01/10/2025
Das neue Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz ermöglicht u. a. die Aufbewahrung der Urne zu Hause, die Ascheverstreuung auf eigenem Grund, Flussbestattungen, etc..
Wichtig: Der Wille des Verstorbenen muss zu Lebzeiten eindeutig festgelegt worden sein. Wenn man diese neuen Möglichkeiten nutzen möchte sollte man sich beim Bestatter vor Ort beraten zu lassen. Sie kennen die Optionen und beraten zum Beispiel auch zur notwendigen Totenfürsorgevollmacht (https://mwg.rlp.de/fileadmin/15/Abteilung_2_Gesundheit/Bestattungsgesetz/Totenfuersorgverfuegung_MW_neu.pdf)