22/09/2025
Seit dem 01.07.2025 ist einiges einfacher geworden für Personen, die z.B. ein Familienmitglied zuhause pflegen. Die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
Das heißt, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten ein Budget von 3.539 € pro Jahr, das flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann – ganz ohne Vorpflegezeit und ohne vorherige Genehmigung!
➡️ Das bedeutet:
Wenn DU als Pflegeperson mal Urlaub brauchst, krank wirst oder einfach eine Verschnaufpause benötigst, sind wir für dich da und übernehmen die pflegerische Versorgung.
Was wir in der Verhinderungspflege für dich leisten können:
✅ Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilität, Ernährung
✅ Begleitung zum Arzt, Spaziergänge, Beschäftigung
✅ Unterstützung im Alltag
✅ teilweise hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Aufräumen
➡️ die Details:
- jede Pflegeperson hat für den Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2
sofort Anspruch von 3539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege.
- es ist keine Vorpflegezeit mehr nötig
- es ist keine Beantragung im Vorfeld mehr nötig, aber dennoch muss ein Antrag gestellt werden
- Pflegekassen versuchen auf jeden Fall herauszubekommen, ob die Pflegepersonen tatsächlich verhindert ist und Leistungen von ihr erbracht werden.
- Verhinderungspflege ist es, wenn die eingetragene Pflegeperson tatsächlich verhindert ist (Gründe sind nicht näher benannt) und Leistungen an den Tagen erbracht werden, die sonst wirklich von der Pflegeperson gemacht werden.
Wir übernehmen die Pflege für dich – verlässlich, herzlich und kompetent.💚
Hast du Fragen? Wir beraten dich gern.