Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Bumiller-Raab-Haus, GaußStr. 18, Mannheim.
24/04/2020
Hallo liebe Bewohner,
wie ihr ja alle schon in einer Mail von Alex erfahren habt, findet dieses Jahr die Wahl der Heimsprecher und Tutoren digital statt. Dazu suchen wir noch dringend Kandidaten für die vier Heimsprecherposten. Also überlegt es euch und schreibt uns aktuelle Amtsinhaber an, wenn ihr Interesse am Amt habt. Es gibt auch eine Vergütung, die eure Kandidatur zwar im Optimalfall nicht motivieren sollte, aber den Posten für Studenten zusätzlich attraktiv macht.
Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Bumiller-Raab-Haus erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.
Das Bumiller-Raab-Haus (BRH) wird von der Bumiller-Raab-Haus Stiftung betrieben, deren Errichtung bereits 1928 von Frau Emilie Bumiller geborene Raab testamentarisch verfügt wurde. Das vollständige Testament von Frau Bumiller hängt im großen Saal des Wohnheims aus.
Das Stammkapital der Stiftung in der Rechtsform einer GmbH wird jeweils zur Hälfte treuhänderisch gehalten von der Universität Mannheim und einem Professor dieser Universität (z. Z. Frau Prof. Dr. Eva Eckkrammer).
Zur Errichtung des BRH erhielt die Stiftung zwar vom Bund und vom Land Baden-Württemberg öffentliche Zuschüsse, nach der „Anschubfinanzierung“ erfolgte aber weder von staatlicher Seite noch von privaten Sponsoren eine finanzielle Unterstützung. Der Mietpreis muss daher so gehalten werden, dass sich das Haus weitgehend selbst trägt. Die Miete ist trotzdem oder gerade deshalb moderat und das Preis-Leistungsverhältnis im Vergleich zu anderen Wohnheimen günstig.
In Erfüllung der testamentarischen Vorgaben wird im BRH großer Wert auf Sauberkeit gelegt. Die Arbeitskapazität des hauseigenen Reinigungspersonals beträgt zur Zeit 115 Stunden pro Woche. Dies ist erheblich mehr als in vergleichbaren Wohnheimen.
Im BRH sollen sich die Bewohnerinnen und Bewohner wohlfühlen. Sie sollen das Zusammenleben im Haus weitgehend selbst regeln und verantworten. Die Satzung für das BRH räumt deshalb den Bewohnerinnen und Bewohnern über eine studentische Sprechergruppe umfassende Selbst- und Mitbestimmungsrechte ein. Beispielsweise entscheidet der sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzende Heimrat über die Aufnahme von Bewerbern.
Das Haus hat sich von anderen Wohnheimen schon immer dadurch abgehoben, dass ein ausgeprägter Gemeinschaftsgeist praktiziert wird. Dabei ist gegenseitiger Respekt die wesentliche Voraussetzung für das Zusammenleben. Die Mitwirkung bei sozialen Aktivitäten ist freiwillig. Unterschiedliche Kontaktbedürfnisse werden akzeptiert. Auf Studienerfordernisse wird Rücksicht genommen.