04/11/2025
Die DGAI und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die gesetzlichen Regelungen zur Triage für nichtig erklärt wurden. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts war der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
„Das ist eine wichtige Entscheidung für die Therapiefreiheit und die Verantwortung der Ärztinnen und Ärzte gegenüber ihren Patientinnen und Patienten“, betont DGAI-Präsident Prof. Dr. Gernot Marx. „Ärztliches Handeln muss sich an medizinischer Evidenz, fachlicher Kompetenz und ethischer Verantwortung orientieren – nicht an juristischen Vorgaben, die die Komplexität klinischer Entscheidungsprozesse nicht ausreichend abbilden.“
Aus Sicht von DGAI und BDA ist es entscheidend, dass Fachgesellschaften und klinisch erfahrene Expertinnen und Experten in die Ausarbeitung zukünftiger Regelungen einbezogen werden. Nur so können praxisgerechte und medizinisch tragfähige Standards entwickelt werden, die Ärztinnen und Ärzte in Extremsituationen unterstützen, ohne sie zu überfordern.
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