Hahn Bestattungen

Hahn Bestattungen Hahn Bestattungen bietet Ihnen seit vielen Jahren einfühlsame Hilfe und Begleitung im Trauerfall. Was ist zu tun im Trauerfall? Zu unseren Leistungen gehören u.

Herzlich willkommen auf dem Profil von Hahn Bestattungen in Neuss! Die Tage nach einem Sterbefall sind für die Angehörigen nicht nur eine Zeit der Trauer. Auch wenn es sehr schwerfällt, es muss einiges geklärt und organisiert werden. Unterlagen müssen zusammengestellt und vorgelegt, Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Auf Wunsch nehmen wir den Angehörigen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die Trauerarbeit bleibt. a.:

- Überführungen
- Beschaffung der Todesbescheinigung des Arztes
- Beschaffung der Sterbeurkunden
- Einbetten und Einkleiden von Verstorbenen
- Erstellung von Trauerdrucksachen
- Große Auswahl an Särgen und Urnen
- Bestattungsvorsorge-Verträge
- Vermittlung von Pfarrer oder Trauerredner
- Dekoration und Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Organisation der Unterbringung auswärtiger Trauergäste
- Bestellung von Traueranzeigen in Tageszeitungen, Grabschmuck, Kränze und Gestecke
- Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen, benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren? Dann rufen Sie uns an unter der Telnr.: 02131-41915 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@hahn-neuss.de. Wir beraten Sie gerne und freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit – auch rechtlichDie Augen zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Stattdesse...
06/11/2025

Bestattungsvorsorge schafft Sicherheit – auch rechtlich

Die Augen zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Stattdessen ist es sinnvoll, verantwortungsvoll und nicht zuletzt beruhigend, frühzeitig über die eigene Sterblichkeit nachzudenken und Vorsorge zu treffen. Zwei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Was wünsche ich mir? Und: Wer soll das bezahlen?

Bestattungsunternehmen raten aus gutem Grund zu einer Bestattungsvorsorge. Denn sie sorgt zu genau diesen beiden Fragestellungen für Klarheit. Neben den Verfügungen, wie Sarg, Urne oder Trauerfeier aussehen sollen, kann auch die Finanzierung dieser Posten frühzeitig geklärt werden. Dazu wird ein zuvor errechneter Betrag auf einem Treuhandkonto angelegt.

Dieses Treuhandkonto ist zukunftssicher, wie nun auch ein weiteres Gerichtsurteil belegt: Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 64/23 vom 22.08.2025) hat die Berufung eines Insolvenzverwalters zurückgewiesen. Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass die im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag vereinbarte Abtretung der Auszahlungs- und Abrechnungsansprüche an den Vertragsbestatter wirksam ist.

Die Abtretung bewirkte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass das Treuhandguthaben nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht daher nicht. Zugleich wurde die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Das Resultat: Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Vorsorgekundinnen und -kunden ebenso wie für Bestattungsunternehmen. Auch wenn kein besonderer Pfändungsschutz nach §850b ZPO für Treuhandguthaben gilt, kann die vertragliche Gestaltung mit einer vorherigen Abtretung den Vorsorgezweck effektiv schützen.

Ein Besuch beim Bestattungsunternehmen lohnt sich also – denn zuverlässiger können Sie Ihre Familie weder von organisatorischen Fragen noch von finanziellen Sorgen entlasten!

Foto: Adobe Stock # 549671978 von Robert Kneschke

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