31/10/2025
Bei der Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst erhält man nicht immer das gewünschte Ergebnis. Doch dieses müssen Sie nicht bedingungslos akzeptieren, sondern können bei Bedarf gegen die vorgenommene Einstufung Widerspruch einlegen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Bescheids erfolgen muss. Das genaue Datum des Fristablaufs können Sie der Belehrung entnehmen.
Falls das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) fehlen sollte, würden wir Ihnen empfehlen, dieses ebenfalls direkt anzufordern. Denn nur damit können Sie evtl. Fehler erkennen und korrekt den Widerspruch formulieren.
Gerne stehen wir Ihnen auch mit unserer Erfahrung zur Seite. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass die Begründung des Widerspruchs auch nachgeliefert werden kann, wenn die Zeit dies erforderlich macht.