Nachhilfe für Altenpflegeschüler

Nachhilfe für Altenpflegeschüler Online Nachhilfe für Schüler der Altenpflege. Sowie die neuesten Infos für den Pflegebereich...

22/07/2023

13.7K Likes, 250 Kommentare. „ “

Seit heute gibt es eine Whatsapp-Schüler-Gruppe....bitte melden bei Bedarf....
19/01/2023

Seit heute gibt es eine Whatsapp-Schüler-Gruppe....bitte melden bei Bedarf....

Es gibt nun eine Whatsapp Gruppe für Schüler die Hilfe benötigen oder sich austauschen möchten. Einfach über die Mail nachfragen.

Es gibt nun eine Whatsapp Gruppe für Schüler die Hilfe benötigen oder sich austauschen möchten. Einfach über die Mail na...
19/01/2023

Es gibt nun eine Whatsapp Gruppe für Schüler die Hilfe benötigen oder sich austauschen möchten. Einfach über die Mail nachfragen.

25/11/2021

https://www.tagesspiegel.de/downloads/27829944/1/koalitionsvertrag-ampel-2021-2025.pdf
Was die neue Regierung anstrebt.
Ab 2022
von Seite 80 - 86
Pflege und Gesundheit
Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden – in der Stadt und auf dem
Land. Wir wollen einen Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und
Pflegepolitik und ziehen Lehren aus der Pandemie, die uns die Verletzlichkeit unseres
Gesundheitswesens vor Augen geführt hat. Wir sorgen für eine bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege. Wir
verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte. Wir ermöglichen
Innovationen und treiben die Digitalisierung voran. Grundlage für all dies ist eine auf lange Sicht stabile
Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege.
Pflege
Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der
aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir
diesen Einsatz anerkennen. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dazu
werden wir die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro anheben.
Wir werden in der stationären Pflege die Eigenanteile begrenzen und planbar machen. Die zum 1.
Januar 2022 in Kraft tretende Regelung zu prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen werden wir
beobachten und prüfen, wie der Eigenanteil weiter abgesenkt werden kann. Die
Ausbildungskostenumlage werden wir aus den Eigenanteilen herausnehmen und versicherungsfremde
Leistungen wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die pandemiebedingten
Zusatzkosten aus Steuermitteln finanzieren, sowie die Behandlungspflege in der stationären
81
Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung übertragen und pauschal ausgleichen. Den Beitrag
zur Sozialen Pflegeversicherung (SPV) heben wir moderat an.
Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und
ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Bei der pflegerischen
Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche
Mitgestaltungsmöglichkeiten ein. Wir unterstützen den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und
Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege.

Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen,
transparenten und flexiblen Entlastungsbudget mit Nachweispflicht zusammen, um die häusliche
Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen.
Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft. Wir entwickeln die Pflegezeit- und
Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr
Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten.
Wir prüfen, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätisch finanzierte Vollversicherung
zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Eine
Expertenkommission soll bis 2023 konkrete Vorschläge vorlegen, die generationengerecht sind. Der
privaten Pflegeversicherung würden wir vergleichbare Möglichkeiten geben.
Bei der intensivpflegerischen Versorgung muss die freie Wahl des Wohnorts erhalten bleiben. Das
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) soll darauf hin evaluiert und nötigenfalls
nachgesteuert werden. Wir gestalten eine rechtssichere Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung im
familiären Bereich.

Der Dramatik der Situation in der Pflege begegnen wir mit Maßnahmen, die schnell und spürbar die
Arbeitsbedingungen verbessern. Kurzfristig führen wir zur verbindlichen Personalbemessung im
Krankenhaus die Pflegepersonalregelung 2.0. (PPR 2.0) als Übergangsinstrument mit dem Ziel eines
bedarfsgerechten Qualifikationsmixes ein. In der stationären Langzeitpflege beschleunigen wir den
Ausbau der Personalbemessungsverfahren. Insbesondere dort verbessern wir Löhne und
Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte mit dem Ziel, die Gehaltslücke zwischen Kranken- und
Altenpflege zu schließen. Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung
von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools
82
und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen
Kindern.
Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz,
Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund
und Ländern. Die akademische Pflegeausbildung stärken wir gemeinsam mit den Ländern. Dort, wo
Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen
wir Regelungslücken. Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen
u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“.
Wir bringen ein allgemeines Heilberufegesetz auf den Weg und entwickeln das elektronische
Gesundheitsberuferegister weiter. Wir machen Schmerzmittel im Betäubungsmittelgesetz für
Gesundheitsberufe delegationsfähig. Wir bringen ein Modellprojekt zum Direktzugang für
therapeutische Berufe auf den Weg.

Wir vereinfachen und beschleunigen die notwendige Gewinnung von ausländischen Fachkräften und
die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse.
Mit einer bundesweiten Befragung aller professionell Pflegenden wollen wir Erkenntnisse darüber
erlangen, wie die Selbstverwaltung der Pflege in Zukunft organisiert werden kann. Wir stärken den
Deutschen Pflegerat als Stimme der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss und anderen Gremien
und unterstützen ihn finanziell bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Aus- und Weiterbildung in Gesundheit und Pflege
Im Rahmen der Reform der Krankenhausvergütung werden Mittel für Weiterbildung in den
Fallpauschalen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt, die weiterbilden. Wir aktualisieren das
Konzept zur Fortentwicklung der Qualifizierung von Ärztinnen und Ärzten, um auch medikamentöse
Schwangerschaftsabbrüche leichter verfügbar zu machen. Wir implementieren die Vermittlung
digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und
Weiterentwicklung. Die Pflegeausbildung soll in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der
Rehabilitation ermöglicht werden, soweit diese die Voraussetzungen erfüllen. Die
Approbationsordnung wird mehr auf Digitalisierung, Ambulantisierung, Spezialisierung,
Individualisierung und berufsgruppenübergreifende Kooperation ausgerichtet.

83
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der
im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt wird. Wir verlängern beim
Pakt für den ÖGD die Einstellungsfristen und appellieren an die Sozialpartner, einen eigenständigen
Tarifvertrag zu schaffen. Auf der Grundlage des Zwischenberichts stellen wir die notwendigen Mittel
für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereit. Mit einem Gesundheitssicherstellungsgesetz stellen
wir insbesondere die effiziente und dezentrale Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten
sowie regelmäßige Ernstfallübungen für das Personal für Gesundheitskrisen sicher. Zur weiteren
Erforschung und Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von
Covid19 sowie für das chronische Fatigue-Syndrom (ME/CFS) schaffen wir ein deutschlandweites
Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche
Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health
Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind.
Das RKI soll in seiner wissenschaftlichen Arbeit weisungsungebunden sein.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der
Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die
Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. In der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. zur
Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische
Anwendungen nutzen. Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heilund Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die
telenotärztliche Versorgung.
Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie
deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die
Telematikinfrastruktur an. Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung
gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Die gematik bauen wir zu einer digitalen
Gesundheitsagentur aus. Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein
Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO
auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf.
84
Wir überprüfen das SGB V und weitere Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter
Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute
Versorgung der Patientinnen und Patienten ab. Die Belastungen durch Bürokratie und
Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht. Wir verstetigen die
Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben. Sprachmittlung auch mit Hilfe
digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des
SGB V.
Gesundheitsförderung
Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention. Dem
Leitgedanken von Vorsorge und Prävention folgend stellen wir uns der gesamtgesellschaftlichen
Aufgabe zielgruppenspezifisch und umfassend. Wir unterstützen die Krankenkassen und andere
Akteure dabei, sich gemeinsam aktiv für die Gesunderhaltung aller einzusetzen. Wir schaffen einen
Nationalen Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete z.B. zu den Themen Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und Vorbeugung von klima- und
umweltbedingten Gesundheitsschäden. Zu Gunsten verstärkter Prävention und Gesundheitsförderung
reduzieren wir die Möglichkeiten der Krankenkassen, Beitragsmittel für Werbemaßnahmen und
Werbegeschenke zu verwenden.
Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung
Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern, setzen wir zügig
für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRG um. Durch
den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren stellen wir eine
wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sicher und fördern diese
durch spezifische Vergütungsstrukturen. Zudem erhöhen wir die Attraktivität von
bevölkerungsbezogenen Versorgungsverträgen (Gesundheitsregionen) und weiten den gesetzlichen
Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern aus, um innovative
Versorgungsformen zu stärken. In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen (5 Prozent)
errichten wir niedrigschwellige Beratungsangebote (z.B. Gesundheitskioske) für Behandlung und
Prävention. Im ländlichen Raum bauen wir Angebote durch Gemeindeschwestern und
Gesundheitslotsen aus. Die ambulante Bedarfs- und stationäre Krankenhausplanung entwickeln wir
gemeinsam mit den Ländern zu einer sektorenübergreifenden Versorgungsplanung weiter.
Die Notfallversorgung soll in integrierten Notfallzentren in enger Zusammenarbeit zwischen den
kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den Krankenhäusern (KH) erfolgen. Wir räumen den KVen
85
die Option ein, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen oder diese Verantwortung
in Absprache mit dem Land ganz oder teilweise auf die Betreiber zu übertragen. Durch eine
Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten
Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) erreichen wir eine
bedarfsgerechtere Steuerung. Wir nehmen das Rettungswesen als integrierten Leistungsbereich in das
SGB V auf und regeln den Leistungsumfang der Bergrettung sowie die Verantwortung für
Wasserrettung jenseits der Küstengewässer.
Wir stellen gemeinsam mit den KVen die Versorgung in unterversorgten Regionen sicher. Wir heben
die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich auf. Die Gründung von kommunal
getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtern wir und bauen
bürokratische Hürden ab. Entscheidungen des Zulassungsausschusses müssen künftig durch die
zuständige Landesbehörde bestätigt werden.
Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten
Gebieten verbessern wir durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung. Wir entwickeln
den Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds weiter und schaffen eine
Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung. Wir novellieren
das „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“, um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu
honorieren und Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen.
Wir setzen das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ mit einem Aktionsplan
um. Wir evaluieren mögliche Fehlanreize rund um Spontangeburten und Kaiserschnitte und führen
einen Personalschlüssel für eine 1:1-Betreuung durch Hebammen während wesentlicher Phasen der
Geburt ein. Wir stärken den Ausbau hebammengeleiteter Kreißsäle und schaffen die Möglichkeit und
Vergütung zur ambulanten, aufsuchenden Geburtsvor- und -nachsorge für angestellte Hebammen an
Kliniken.
Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis
Ende 2022 einen Aktionsplan, stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und entlasten ihre
Familien von Bürokratie. Die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger
Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Sozialpädiatrischen Zentren bauen wir
in allen Bundesländern aus.
86
Wir berücksichtigen geschlechtsbezogene Unterschiede in der Versorgung, bei Gesundheitsförderung
und Prävention und in der Forschung und bauen Diskriminierungen und Zugangsbarrieren ab. Die
Gendermedizin wird Teil des Medizinstudiums, der Aus-, Fort- und Weiterbildungen der
Gesundheitsberufe werden.
Wir stärken die paritätische Beteiligung von Frauen in den Führungsgremien der
Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie ihrer Spitzenverbände auf Bundesebene sowie der
gesetzlichen Krankenkassen.
Wir starten eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer
Erkrankungen. Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen
Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch in ländlichen und
strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Wir verbessern die ambulante
psychotherapeutische Versorgung insbesondere für Patienten mit schweren und komplexen
Erkrankungen und stellen den Zugang zu ambulanten Komplexleistungen sicher. Die Kapazitäten
bauen wir bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert aus. Im stationären Bereich sorgen wir
für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte
Personalausstattung. Die psychiatrische Notfall- und Krisenversorgung bauen wir flächendeckend aus.
Krankenhausplanung und -finanzierung
Mit einem Bund-Länder-Pakt bringen wir die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung auf den Weg. Eine kurzfristig eingesetzte Regierungskommission wird hierzu
Empfehlungen vorlegen und insbesondere Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und
Versorgungsstufen basierende und sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen
Entwicklung orientierende Krankenhausplanung erarbeiten. Sie legt Empfehlungen für eine
Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vor, die das bisherige System um ein nach
Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System
erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt. Kurzfristig sorgen wir für eine bedarfsgerechte
auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe.
Rechte von Patientinnen und Patienten
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und
unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen.
87
Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die
Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere
Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind. Der Innovationsfonds wird verstetigt. Für
erfolgreiche geförderte Projekte, wie die der Patientenlotsen werden wir einen Pfad vorgeben, wie
diese in die Regelversorgung überführt werden können.
Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden
Haftungssystem. Ein Härtefallfonds mit gedeckelten Ansprüchen wird eingeführt.
Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen
Wir stellen die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sicher. Die Engpässe in der
Versorgung bekämpfen wir entschieden. Wir ergreifen Maßnahmen, um die Herstellung von
Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion nach Deutschland oder in die EU zurück zu
verlagern. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für
Produktionsstätten, sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit. Um
Interessenkonflikte zu vermeiden, schaffen wir mehr Transparenz über finanzielle Zuwendungen an
Leistungs- und Hilfsmittelerbringer.
Drogenpolitik
Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten
Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen
verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf
gesellschaftliche Auswirkungen. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung
ermöglichen und bauen wir aus.
Bei der Alkohol- und Nikotinprävention setzen wir auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus
auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen. Wir verschärfen die Regelungen für Marketing und
Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Wir messen Regelungen immer wieder an neuen
wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten daran Maßnahmen zum Gesundheitsschutz aus.
Gesundheitsfinanzierung
Wir bekennen uns zu einer stabilen und verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Den Bundeszuschuss zur GKV dynamisieren wir regelhaft. Wir finanzieren
höhere Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln. Wir
behalten das bestehende Preismoratorium bei. Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
88
(AMNOG) entwickeln wir weiter. Wir stärken die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der
Arzneimittelpreise. Der verhandelte Erstattungspreis gilt ab dem siebten Monat nach Markteintritt.
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von
einheitlichen Mindestkriterien offenlegen. Sie erhalten verstärkt die Möglichkeit, ihren Versicherten
auch monetäre Boni für die Teilnahme an Präventionsprogrammen zu gewähren. Für Kinder und
Jugendliche in der PKV soll zukünftig das Prinzip der Direktabrechnung gelten.
Wir werden für Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus, wie insbesondere Wohnungslose,
den Zugang zur Krankenversicherung und zur Versorgung prüfen und im Sinne der Betroffenen klären

23/11/2021

Servus! So jetzt geht es also endlich los mit meiner Weiterbildung! Einmal im Monat werde ich euch auf den neusten Stand bringen wie die Weiterbildung so abl...

02/10/2021

https://www.pflegeschule-bork.de/

Herzlich Willkommen in der Pflegeschule Bork. Sie erhalten eine große Auswahl an Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der Pflege. Kontaktieren Sie uns gerne!

.....Generalisierte Pflegeausbildung............
02/10/2021

.....Generalisierte Pflegeausbildung............

Lesen Sie im kompakten Überblick, wie sich durch das Pflegeberufegesetz die Ausbildung von Pflegeberufen bereits ab dem 01.01.2020 grundlegend ändert.

Adresse

Moers

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
18:00 - 19:00
Dienstag 09:00 - 17:00
18:00 - 19:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
18:00 - 19:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
18:00 - 19:00
Freitag 09:00 - 17:00
18:00 - 19:00
Samstag 09:00 - 17:00
18:00 - 19:00
Sonntag 09:00 - 17:00
18:00 - 19:00

Telefon

+491637604355

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Nachhilfe für Altenpflegeschüler erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Praxis Kontaktieren

Nachricht an Nachhilfe für Altenpflegeschüler senden:

Teilen

Share on Facebook Share on Twitter Share on LinkedIn
Share on Pinterest Share on Reddit Share via Email
Share on WhatsApp Share on Instagram Share on Telegram