12/03/2026
📢 Der Externe Vergleich ist Tot – Eine Neuerung im Pflegebereich! 🙌
In einem aufschlussreichen Interview erklärt Herr Heiber, warum „der externe Vergleich tot“ ist und warum viele Pflegedienste dennoch noch damit konfrontiert werden.
Hier sind die Kernaussagen:
1. Veraltete Praxis:
- Auch wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen seit dem GVWG 2022 geändert haben, werden Pflegedienste weiterhin mit Endpreisvergleichen konfrontiert – ohne Einblick in relevante Faktoren wie die Vergleichsgruppe. 🤔
2. Neue Definitionen:
- Ab 2022 gibt es mit § 82c SGB XI klare Unter- und Obergrenzen für Personalaufwendungen, die je nach Tarifstruktur der Einrichtung variieren.
- Diese Regelung macht externe Preisvergleiche praktisch ungültig. 🔍
3. Relevanz für häusliche Krankenpflege:
- Im § 132a SGB V ist klar geregelt, dass der Grundsatz der Beitragsstabilität nicht mehr gilt, wodurch die Wirtschaftlichkeitsdefinition auch hier Anwendung findet. 🏥
4. Handlungsempfehlung für Pflegedienste:
- Lassen Sie sich nicht von externen Vergleichen einschüchtern! Die Rechtslage ist eindeutig und es gibt viel Bewegung in den Verhandlungsstrukturen. 💪
👉 Am 21. April 2026 wird Herr Heiber über dieses wichtige Thema auf dem ALTENPFLEGE Messekongress in Essen sprechen. Mehr dazu im Interview mit Lukas Sander! 🎤
🔗 Für vertiefte Informationen und weitere Details, besucht den Artikel [hier](https://www.haeusliche-pflege.net/der-externe-vergleich-ist-tot/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=ckdaily_NL_20260309).
Was denkt ihr über diese Veränderungen? 🔍 Wie wirken sich diese neuen Richtlinien auf die täglichen Herausforderungen in der Pflege aus? Diskutiert mit uns in den Kommentaren! 💬