14/11/2025
Pflege / Recht: Kein Steuerabzug für Pflege-Zusatzversicherung
Wer wenig verfügbares Einkommen hat, wird sich kaum eine Pflege-Zusatzversicherung leisten können. Wer dies dennoch macht, hat berechtigte Sorge vor Pflegebedürftigkeit und will vorsorgen. Das Finanzamt sieht dies leider anders!!
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für den Aufwand einer privaten Pflege-Zusatzversicherung „nicht zwingend“ einen steuerlichen Abzug gibt (Az: R 10/20). Die Begründung lautet lapidar, dass der Gesetzgeber nur für das Existenzminimum einen steuerlichen Schutz gewährt.
In Bezug auf die Pflege- und Krankenversicherung sind nur die Pflichtbeiträge geschützt, da diese der Grundabsicherung dienen. Freiwillige Zusatzversicherungen aber gehen darüber hinaus und fallen nicht unter die steuerliche Freistellungspflicht, präzisieren die Richter ihr Urteil.
Also werden die Leute die vorsorgen und ein kleines Gehalt haben auch noch zusätzlich bestraft!!