12/11/2021
Seit dem 1. Juli 2019 haben gesetzlich versicherte Kleinkinder im Alter zwischen dem 6. und dem 33. Lebensmonat Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
https://www.kzvrlp.de/mitglieder/abrechnung/leistungsbereiche/frueherkennung-bei-kleinkindern/