23/11/2023
👎VERLETZUNG DER FÜRSORGEPFLICHT VON STALLBETREIBERN!👎
Leider sehe ich das viel zu oft in meinem Praxisalltag!...schimmeliges Heu und Stroh (GIFTIG! ☠️ATEMWEGSPROBLEME!,KOLIK!, EKZEM!, HUFERKRANKUNGEN/ HUFREHE! SCHLECHTE LEBERWERTE! NIERENERKRANKUNGEN! STOFFWECHSELERKRANKUNGEN), schlecht gemistete Liegeflächen...sogenannte MATRATZEN(GIFTIG!☠️ATEMWEGSERKRANKUNGEN!), viel zu wenig Heu (GESUNDHEITSSCHÄDLICH!, HUNGER!, MAGENGESCHWÜRE! KOLIK!), zu wenig Fressplätze für zu viele Pferde auf einem Auslauf (STRESS, HUNGER; MAGENGESCHWÜRE! KOLIK!), Massenpferdehaltung auf viel zu kleinen Winterpaddocks (STRESS IN DER HERDE! VERLETZUNGSGEFAHR GROSS! WENIG SCHLAF! MAGENGESCHWÜRE! KOLIK! Wenn in einem größeren Stall mit über 50 Pferden, mehr als die HÄLFTE der Pferde krank sind, muss jedem Pferdebesitzer, Therapeut, Tierarzt und natürlich auch dem STALLBETREIBER klar sein, dass es sich um einen FEHLER im System handelt. Doch die traurige Wahrheit ist: dass viele Pferdebesitzer nicht über das ausreichende WISSEN verfügen und sich deshalb keine Gedanken machen.....wenn sich aber der Pferdebesitzer der ernst der Lage bewusst ist und das beim Stallbetreiber vorbringt, dies aber ignoriert wird oder der beleibte Spruch kommt: WENNS DIR NICHT PASST KANNST DU GEHEN!......Tierärzte und andere Therapeuten/ Hufbearbeiter usw. sich leider auch nicht das Heu/ Stroh/ Liegeflächen usw. anschauen.....Pferdebesitzern viele KOSTEN haben durch die Krankheiten ihrer Pferde, die nach Erhöhung der GOT fast nicht mehr bezahlbar sind.....doch das TRAURIGSTE daran ist, dass vielen Pferden VORSÄTZLICH LEID zugefügt wird.
Jeder STALLBETREIBER haftet für dieses Leid:
Jeder Pferdebetrieb der Pensionspferde hält, ist für das Wohlergehen der ihm anvertrauten Tiere verantwortlich. Das hat zur Folge, dass er für das Verfüttern von kontaminierten oder verdorbenen Futtermitteln oder Einstreu und den daraus entstehenden Erkrankungen der eingestellten Pferde haftbar ist.
Der Stallbetreiber haftet außerdem im Rahmen des Einstellvertrages dafür, dass die gelieferten und verwendeten Kraft- und Raufuttermittel sowie Stroh und /oder Sägespäne für Pferde geeignet sind und dadurch kein Schaden an den eingestellten Pferden entsteht. Ein Stallbetreiber hat im Rahmen seiner Obhutspflicht generell alles zu unterlassen, was die eingestellten Pferde gefährden könnte.
Kommt ein eingestelltes Pferd zu Schaden, der durch verdorbene Futtermittel oder mangelhafter Einstreu verursacht sein könnte, muss der Stallbetreiber als Anspruchsgegner beweisen, dass er mangelfreie Futtermittel und geeignete Einstreu verwendet hat (Beweislastumkehr). Er ist ebenso in der Beweispflicht, was die erforderliche Sorgfaltspflicht bei der Herstellung beziehungsweise beim Bezug der Futtermittel sowie bei der Lagerung und Verfütterung angeht. Der Stallbetreiber muss umfangreiche Sorgfaltsmaßnahmen ergreifen. Auch die Haltung muss den Bedürfnissen des Pferdes entsprechen.
So schreibt es das Gesetz vor!
Pferde sind auf Menschen angewiesen und verdienen einen respektvollen Umgang, eine achtsame und gesunde Fütterung und Platz, damit sie ihrem Laufverhalten nachkommen können.
Ich werde nicht mehr wegschauen und beschriebene vorsätzliche Vorgehen zur Anzeige bringen! Das würde ich mir auch von anderen Therapeuten und Tierärzten und betroffene Pferdebesitzern wünschen, um das Leid dieser Pferde zu unterbinden.
Bild dient nur der Aufmerksamkeit