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22/10/2018
11/12/2011

http://www.gesundheitsstadt-berlin.de/ar/

تفتخر برلين بماضٍ طويل ترعرع في أحضانه علم الطب، حيث عزز طلعة عدة شخصيات بارزة من الاطباء والعلماء والباحثين، تصدّروا زملاءهم في كافة القارة الاوروبية وأرّخوا الطب، ومنهم على سبيل المثال رودولف فيرشوف، وإيميل فون بيرينغ، وروبرت كوخ، وبول إيرليش. فضلاً له...

05/10/2011

Bundesrat winkt Gesetz zu Gentests an Embryonen durch

Gentests an Embryonen sind in bestimmten Fällen künftig legal. Der Bundesrat hat jetzt dem Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik zugestimmt.

Paare, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist, erhalten künftig die Möglichkeit zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Voraussetzung für den Embryonentest ist die vorherige Zustimmung einer Ethikkommission in jedem Einzelfall sowie eine Beratung der Betroffenen. Der Bundestag hatte das Gesetz Anfang Juli beschlossen, am Freitag stimmte auch die Länderkammer zu. Zugelassen sollen derartige Gentests nur in bestimmten Zentren werden.

Die PID ermöglicht es, Embryonen im Reagenzglas vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Krankheiten zu untersuchen. Vorbelastete oder überflüssige Embryonen werden in der Regel vernichtet. Die Neuregelung zur PID wurde nötig, weil es bisher keine klare gesetzliche Vorgabe gibt und der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.

05/10/2011

Erklärung zu Organspenden soll Pflicht werden

Angesichts des enormen Mangels an Organspenden will Gesundheitsminister Bahr die Aufmerksamkeit der Versicherten für das Thema erhöhen – per Pflichtbefragung durch die Krankenkassen.

Die Krankenkassen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Mitglieder bei der bevorstehenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte über die Organspende zu informieren und zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft aufzufordern. Das sieht ein Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für eine Änderung des Transplantationsgesetzes vor.

Die Antwort der Versicherten soll in einem Organspendeausweis dokumentiert werden, den die Kassen zur Verfügung stellen sollen. Die Versicherten können dabei einer Organspende zustimmen, sie ablehnen oder erklären, dass sie sich zunächst nicht entscheiden möchten. Die Kassen werden zudem verpflichtet, qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Versicherten zur Verfügung zu stellen.

Ein Viertel aller Organspendebedürftigen stirbt
Von rund 12 000 Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sterben jährlich etwa 3000. Viele Menschen sind bereit zu einer Spende nach ihrem Tod, haben aber keinen Spenderausweis ausgefüllt. Das stellt insbesondere die Angehörigen im Ernstfall vor das Problem, den Willen ihres gerade verstorbenen Familienmitglieds im Krankenhaus zu erklären, sofern sie ihn kennen.

Die Bundesärztekammer war zuletzt von der Forderung nach einer Erklärungspflicht für die Organspende abgerückt – dies sei mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Im Bundestag werben die Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, derzeit ebenfalls dafür, Bürger stärker zu einer Entscheidung zu bewegen.

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