Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR

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Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

07/03/2026

Recht-Aktuell vom 07.03.2026

Erinnert Ihr Euch noch?
Weil die 13 jährige zuckerkranke Emily auf einer Klassenfahrt verstarb, wurden die beiden Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Sie hatten von der Erkrankung nichts gewusst, hatten sie aber nicht vorher schriftlich abgefragt.
Nun klagt der Vater auf Schadenersatz.
Er verlangt vom Land ein Schmerzensgeld von 125.000 €.
Besteht ein Anspruch aus Sicht des Gerichts?


Das sind die Details:


1. Was war passiert? (Kurzversion)

• 2019 findet eine Klassenfahrt nach London statt
• die 13 jährige diabeteskranke Emily stirbt nach akuter Überzuckerung an einem Herzinfarkt
• weder die Schülerin noch die Eltern des Kindes hatten die Lehrerinnen von der Erkrankung informiert
• die Lehrer hatten sich aber nicht vor Reisebeginn schriftlich von Vorerkrankungen informiert
• daher haben sie den Tod von Emily mitverursacht
• die Lehrer wurden 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen von jeweils 180 Tagessätzen verurteilt, d.h. von 23.400 € und 7.200 €
• die Lehrer haben auch die Revision verloren, der BGH hat das Urteil bestätigt
• der Fall ist damit strafrechtlich abgeschlossen


2. Die Reaktionen auf die Verurteilung

• das Urteil löste ein erhebliches mediales Echo in Deutschland aus
• die Meinungen gingen dabei weit auseinander
• nur einige fanden das Urteil gerecht, weil sich die Lehrer mehr hätten kümmern müssen
• fast einhellig war man aber der Meinung, dass die Eltern vielmehr verpflichtet gewesen wären, die Lehrer von sich aus von der Erkrankung zu informieren
• auch Emily selbst hätte die Lehrer informieren können
so meinten viele von Euch, die Eltern tragen eine Mitschuld bzw. eine große Schuld
• Beispiele:
—> Karsten L.: „Dann müsste man ja die Eltern auch anklagen, weil sie es unterlassen haben, den Lehrern zu sagen, dass die Tochter Diabetikerin ist. Finde das Urteil nicht gerecht.“
—> Tina G.: „Meines Erachtens ist es die Pflicht der Eltern, die Lehrer vor der Fahrt über die Krankheit eines Schülers zu informieren und nicht umgekehrt.“
—> An Bo: „Eigenes Versagen kann doch nicht komplett auf die Lehrerinnen abgewälzt werden. Ich sehe einen Großteil der Schuld bei den Eltern.“
• Ihr könnt gern nochmals unseren ganzen Post vom 19.02.2024 mit zig weiteren Meinungen nachlesen


3. Die nächste Runde:

• Kay Sch., der Vater von Emily, hat nun 5 Jahre nach ihrem tragischen Tod das Land NRW verklagt
• er verlangt 125.000 € Schmerzens- und Hinterbliebenengeld
• weil die Lehrer als Beamte im Auftrag des Landes tätig waren, richtet sich die zivilrechtliche Klage nun gegen den Dienstherrn, also das Land NRW
• er leide an psychischen und physischen Folgen des Todes
• seine Erkrankung sei direkt auf den Tod der Tochter zurückzuführen
• er habe Depressionen, Schlafstörungen und Gedächtnisverluste
• er habe den fahrlässig verursachten und vermeidbaren Tod nicht verarbeitet
• seinen Beruf als Kraftfahrer könne er nicht mehr ausüben
• er wolle Gerechtigkeit und auf Behördenversagen aufmerksam machen
• das Geld wolle er nicht für sich, sondern in eine von ihm gegründete Stiftung stecken


4. Die Verhandlung

• Landgericht Düsseldorf, 18.02.2026
• das Gericht hält einen Anspruch des Vaters grundsätzlich für berechtigt
• die Lehrerinnen hätten ihre Amtspflicht, dass den Kindern nichts zustößt, verletzt
• daran bestehe kein Zweifel und daher hafte der Staat als Dienstherr
• an der Nähe des Vaters zu seiner Tochter habe es auch keine Zweifel
• zu klären sei daher die Frage, welche psychischen Erkrankungen der Vater durch den Tod erlitten habe und wie schwer diese wiegen
• mit der Höhe der begehrten Summe hat das Gericht aber so seine Probleme
• als Vergleich schlägt das Gericht die Zahlung von 25.000 € vor
• das Gericht: „mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen.“
• das Land hatte dazu seine Zustimmung signalisiert
• Kay Sch. hat den Vorschlag aber abgelehnt
• zu Beginn der Verhandlung hatte er noch erklärt, er wolle mit der Sache endlich abschließen
• die 25.000 € sind aber „völlig indiskutabel“
• die Argumentationen des Landes fand er sehr erniedrigend
• das Land bezweifelt, dass sein Gesundheitszustand ausschließlich auf den Tod zurückzuführen ist
• die Mutter von Emily hatte gegenüber Behörden mitgeteilt, dass keine enge Beziehung zwischen Vater und Tochter bestanden hat
• nun wolle er sich aber lieber noch durch einen psychiatrischen Sachverständigen begutachten lassen
• das Gericht wird den Kläger nun also durch einen Psychiater begutachten lassen


5. Fazit

• ohne Zweifel handelt es sich um einen äußerst tragischen Fall
• niemand möchte in der Haut der Eltern stecken, ihr Kind so früh zu verlieren
• aber ob dieser Weg der Rache der richtige ist?
• nach dem Urteil gegen die Lehrer sagt er noch, dass er froh ist, endlich zur Ruhe zu kommen
• ob das mit einem weiteren langwierigen Verfahren gelingt, darf bezweifelt werden
• kein noch so hoher Geldbetrag kann das Geschehene rückgängig machen
• ein Vergleich wäre sicher eher geeignet, für Genugtuung zu sorgen und mit dem Ganzen abzuschließen
• für seine psychische Gesundheit wäre es sicher ebenfalls sehr hilfreich
• der entsprechenden Argumentation des Gerichts wollte er aber nicht folgen
• soweit er mitteilte, mit der Hälfte seiner Forderung, also 62.500 € wäre er ggf. einverstanden, so erscheint uns diese Forderung stark überzogen und nicht gerechtfertigt
• der Kläger muss im Ergebnis beweisen durch ein Gutachten, dass sein derzeitiger gesundheitlicher Zustand ausschließlich auf den Tod von Emily zurückzuführen ist
• man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt
• das Verfahren dürfte noch etwas länger andauern…..
• wir werden berichten….


Dann sind wir – wie immer – gespannt, was Ihr zu diesem sehr besonderen Fall meint.
Ist aus Eurer Sicht ein Schmerzensgeld gerechtfertigt oder eher nicht.
Müsste nicht auch ein Mitverschulden des Vaters berücksichtigt werden?


Wir wünschen allen ein wunderschönes Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

28/02/2026

Recht-Aktuell vom 28.02.2026

Der Monat März bringt Euch nicht nur den Frühling, sondern hält auch neue Regelungen und Veränderungen für Euch bereit.
Es geht u.a. um Rentner, Schufa, Mofa-Kennzeichnung, Ukraine-Flüchtlinge, Sommerzeit und das erneut verschobene Tierwohl-Kennzeichen.


Das sind die Details:


1. Höhere Krankenkassenbeträge für Rentner

• es betrifft sehr viele Rentner
• 35 gesetzliche Krankenkassen haben zum Januar ihre Zusatzbeiträge erhöht
• die Auswirkungen bzw. eine versteckte Rentenkürzung folgen aber erst im März
• Grund: gesetzlich geregelte Verzögerung von 2 Monaten
• die Rente sinkt also leicht, weil die Rentenversicherung die erhöhten Beträge einbehält


2. Schufa

• besonders interessant für diejenigen, die einen Kredit aufnehmen möchten bzw. müssen
• ab Ende März soll es kostenlos möglich sein, seinen sog. Schufa-Score digital einzusehen
• Ihr müsste Euch hierzu einmalig für den sog. Schufa-Account registrieren lassen
• dann werdet ihr zuerst auf eine Warteliste gesetzt
• die Freischaltung folgt dann nach und nach
• Ziel: die Bewertung der Kreditwürdigkeit soll nachvollziehbarer werden
• für 12 Kriterien gibt es Gesamtpunkte von 100 bis 999
• je höher die Punkte desto höher wird die Kreditwürdigkeit bewertet


3. Mofa-Kennzeichen

• ab dem 01.03.2026 sind nur noch schwarze Kennzeichen gültig
• das gilt für Mopeds, Mofas und E-Scooter
• die grünen Schilder aus dem Vorjahr werden ungültig
• wer mit diesen dennoch fährt, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz
• durch den jährlichen Farbwechsel sind ungültige Schilder und damit fehlender Versicherungsschutz sofort und auf den ersten Blick erkennbar
• angedroht sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr


4. Rückschnitt von Hecken

• ab dem 01.03.des Jahres ist ein radikaler Rückschnitt verboten
• das Verbot dauert bis zum 30.09. des Jahres an
gilt für Bäume, Hecken, Sträucher und andere Gehölze
• nur Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt
Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet


5. Altersverifizierung

• zum 01.03.2026 führt Discord eine verpflichtende Altersverifizierung ein
• Discord ist eine kostenlose All-In-One-Kommunikationsplattform für Sprach,- Video- und Text-Chat
• also eine Plattform zum Austauschen und Kommunizieren
• wurde ursprünglich 2015 in den USA für Gamer entwickelt
• wird heute für viele verschiedene Online-Communities genutzt
• Nutzer müssen dann zur uneingeschränkten Nutzung dieser Plattform ihre Identität nachweisen
• entweder über einen Gesichtsscan oder durch Ausweiskopie
• das betrifft weltweit Millionen Accounts
• Ziel: stärkerer Jugendschutz


6. Ukraine-Flüchtlinge

• seit 2022 hat die EU mehr als 4 Millionen Ukraine-Flüchtlinge aufgenommen
• der vorübergehende Schutz sollte an sich nur bis zum 04.03.2026 gelten
• dieser wurde nun bis zum 04.03.2027 verlängert
• damit verlängern sich die Aufenthaltstitel automatisch um 1 Jahr
• scheinbar abgelaufene Aufenthaltstitel sind damit weiterhin rechtsgültig
• über 1,1 Millionen Ukrainer leben in Deutschland
• die Berechtigung für Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe, Kindergeld, BaföG, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz bleibt damit auch weiter bestehen


7. Tierwohl-Kennzeichnung

• wurde wieder einmal und zum wiederholten Male aufgeschoben ☹
• beschlossen wurde es bereits 2023
• geplant war zum 01.03.2026 die verpflichtende Tierhaltens-Kennzeichnung
• sollte erst einmal nur für frisches Schweinefleisch eingeführt werden
• 5 Haltungsstufen sollten eingeführt werden:
—> Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weise, Bio
• Idee: der Verbraucher sollte also erfahren, wie die Tiere gelebt haben
• offizielle Begründung der Verzögerung: u.a. will die Regierung das Gesetz praxistauglicher gestalten
• u.a. die landwirtschaftliche Lobby ist aber sehr stark dagegen
• für Januar 2027 solle es nun aber wirklich eingeführt werden
• aber bei der aufgezeigten „deutschen Geschwindigkeit“ sind wir da mehr als skeptisch


8. Sommerzeit

• alle Jahre wieder……
• eine Stunde Schlaf wird Euch im März geraubt
• am 29.03.2026 werden die Uhren von 02.00 Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt
• dann gilt wieder die sog. Sommerzeit bis zum letzten Oktobersonntag


9. wichtige Termine

• 08.03.2026 – Landtagswahl in Baden-Württemberg
• 08.03.2026 – Frauentag 😊 – wir sprechen nur die Männer an: Enttäuscht uns und Eure Liebsten nicht!!
• 20.03.2026 – kalendarischer Frühlingsanfang
• 22.03.2026 – Landtagswahl in Rheinland-Pfalz


So, damit solltet Ihr wieder gewappnet sein, damit Ihr rechtssicher durch den März kommt.
Die nächsten Sonnenstrahlen haben wir schon einmal vorbestellt.
Wir wünschen Euch ein wunderschönes Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

19/02/2026

Recht-Aktuell vom 19.02.2026

MV macht gleich nochmals von sich reden.
Nun mit dem Flaggenskandal.
Die Landesgleichstellungsbeauftragte Brüdgam zerknüllt Deutschlandfahnen und postet das öffentlich.
Nach einem Sturm der Entrüstung tritt sie zurück.
Sie fällt aber weich.
Die Stadt Rostock schafft eine neue Stelle und stellt sie wieder ein.
Ist das alles rechtens?
Wir versuchen einen Überblick und die rechtliche Einordnung zu geben.


Das sind die Details:


1. Der Fall

• am 03.12.2025 postet die Gleichstellungsbeauftragte von MV Frau Wenke Brüdgam auf instagram
• dabei hält sie eine Deutschlandfahne in der Hand und knüllt sie immer wieder zusammen
• Frage vom Kameramann: Was hast du heute als Erstes gemacht?
• Frau Brüdgam:
„Als ich mich auf dem Weg gemacht habe, hierher zur Gesamtmitgliederversammlung, musste ich in meiner Stadt diese Dinger hier entdecken, die überall aufgehängt waren. Also bin ich ausgestiegen und habe sie abgerissen, denn wer in diesen Zeiten Deutschlandfahnen an leerstehende Häuser hängt, der will nicht zeigen, dass er sein Land mag, sondern der will letztlich Nationalismus propagieren und damit klar zum Faschismus aufrufen.“
• dieser Beitrag löst heftige Kritik in der Öffentlichkeit und parteiübergreifend aus
er wird dann von ihr auch schnell wieder gelöscht (im Netz könnt Ihr ihn Euch ansehen)
• sie entschuldigt sich noch für den Beitrag, dass es ein Fehler war…
• schon am 05.12.2025 musste sie zurücktreten bzw. trat sie zurück


2. Wer ist eigentlich Wenke Brüdgam?

• 41 Jahre alt
• von 2017-2022 war sie Vorsitzende der Partei „Die Linke“ in MV
sie wurde dann zum 01.11.2020 von der Stadt Rostock eingestellt
• Tätigkeit: Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rostock
• diese wurde ausgeübt bis zum 01.02.2022, das Arbeitsverhältnis wurde dann ruhend gestellt
• Grund: Wechsel in die Landesregierung MV
• seit dem 01.02.2022 dort Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung
• dort ist sie dem Ministerium für Justiz zugeordnet
• sie ist eingestuft in Besoldungsgruppe B5 = monatliches Entgelt ca. 10.000 bis 11.000 €
• nach Rücktritt Weiterbezahlung im Dezember und Januar 2026


3. Wie geht es mit ihr nun weiter?

• zum 01.02.2026 wird sie von der Stadt Rostock wieder eingestellt
• an sich besteht in der Stadt Rostock ein Einstellungsstopp
• für Frau Brüdgam wird aber extra eine neue Stelle geschaffen
• eine offizielle Ausschreibung gab es hierfür nicht
• sie ist jetzt im Büro von Rostocks Oberbürgermeisterin Kröger beschäftigt
• sie ist jetzt „Koordinatorin Ehrenamt“
• sie soll von dort nationale und internationale Sportveranstaltungen der Stadt mitorganisieren
• aktuelles Bruttogehalt: bis zu 6.712 € Brutto (Entgeltgruppe E 12)


4. strafrechtliche Bewertung

• es besteht der Verdacht gleich mehrerer Straftaten:
—> Diebstahl und Sachbeschädigung
—> Verunglimpfung des Staates und seiner
Symbole gemäß § 90 a StGB
• kann mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden
• schon der Versuch, eine Flagge zu beschädigen oder verächtlich zu machen, ist strafbar
• es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen Frau Brüdgam bei der Staatsanwaltschaft Rostock


5. arbeitsrechtliche Bewertung

• der „Fehler“ wurde grundsätzlich in der Stadtverwaltung Rostock gemacht
• danach wurde mit Frau Brüdgam und dem damaligen OB Madsen nach nur 13- monatiger Beschäftigung das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart
• danach kann Frau Brüdgam jederzeit wieder in der Stadtverwaltung wieder anfangen
• das Durchschnittsgehalt einer Gleichstellungsbeauftragten soll bei 48.000 € jährlich, also 4.000 € monatlich liegen
• bei dem jetzigen neuen „Einstiegsgehalt“ von 6.712 € kommt man auf jährlich ca. 80.500 €
• wie dieses recht hohe Gehalt zustande kommt trotz klammer Kassen kann nur die OB Kröger erklären


6. Kann außerdienstliches Verhalten auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

• ja, das ist möglich
• dieser Punkt wurde m.E. in der ganzen Diskussion noch nicht beleuchtet
• das Verunglimpfen des Staates – das Beschädigen, Zerstören oder Verunglimpfen der Bundesflagge ist strafbar
• Handlungen, die strafrechtlich relevant sind, können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
• wenn das Vertrauensverhältnis schwer zerstört ist, kann das bis zur fristlosen Kündigung führen
• der Arbeitnehmer hat auch eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber
• wer den Ruf des Arbeitgebers, hier der Stadt Rostock, schädigt, hat arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten
• von einer rechtlichen oder politischen Bewertung seitens der Stadt ist bisher nichts bekannt
• Frau Hoffmeister: „Wer den Staat verächtlich macht, kann nicht glaubwürdig für ihn arbeiten.“
• Frau Schwesig: „Das Video ist inakzeptabel.“


7. Fazit

• mit dieser „Aktion“ hat Frau Brüdgam sich selbst erst einmal ins „aus“ geschossen
• zwar hat sie ihr Tun nicht erklärt, aber wer als Politiker im Video mit solchen Taten prahlt, die Deutschlandfahnen „diese Dinger“ nennt und das Aufhängen der Fahnen mit klarem Aufruf zum Faschismus gleichsetzt, der lebt wohl in seiner eigenen speziellen Gedankenwelt
• bei den oben genannten Zahlen fällt sie aber sehr weich
• von OB Kröger kommt wieder einmal …: Nichts!
• warum wird das Ganze nicht transparenter gemacht?
• Warum eine neue Stelle? Warum so ein hohes Gehalt? Warum null Konsequenzen?
• so muss sich niemand wundern, wenn Vorwürfe von Filz und Mauschelei aufkommen…
• zumal die Justizministerin, OB Kröger und Frau Brüdgam alle der gleichen Partei angehören
• offenbar gab es jedenfalls für diese „Arbeit“ bisher keinen Bedarf
• wenn man sich dann noch überlegt, dass man bei einem Stundenlohn von 20 € und einer 40 Stunden-Woche monatlich hart erarbeitete ca. 3500 € verdient, dann ist das doppelte Gehalt für eine „Ungelernte“ schon üppig



Wir werden sehr genau beobachten und sind noch mehr gespannt, welche z.B. internationalen Wettkämpfe Frau Brüdgam nach Rostock holen wird.
Gespannt sind wir auch, ob es noch irgendwelche rechtlichen Konsequenten geben wird.

Dann sind wir auch auf Eure Reaktionen gespannt.
Wie seht Ihr den Fall?

Wir wünschen Euch eine schöne Restwoche und den Schülern noch schöne erholsame Ferientage.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

11/02/2026

Recht-Aktuell vom 11.02.2026

MV macht erneut von sich reden!
Justizministerin Bernhardt lässt ihren Sohn genau 1 Tag von der Schule befreien.
Sie will mit ihm in den Winterurlaub fliegen.
Das Bildungsministerium wettert, das hätte nie genehmigt werden dürfen.
Der Fall zieht weitere Kreise, bundesweit wird berichtet.
Liegt ein Verstoß gegen die Schulpflicht überhaupt vor?


Das sind die Details:


1. Der „Fall“

• Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) will 14 Tage in den Winterurlaub fliegen
• ihr Sohn besucht die Schule
• die Reise beginnt am 06.02.2026, dem letzten Schultag, dem Tag der Zeugnisausgabe
• sie stellt daher ordnungsgemäß den Antrag in der Schule, den Jungen 1 Tag von der Schulpflicht zu befreien
• der Antrag wurde genehmigt
• Frau Bernhardt hat die Sache dann selbst veröffentlicht bzw. den Stein ins Rollen gebracht
• der Flug von Berlin fiel nämlich aus wegen Eisregens/Chaos
• daher postete sie in ihrem WhatsApp-Status: „Totaler Stillstand! Flüge fallen aus!“


2. Reaktionen

• Bildungsministerin Simone Oldenburg (Die Linke) rüffelt öffentlich ihre Kollegin und die Schule
• „…der vorliegende Antrag hätte durch die Schule nicht genehmigt werden dürfen..“
• ein vorzeitiger Urlaubsantritt sei weder ein wichtiger Grund noch ein anerkannter Härtefall
• alle Eltern seien verpflichtet, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen
• die CDU wirf ihr u.a. fehlende Verantwortung vor
Frau Hoffmeister (CDU): „Wer an der Spitze der Justiz stehe, der müsse nicht nur formal korrekt handeln, der müsse auch erkennen, wenn persönliche Interessen mit geltendem Recht kollidieren“
• Herr Schult (AfD): „Wer ein Regierungsamt bekleidet, darf nicht den Eindruck erwecken. Regeln ließen sich je nach sozialem Status, Bekanntheit oder Einflusslage biegsam auslegen.“


3. Rechtslage

• es gilt die Schulpflichtverordnung- MV vom 27.07.2021
• § 8 – Beurlaubung vom Unterricht:
• auf Antrag kann der Schüler aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden
der Antrag ist rechtzeitig schriftlich zu stellen
• vor und nach den Ferien darf die Beurlaubung nur ausnahmsweise erfolgen in den Fällen, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde
• über eine Beurlaubung bis zu drei Monaten entscheidet der Schulleiter
• über einen darüber hinausgehenden Zeitraum entscheidet die Schulbehörde
• einen einklagbaren Anspruch auf Beurlaubung gibt es nicht


4. Was bedeutet „persönliche Härte?“

• genau geregelt ist es nicht in der Verordnung, gemeint sind aber u.a.:
- schwere Erkrankung in der Familie
- Todesfall in der Familie
- Hochzeit
- ein notwendiger Umzug


5. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schulpflicht

•Schule „ schwänzen“ ist eine Ordnungswidrigkeit
• Verwarnung – meist bei erst- und einmaligen Verstoß
• Bußgelder – bei langfristiger Verletzung der Schulpflicht
• Geldbußen bis zu 2.500 € sind möglich


6. Fazit

• fest steht, dass der Antrag von der Schule genehmigt wurde, so dass der Sohn von der Schulpflicht beurlaubt war
• ein Härtefall, also „nur“ ein früherer Urlaubsbeginn, lag im Ergebnis aber auch nicht vor
• ist es daher aber so ein Skandal, der so hohe Wellen schlägt?
• wir meinen, das „aus der Mücke ein Elefant gemacht wird“
• es ist doch allgemein bekannt, wie „hart“ noch am letzten Schultag unterrichtet wird
• das, was dann noch passiert, hat meist nicht mehr viel mit Schule zu tun
• der Tag ist entspannt, es werden u.a. Filme geschaut, gespielt usw.
• meist endet der Tag auch schon gegen 11.00 Uhr und früher bzw. bereits nach der 3. oder 4. Stunde
• wenn es also nur um 1 Tag geht, verpasst der Schüler nichts!


7. Lösungsvorschlag (bzw. eine Idee)

• die Schulpflichtverordnung könnte doch sinnvoll ergänzt werden
• z.B.: „Jeder Schüler kann pro Schuljahr bis zu 5 Tagen vor und nach den Ferien auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden, ohne dass eine persönliche Härte vorliegen muss.“
• niemand würde dann gegen die Schulpflicht verstoßen
• Eltern müssten nicht jährlich bangen, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht
• auch den Schulleitern würde eine große Last genommen werden
• dann müsste man sich nicht jährlich mit diesen Bagatellen beschäftigen
• das Bildungsministerium könnte sich dann auf die extremen Fälle konzentrieren, z.B. wenn Nico aus Grevesmühlen bereits 4 Jahre nicht in der Schule erscheint (unser post vom 15.01.2025)


Wie beurteilt Ihr diesen Fall?
Wir sind auf Eure Meinungen gespannt.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

07/02/2026

Recht-Aktuell vom 07.02.2026


Es war einmal eine Lehrerin, eine Beamtin, die war 16 Jahre lang durchgehend krankgeschrieben.
16 Jahre lang erhielt sie Monat für Monat ihr volles Gehalt von ca. 6000 € Brutto.
Das sind dann ca. 1,2 Millionen Euro, ohne auch nur einen einzigen Tag gearbeitet zu haben.
Unmöglich? Nicht wahr? Doch!
Ein krasser Fall mutmaßlicher Arbeitsverweigerung einer Beamtin!


Das sind die Details:


1. Der Fall

• es geht um eine verbeamtete Lehrerin (Studienrätin) aus Duisburg
• seit 2003/2004 hat sie am Berufskolleg in Wesel gearbeitet
• schon seit 2009 ist sie durchgehend krankgeschrieben
• seit 2009 bezieht sie auch das volle Gehalt
• die Besoldung ist meist A 13, durchschnittlich ca. 6000 € brutto im Monat, ca. 70.000 € pro Jahr
• alle 4 Wochen legte sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor
• einen Amtsarzt hat sie aber nie gesehen
• der Schulleiter hat ihren Namen noch nie gehört
• die entsprechende Untersuchung ordnete der Dienstherr dann endlich im April 2025 an
• geklärt werden sollte, ob sie wieder dienstfähig ist
• dagegen hat sich die Lehrerin aber gewehrt
• sie wollte von der Untersuchungspflicht befreit werden


2. Der Prozess

• die Lehrerin reichte einen Antrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein
• sie wollte per Eilantrag von der Untersuchungspflicht befreit werden
• den Antrag hat das Gericht abgelehnt
• das ließ sich die Lehrerin aber nicht gefallen
• sie legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW ein
• sie argumentierte, eine Untersuchung sei nach 15 Jahren Dienstunfähigkeit unverständlich
• es wäre ein Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte
• denn es geht ja um ihren psychischen Gesundheitszustand
• auch vor dem OVG Münster hat sie verloren
• es entschied, auch nach 15 Jahren ist die Anordnung rechtmäßig
• es müssen nicht einmal konkrete Gründe genannt werden
• die Kosten des Verfahrens von ca. 2.500 € hat sie zu tragen
• die Lehrerin darf daher vom Amtsarzt untersucht werden


3. besondere Brisanz - hat sie heimlich gearbeitet?

• es bestehen ganz erhebliche Zweifel, ob sie tatsächlich krank war
• unter ihrem Namen finden sich Einträge auf Arzttermin-Plattformen
• die Einträge erfolgten auf ihren Namen mit Angaben zur entsprechenden Ausbildung
• diese legen eine Tätigkeit im „Nebenjob“ als Heilpraktikerin nahe
• sie soll auch ein medizinisches Startup gegründet haben
• hierfür soll sie ein Preisgeld von 5.000 Euro erhalten haben
• die Beamtin und ihre Anwälte sagten dazu nichts
• hätte sie den Termin beim Amtsarzt einfach wahrgenommen, wäre ihr Doppelleben wohl nicht einmal entdeckt worden


4. sofortige Konsequenzen oder harte Reaktionen?

• Keine!


5. ein Disziplinarverfahren wurde aber eingeleitet!

• Ziel: Prüfung disziplinarischer Maßnahmen bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
• kann auch mit Verweis oder Geldbuße enden
•auch so ein Verfahren dauert… wieder einmal.. sehr lange
• 3 bis 5 Jahre sind keine Seltenheit, sondern eher „normal“
• in diesem Fall könnte man ihre Bezüge halbieren
• aber nur, wenn das ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen
• hat sie also hohe Ausgaben, dann kann man ihr Gehalt „nicht so stark“ kürzen
• hat die Dame also im Nebenjob während der Krankheit gearbeitet?
• das könnte den Schluss nahelegen, das sie tatsächlich nicht krank war
• die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt, dass das Verfahren läuft
• es wird umfassend bearbeitet und läuft und läuft und…..


6. Fazit

Auch wenn es ein krasser Fall ist, so ist es doch leider kein Einzelfall.
Ein System, das so etwas möglich macht, kann nicht richtig sein.
Hier kommt alles zusammen: Selbstbedienungsmentalität der Beamtin, Behörden- und Kontrollversagen,
Blindheit der Behörden usw.
Der Fall wirft aber auch ein Schlaglicht auf das Beamtenrecht – ist es gerecht und noch zeitgemäß?
Eine sog „Schieflage“ ist wohl nicht von der Hand zu weisen.
Krankschreibungen von Beamten bleiben nicht selten über Jahre ungeprüft.
Diese Beamtin hat 1,2 Millionen an Steuergeldern für Nichtstun vereinnahmt (und nebenbei vielleicht auch noch verdient).
Jeder Arbeitnehmer hingegen erhält genau 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach bei schwerer Erkrankung bis zu 78 Wochen reduziertes Krankengeld. Danach fällt er ins Bürgergeld.
Wenn ich aber meine volle Besoldung als Beamtin zeitlich unbeschränkt erhalte, dann sieht es hier wie Selbstbedienung aus und sie wird weiter und nach wie vor aus Steuergeldern finanziert.
Auch das bedarf zwingend der zeitlichen Einschränkung und Änderung!



Das Beamtenrecht gehört nach unserer Auffassung gründlich reformiert.
Warum zahlen z.B. nicht alle Beamte in die Rentenversicherung ein?
Es wäre endlich Zeit für eine umfassende Beamtenrechtsreform!
Wir sind gespannt, ob die Regierung sich traut, diese notwendige Reform endlich mal umfassend in Angriff zu nehmen.
Es wäre problemlos möglich, den Haushalt zu entlasten!


Wir sind sehr gespannt, wie Ihr zu der Problematik steht?
Ist das Beamtentum in dieser Form noch zeitgemäß.
Sind die aufgezeigten Vergünstigungen angemessen?


So, jetzt haben wir uns genug aufgeregt ☹ und verabschieden uns für heute.
Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende!


Euer Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quellen:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bezirksregierung gegenüber WDR
LTO online vom 08.09.2025
WDR vom 05.09.2025
Focus vom 31.08.2025
Pharmazeutische Zeitung vom 28.08.2025
News4teachers vom 21.08.2025

04/02/2026

Recht-Aktuell vom 04.02.2026

heute: Neubrandenburg

Auch die Neubrandenburger Stadtvertreter schaffen es , sich und die Verwaltung jahrelang auf Kosten der Steuerzahler zu beschäftigen.
Es geht eigentlich nur um ein Wandbild. Wenn denn nicht Marx und Lenin darauf wären.
Eine Posse der besonderen Art!

Das sind die Details:


1. Darum geht es:

• 1969 hat der Maler Wolfram Schubert ein großes DDR-Kunstwerk erschaffen
• Titel: Kampf und Sieg der Arbeiterklasse
• es ist ein zweiteiliges Fresko bzw. Wandbild mit einer Größe von 1,7 m x 6,5 m
• u.a. sind Marx und Lenin darauf abgebildet
• es befindet sich im Eingangsbereich des Neubrandenburger Rathauses


2. Verlauf

• von 1969 bis 1989 war es für alle zugänglich und zu besichtigen
• 1989 wurde es dann mit Tapete überklebt
• später wurde es noch mit Gipskartonplatten verhüllt
• es führt also ein „Schattendasein“
• dieser Zustand dauerte bis 2023 an…


3. diverse Beschlüsse und Ideen:

—> 1. Beschluss:
• 02.02.2023: die Stadtvertretung beschließt mehrheitlich die Freilegung und dauerhafte Präsentation des Wandbildes
• die aufwendige Restaurierung erfolgte von Juli-Dezember 2023
• sie soll zwischen 55.000 € und 60.000 € gekostet haben
• das Fresko erstrahlte wieder in voller Pracht
• zur geschichtlichen Einordnung wurde eine Hinweistafel / Kommentar angebracht
• dann meint man aber, dass der Bürger nicht sofort mit dieser Kunst konfrontiert werden soll
• er könnte sich ja gestört fühlen, wenn er das Rathaus betritt

—> 2. Beschluss:
• 2023 - geniale Idee der Stadtvertreter: das Wandbild wird gleich wieder mit einer speziellen Glaswand abgedeckt
• dann würde das Bild nur bei eingeschaltetem Licht zu sehen sein
• die Stadt hätte dafür nochmals 32.000 € ausgegeben
• leider hatte aber nun das Landesamt für Denkmalschutz Bedenken: u.a. unter dem Glas könnte sich Schimmel bilden
• auch die Tragfähigkeit der Stützpfeiler würde nicht ausreichen
• folgende weitere Variante wurde ernsthaft erwogen:
• ein riesiger Metallrahmen wird extra angefertigt und an die Decke gehängt
• Kostenpunkt : 50.000 €
• das Geld spielt nicht so die Rolle, aber die Konstruktion würde erhebliche Teile des Denkmals verdecken
• diese „Idee“ wurde dann auch wieder verworfen

—> 3. Beschluss:
• zwei Alternativen sollen nun im Jahre 2026 zur erneuten, zur 3. Abstimmung stehen
• 1. Variante: das Wandbild bleibt dauerhaft zu sehen (ist nicht wahr ! 😊)
• 2. Variante: das Wandbild wird mit elektrisch einfahrbaren Rollos verdeckt
• bei Bedarf kann es so sichtbar gemacht werden
• Kostenpunkt: 11.000 € (das Geld steht im Haushalt zur Verfügung)

—> Ergebnis: offen
• am 05.02.2026 wird sich der Hauptausschuss nochmals damit befassen
• am 24.02.206 sollen die Stadtvertreter entscheiden….


4. Fazit:

Es bleibt abzuwarten, ob die Stadtvertreter sich und ihre Stadt endgültig zum Gespött Deutschlands machen.
Das kannst Du Dir doch nicht ausdenken.
Erst wird die Freilegung für ca. 55.000 € vorgenommen, um es danach wieder hinter Glaswänden für 30.000 € verschwinden zu lassen?
Nur weil das vom Denkmalschutz abgelehnt wurde, versucht man jetzt weiter, das Wandbild wieder zu „verstecken“?
Bei allem Respekt.
Nachdem die Entscheidung einmal gefällt wurde, das Wandbild freizulegen, kann es doch wohl nur dabei bleiben.
Wenn die Stadtvertreter oder jeder Andere das alles aus der eigenen Tasche bezahlen müssten, käme doch niemand auf diese abstrusen Ideen.
Nur weil es Steuergelder sind, kann man diese „mit vollen Händen ausgeben“?
Ganz abgesehen davon, dass man sich all die Jahre mit viel Wichtigerem hätte beschäftigen können.
Die Vier-Tore-Stadt muss aufpassen, dass diese sich kein klassisches Eigentor schießt.


Dann sind wir mal gespannt, was sich die Neubrandenburger noch so einfallen lassen.
Wir jedenfalls bleiben fassungslos und kopfschüttelnd zurück.
Auf Eure Meinungen zu dieser Posse sind wir – wie stets – gespannt.

Wenn auch Ihr aus Eurer Stadt oder Region derartige Fälle oder Beispiele kennt, könnt Ihr Euch gern bei uns melden.
Am besten unter info@kanzlei-rostock.com Kennwort: „unfassbar“
Wir werden diese dann ggf. aufbereiten und veröffentlichen.

Das soll es für heute gewesen sein.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

Quellen:
• Ostseezeitung vom 02.02.2025
www.ndr.de vom 18.01.2026
• Nordkurier vom 12.11.2023

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