17/11/2025
🔊 Lärm ist Gift für unsere Ohren – auch dann, wenn bereits eine Schädigung der Ohren vorliegt.
In diesem Falle empfindet der Betroffene den Lärm möglicherweise als nicht mehr so laut und störend. ⚠️ Eine fatale Fehleinschätzung!
Unser Gehör gewöhnt sich an den Lärm - das bedeutet jedoch nicht, dass dieser weniger schädlich ist! Die empfindlichen Strukturen im Innenohr erleiden bei häufiger und langandauernder Lärmeinwirkung irreversible Schäden.
Die Folge: Ein bleibender Hörverlust - und das auch schon in jungen Jahren 👂.
Für Schwerhörige gelten also die gleichen Lärmschutzvorschriften am Arbeitsplatz wie auch für Normalhörende. Ab 85 dB(A) ist Gehörschutz zu tragen 🎧 und der Arbeitgeber hat dies zu überwachen. Je nach Ausprägung des Hörverlustes und der Arbeitsplatzbeschreibung kann der Gehörschutz zu einem Isolationsgefühl führen. Wenn der Mitarbeiter keine Gefahr- und Warngeräusche mehr hört und auch nicht mehr laut ansprechbar ist, ist das ein Fall für eine ICP-Hörgeräteversorgung 🔰 – eine von der DGUV zugelassene Kombination aus Hörgeräteversorgung und Gehörschutz.
Sprecht in diesem Fall bitte mit eurer Fachkraft für Arbeitsschutz oder eurem Betriebsarzt. Auch wir, als eure HÖREXperten, stehen euch beratend zur Seite 🤝.
Ihr habt Fragen dazu? Dann meldet euch bei uns im Fachgeschäft! 👂