Bestattungen Scheffel

Bestattungen Scheffel An Ihrer Seite, wenn Sie uns brauchen...Fachgeprüfter Bestatter im Fachverband des deutschen Bestattungsgewerbes e.V.

Unser Service für umfasst unter anderem für Sie:

- Erledigung sämtlicher Behördengänge sowie Formalitäten
- eigene Trauerhalle
- eigene Kranzbinderei
- Schleifendruck
- Beratung und Verkauf von Grabsteinen
- ganzjährige Grabpflege und Neuanlagen
- Bestattungsvorsorge

Gut zu wissen 👆👆 Bei Fragen meldet euch gern, wir beraten kostenlos und unverbindlich rund um die Bestattungsvorsorge   ...
01/09/2025

Gut zu wissen 👆👆

Bei Fragen meldet euch gern, wir beraten kostenlos und unverbindlich rund um die Bestattungsvorsorge

Das Landgericht Düsseldorf hat am 22.08.2025 (Az. 22 S 64/23) entschieden: Guthaben aus einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gehören nicht zur Insolvenzmasse, da die Ansprüche zur Auszahlung und Abrechnung bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Vertragsbestatter abgetreten wurden.

Damit stellte das Gericht nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof klar:

✅ Vertragliche Abtretung im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist wirksam.
✅ Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht nicht.

🔎 Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit – sowohl für Vorsorgekundinnen und Vorsorgekunden, die ihre Wünsche zuverlässig abgesichert wissen wollen, als auch für Bestattungsunternehmen, die auf eine klare Vertragsgrundlage bauen. Auch wenn Treuhandguthaben nicht dem besonderen Pfändungsschutz nach § 850b ZPO unterliegen, schützt die vertragliche Gestaltung durch die vorherige Abtretung den Vorsorgezweck wirksam.

Wer vorsorgt, darf also darauf vertrauen, dass die durch einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag gesicherten Mittel, auch im Fall einer späteren Privatinsolvenz, dem Vorsorgezweck dienen.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, die Revision wurde zugelassen.

Lesen Sie gerne unsere Pressemitteilung dazu durch: https://www.bestatter.de/presse/aktuelles/artikel/treuhandguthaben-gehoeren-nicht-zur-insolvenzmasse/

😢 🕯️
01/09/2025

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"Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar" - Antoine de Saint-Exupéry aus "Der kleine Prinz"

Wir trauern um unseren Gründer Udo Schmidt –
sein Geist lebt in unserem Tun weiter.
Wir führen Kuhlmann Cars so weiter, wie es Udo Schmidt gewollt und gelebt hat.

*1953
†2025

Heute begleiten wir eine Familie etwas weiter als um den örtlichen Kirchturm herum.            Im Ruheforst Müritz, schl...
22/08/2025

Heute begleiten wir eine Familie etwas weiter als um den örtlichen Kirchturm herum. Im Ruheforst Müritz, schlicht und im engsten Familienkreis.

Adresse

StörStr. 31
Plate
19086

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