04/08/2020
Welche Zuschüsse und Leistungen stehen Ihnen aus der Pflegeversicherung zu?
Heute Informieren wir Sie mal über die Verhinderungspflege und Kurzeitpflege:
Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige krank sind oder Urlaub machen wollen gewährt die Pflegekasse Zuschüsse für die Verhinderungspflege. Dafür stehen den Pflegebedürftigen pro Jahr 1.612 Euro für bis zu sechs Wochen zur Verfügung.
Bei Nichtnutzung der Kurzzeitpflege steigt der Anspruch für Verhinderungspflege sogar auf bis zu 2.412 Euro an. Erstattet werden die Kosten ab Pflegegrad 2. Aufwendungen für Verhinderungspflege können beispielsweise die Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Oder auch die Betreuungsleistungen einer osteuropäischen Betreuungskraft. Antrag und Erstattung der Kosten für eine Verhinderungspflege sind auch rückwirkend möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Verhinderungspflege". https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspf…
Kurzzeitpflege
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn der pflegende Angehörige krank wird, eine Auszeit benötigt oder Urlaub machen möchte, können Pflegebedürftige auch die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, sie sind vorübergehend in einer stationären Einrichtung. Üblicherweise handelt es sich um Zeiträume von zwei bis vier Wochen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 betragen die Leistungen 1.612 Euro für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen. Wenn keine Verhinderungspflege beantragt wird, erhöhen sich die jährlichen Zuschüsse für die Kurzzeitpflege sogar auf bis zu 3.224 Euro.
Hier finden Sie weiter Informationen zum Thema "Kurzzeitpflege".
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.…