11/02/2026
Erste-Hilfe Aus- u. Fortbildungen
Die erforderliche Anzahl von Ersthelfern in Unternehmen, Betrieben, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern festgelegt. Je größer die Mitarbeiterzahl, desto mehr Ersthelfer müssen geschult und präsent sein.
Die Kosten für die Schulungen werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger übernommen. Möglicherweise ist ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich, bei dem wir gerne unterstützen.
Eine regelmäßige Erste-Hilfe-Ausbildung alle 2 Jahre ist erforderlich, um den Status als "Betrieblicher Ersthelfer" aufrechtzuerhalten.
FORTBILDUNGSKURS FÜR BETRIEBLICHE ERSTHELFER
Betriebliche Ersthelfer in Unternehmen, Betrieben, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Schulen müssen alle 2 Jahre an diesem Kurs teilnehmen, um ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Wenn dies nicht erfolgt, erlischt der Ersthelferstatus und eine neue Grundausbildung ist erforderlich.
Die Kosten für die Schulungen werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Unfallversicherungsträger übernommen. Möglicherweise ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich, bei dem wir gerne behilflich sind.
Weitere Informationen erhalten Sie zu sämtlichen Leistungen in der Webseite unter: https://premedic-gmbh.de/erste-hilfe-seminare/erste-hilfe-fortbildungen/