch? Dann sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren direkt einen Termin:
Loxstedt: 04744 / 41 55
Bremerhaven: 0471 / 30832349
Langen: 04743 / 94 99 900