30/09/2022
Liebe Patienten,
ab 1. Oktober gilt wieder für alle Patienten und Besucher in Podologiepraxen FFP2-Masken-Pflicht.
Bitte denke Sie daher bei Ihrem Behandlungstermin an eine FFP2 Maske
Diese Regelungen von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen mit spezifischen Schutzmaßnahmen:
Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
Weitere Informationen der Bundesregierung
Ab Oktober soll ein neuer Rechtsrahmen für Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Der Bundesrat hat einem entsprechendes Gesetz abschließend zugestimmt.