06/01/2025
Zum 1.1.2025 sind die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5% erhöht worden. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gelten bis zum 30.6.2025 die untenstehenden Beträge. Zusätzlich zu den Beträgen der Verhinderungspflege können bis zu 843 EU aus der Kurzzeitpflege genutzt werden.
Danach ist ein komplettes gemeinsames Budget vorgesehen.