20/07/2025
Genau JETZT ist die Politik gefordert,
Frau Simone Borchardt hat das klar erkannt.
Wir sind kein „Schnäppchen-Laden“ , denn Arzneimittel 💊sind keine ❌ Bonbons 🍬 .
📢 Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) betrifft ein Verfahren, das bereits 2012 begann – und bezieht sich auf eine Zeit vor dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz.
⚖️ Es ist zu bedauern, dass der Bayerische Apothekerverband mit seiner Klage nicht erfolgreich war. Aber: Die rechtliche Realität hat sich seitdem weiterentwickelt. Mit dem Inkrafttreten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes 2020 wurde die Preisbindung im Sozialgesetzbuch V eindeutig verankert – sie gilt weiterhin.
💊 Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Auch künftig sind verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland preisgebunden – unabhängig davon, ob sie in der Apotheke vor Ort oder im Versandhandel abgegeben werden. Diese sozialrechtliche Regelung steht, und sie steht nicht zur Disposition.
🚨 Gleichzeitig ist klar: Die wirtschaftliche Lage vieler Apotheken bleibt kritisch. Filialschließungen, Personalmangel, steigende Betriebskosten und ein immer komplexeres Regelwerk belasten insbesondere kleinere, inhabergeführte Apotheken massiv.
🛠️ Diese Preisbindung allein reicht nicht aus – jetzt ist die Politik gefordert, gleiche Rahmenbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und dem Versandhandel zu schaffen. Denn es steht außer Frage: Wir brauchen endlich eine umfassende Apothekenreform, die wirtschaftliche Stabilität, verlässliche Honorierung und spürbaren Bürokratieabbau gewährleistet.
📍Die Apotheke ist und bleibt Teil der Daseinsvorsorge – dafür setze ich mich ein.