Deutscher Physio-HP Verband e. V.

Deutscher Physio-HP Verband e. V. Berufsverband der selbständigen Heilpraktiker*innen für Physiotherapie. Physiotherapeuten*innen mi WARUM IM DEUTSCHEN PHYSIO HP-VERBAND E.V. V.

GESCHICHTE „HEILPRAKTIKER-PHYSIOTHERAPEUT “...............................................................................................
2006 hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz für Recht erkannt, den antragstellenden Heilmitteltherapeuten ohne weitere Eignungsprüfungen unter Freistellung von der Verpflichtung, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ zu führen, die Erlaubnis zu erteilen, die Heilkunde nach Maßgabe von § 1 Heilpraktikergesetz selbständig auszuüben, und zwar bezogen und beschränkt auf den Bereich der physikalischen Therapie und der Physiotherapie im Sinne der §§ 3 und 8 des Gesetzes zur Regelung der Berufe in der Physiotherapie. Das Bundesverwaltungsgericht hat dann in seinem Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08 – klargestellt, dass eine auf den Bereich der physikalischen Therapie/Physiotherapie beschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erteilen ist. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht eine normativ bestimmbare Kenntnislücke festgestellt im Bereich der Erstdiagnostik. Das Gericht hat für die Verwaltungsbehörden Vorgaben und Grenzen des weiteren Verfahrens in das Urteil hineingeschrieben. Ergebnis: Physiotherapeuten, die die Heilpraktiker-Physiotherapie-Erlaubnis begehren, müssen eine bestimmte Stundenzahl an Fortbildung in Berufs- und Gesetzeskunde sowie Diagnostik nachweisen. Da die Regelung der Fortbildungsstunden Ländersache ist, gibt es keine einheitlich vorgeschriebene Fortbildungsdauer. WER IST DER DEUTSCHE PHYSIO HP-VERBAND E.V.?...............................................................................................
• Berufsverband der selbständigen Heilpraktiker*innen - Physiotherapeuten*innen mit Sitz in Neuwied

• Gegründet Juni 2013/Eingetragener Verein September 2013

• Veranstalter von Fort- und Weiterbildungen mit fachlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und berufspolitischen Themen in Seminaren auf Landes- und Bundesebene. (DPHV) MITGLIED WERDEN?...............................................................................................
Der DPHV e. steht Ihnen als erfahrener und verlässlicher Partner an Ihrer Seite, betreut Ihre Projekte von der Fortbildung Heilpraktiker*in-Physiotherapie über die Antragstellung bei den entsprechenden Ordnungs- bzw. Gesundheitsämtern bis hin zur Eröffnung und Realisierung der eigenen Praxis.

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Mittwoch 08:30 - 12:30
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GESCHICHTE „HEILPRAKTIKER-PHYSIOTHERAPEUT “ ................................................................................................ 2006 hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz für Recht erkannt, den antragstellenden Heilmitteltherapeuten ohne weitere Eignungsprüfungen unter Freistellung von der Verpflichtung, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ zu führen, die Erlaubnis zu erteilen, die Heilkunde nach Maßgabe von § 1 Heilpraktikergesetz selbständig auszuüben, und zwar bezogen und beschränkt auf den Bereich der physikalischen Therapie und der Physiotherapie im Sinne der §§ 3 und 8 des Gesetzes zur Regelung der Berufe in der Physiotherapie. Kläger waren Mitglieder des VDB-LV RPS e. V. Das Bundesverwaltungsgericht hat dann in seinem Urteil vom 26.08.2009 – 3 C 19.08 – klargestellt, dass eine auf den Bereich der physikalischen Therapie/Physiotherapie beschränkte Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zu erteilen ist. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht eine normativ bestimmbare Kenntnislücke festgestellt im Bereich der Erstdiagnostik. Das Gericht hat für die Verwaltungsbehörden Vorgaben und Grenzen des weiteren Verfahrens in das Urteil hineingeschrieben. Ergebnis: Physiotherapeuten, die die Heilpraktiker-Physiotherapie-Erlaubnis begehren, müssen eine bestimmte Stundenzahl an Fortbildung in Berufs- und Gesetzeskunde sowie Diagnostik nachweisen. Da die Regelung der Fortbildungsstunden Ländersache ist, gibt es keine einheitlich vorgeschriebene Fortbildungsdauer. WER IST DER DEUTSCHE PHYSIO-HP VERBAND E.V.? ................................................................................................ • Berufsverband der selbständigen Heilpraktiker- Physiotherapeuten/Innen mit Sitz in Neuwied • Gegründet Juni 2013/Eingetragener Verein September 2013 • Veranstalter von Fort- und Weiterbildungen mit fachlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und berufspolitischen Themen in Seminaren auf Landes- und Bundesebene. WARUM IM DEUTSCHEN PHYSIO-HP VERBAND E.V. (DPHV) MITGLIED WERDEN? ................................................................................................ Die Vorsitzenden des VDB-LV RPS e. V. bilden das Kompetenzteam des DPHV e. V. und stehen Ihnen als erfahrener und verlässlicher Partner an Ihrer Seite, betreuen Ihre Projekte von der Fortbildung Heilpraktiker-Physiotherapie über die Antragstellung bei den entsprechenden Ordnungs- bzw. Gesundheitsämtern bis zur Eröffnung und Realisierung der eigenen Praxis. Der DPHV e. V. betreut Heilpraktiker-Physiotherapeuten/innen, die eine reine Privatpraxis führen. Der VDB-LV RPS e. V. betreut selbständige Masseure/innen/Physiotherapeuten/innen, die über eine Kassenzulassung verfügen und u. a. kassenrechtlich informiert werden wollen.