18/01/2017
Fachsprachenprüfung
Migranten, die in Deutschland die Approbation als Apotheker oder die Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs beantragen, müssen die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Gefordert sind Kenntnisse der Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Prüfungen werden in Niedersachsen ab sofort von der Apothekerkammer durchgeführt.
Bis 2014 konnten die zugewanderten Pharmazeuten für die Beantragung der Approbation ein Zertifikat von einem Sprachinstitut vorlegen, das Sprachkenntnisse der Stufe C1 bescheinigte. Das gilt nun nicht mehr. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die von den Sprachschulen erteilten Diplome und Zeugnisse nicht geeignet sind, die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse zu prüfen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat deshalb im Juni 2014 Vorgaben beschlossen, mit denen die für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen ab sofort überprüft werden.
Künftig wird die Apothekerkammer Fachsprachentests für Pharmazeuten durchführen, die im Kammerbezirk Niedersachsen arbeiten werden. Dies gilt gleichermaßen für den Antrag auf Approbation und Berufserlaubnis. Diese Aufgabe hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Apothekerkammer Niedersachsen übertragen, um die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache von Pharmazeuten zu überprüfen.