Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR

Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR Rechtsanwälte Krafczik und Bliefert GbR Rostock und Kühlungsborn Testen Sie uns, wir freuen uns auf Sie. Ihre Rechtsanwälte Krafczik und Bliefert
(1)

Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

06/12/2025

Adventskalender

Das 6. Türchen

Heute geht es wieder in die andere Richtung der Erdkugel.
Wir besuchen heute Singapur in Asien!
Nach „nur“ 15 Stunden Flugzeit und 10.000 km Entfernung landen wir in einem extrem sauberen Land.
Das hat aber auch seine Gründe.
Wer Regeln nicht befolgt, dem drohen hohe Geldstrafen oder gar Gefängnisstrafen.

Hier kommen die krassesten und skurrilsten bis hin zu absurden Regeln und Gesetze!


1.
Der Import, der Verkauf und auch das Kauen von Kaugummi sind illegal!
Ausnahme: es liegt eine ärztliche Verschreibung vor! Grund: Um Sauberkeit zu gewährleisten, wurde dieses Verbot eingeführt, denn Kaugummis klebten auf Straßen und an Türen öffentlicher Verkehrsmittel usw.
Wer beim Kaugummi kauen erwischt wird, dem droht eine Geldstrafe von 500 Singapur-Dollar (entspricht 350 €).

2.
Es ist verboten, Müll auf Straßen und Plätze zu werfen. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen von 1000 Singapur-Dollar 😊 700 €).

3.
Das Essen und Trinken in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Bussen und Zügen, ist streng verboten.

4.
Das Spucken in der Öffentlichkeit, also auch auf Gehwegen, Straßen, Bushaltestellen usw. ist verboten. Wer es dennoch tut, riskiert eine Geldstrafe bis zu 1000 €.

5.
Es ist verboten, die Durian-Frucht (sog. Stinke-Frucht) in öffentlichen Räumen zu verzehren.

6.
Das Rauchen ist nicht nur ausschließlich in ausgewiesenen Räumen erlaubt, es muss auch ein Mindestabstand von 5 Metern zu Ein- und Ausgängen von Gebäuden, Parkhäusern und überdachten Gehwegen eingehalten werden.

7.
Der Besitz und der Konsum von E-Zi******en ist verboten.

8.
Der Besitz großer Mengen Drogen kann die Todessstrafe nach sich ziehen.

9.
Männer dürfen sich gegenüber Frauen nicht unanständig verhalten, auch nicht in Bars.
Wer sich also unsittlich oder angemessen gegenüber Frauen verhält, muss mit einer Festnahme rechnen. Es drohen sogar Haft- und im Extremfall Prügelstrafen

10.
Das Trinken von Alkohol ist in der Öffentlichkeit auch nicht erlaubt. Zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr darf nur in lizensierten Restaurants und Bars getrunken werden.

11.
Es ist streng verboten, bei „rot“ über die Straße zu gehen oder auch nur an hierfür nicht vorhergesehenen Stellen. Wer es dennoch tut, riskiert eine Geldstrafe von 35 €.

12.
Es ist verboten, auf der Toilette nicht zu spülen. Wahrscheinlich wird man dabei nur selten erwischt, aber wenn, dann kostet es 100 €.

13.
Auch im eigenen Zuhause ist es verboten, sich n***t aufzuhalten, zumindest , wenn man von den Nachbarn gesehen werden „könnte“. Das Gesetz greift auch für Hotelzimmer! Also aufgepasst: Vorhänge zuziehen, ansonsten drohen Geldstrafen über 1000 € oder sogar Haftstrafen.

14.
Es ist verboten (was eigentlich selbstverständlich sein sollte) in Aufzüge zu urinieren. Das wird streng kontrolliert! Es gibt sogar sog. „Urin-Detektoren“: die Türen schließen, falls im Aufzug uriniert wird. So wird der Täter festgehalten, bis die Polizei kommt.

Das war unser Ausflug nach Singapur.

Wir hoffen, alle hatten etwas Schönes im Schuh oder Stiefel.

Allen einen schönen Samstag!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

05/12/2025

Adventskalender

Das 5. Türchen

Heute geht es in das flächenmäßig zweitgrößte Land der Welt.
Nach ca. 8 Stunden Flug und 8000 km entfernt landet man in Kanada.
Dort gelten eine Vielzahl kurioser und lustiger Gesetze und Regeln.

Los geht’s.


1.
In Winnipeg ist es verboten, n***t durch das eigene Wohnzimmer gehen, wenn die Vorhänge offen sind.
Also nur wenn alle Fenster verhüllt sind, darf der Bürger n***t umherspringen.

2.
Wer in Calgary eine Schneeballschlacht beabsichtigt, der braucht eine Erlaubnis des Bürgermeisters.

3.
In Alberta ist es verboten, Ratten als Haustiere zu halten.

4.
In Souris ist es verboten, Schneemänner zu bauen, die größer als 76 cm sind.

5.
In Nova Scotia ist es verboten den Rasen bei Regen zu bewässern.

6.
2 Schiffe dürfen auf Gewässern nicht dieselbe Position gleichzeitig einnehmen.

7.
Ein Restaurant- oder Hotelbesitzer kann inhaftiert werden, wenn er keine Unterkunft für Gäste mit Pferden vorweisen kann.
Das Zimmer müssen die Reiter dennoch bezahlen.
Tun sie das nicht, haben Hoteliers in Ontario das Recht, das Pferd des Gastes zu verkaufen,

8.
Passagieren ist es verboten, das Flugzeug während des Fluges zu verlassen.
Wer es dennoch tut und überlebt, muss mit einer Geldstrafe rechnen, wenn er keine lebensrettende Ausrüstung bei sich hatte.

9.
In Churchill ist es gesetzlich verboten, sein Auto abzusperren.
Die Kanadier fürchten sich nicht vor Autodiebstahl, sondern vor Eisbären.
Weil eine lokale Population von über 1.200 Bären die Einwohner bedroht, ist ein offener Wagen also oft der einzige Zufluchtsort.

Das war der Ausflug nach Nordamerika.
Wir wünschen allen ein schönes Wochenende.
Vergesst nicht, die Schuhe zu putzen und Eure Liebsten zu beschenken, denn am 06.12. ist Nikolaus!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

04/12/2025

Adventskalender

Das 4. Türchen

Wir bleiben weiter in Europa und reisen virtuell in eines unserer Nachbarländer.
Es geht heute in die Schweiz.

Lasst Euch überraschen!

1.
Nach 22.00 Uhr darf in Mehrfamilienhäusern die Toilettenspülung nicht mehr betätigt werden.(um unnötigen Lärm zu vermeiden)

2.
In Urdorf darf auf Hochzeiten nicht geschossen werden.

3.
Der Verzehr von Hundefleisch ist erlaubt. Das Bewirten von Gästen mit Hundefleisch aber ist strafbar.

4.
Das Zuschlagen von Autotüren ist zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr verboten.

5.
Das Nacktwandern ist verboten in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden.

6.
Sonntags ist das Aufhängen von Wäsche im Freien verboten, da es als unschön gilt.

7.
Trinkspiele wie Bierpong sind in Gaststätten im Kanton Neuenburg verboten.

8.
Einzeltierhaltung ist verboten!
Soziale Tiere wie Pferde, Hühner, Meerschweinchen, Ratten, Mäusen, Kaninchen, Wellensittiche und Goldfische müssen immer zu zweit gehalten werden, damit Vereinsamung vermieden wird.
Wenn eines dieser Tiere stirbt, dann muss entweder ein neues Tier angeschafft oder das verbliebene Tier abgegeben werden.
Das Gesetz schreibt vor, dass diese Tiere immer zu zweit gehalten werden müssen.
Ausnahme: Hunde und Katzen

9.
Das Abhängen in Basler Tiefgaragen ist nicht erlaubt und wird mit einer Geldbuße von 50 Franken bestraft.

10.
Fahrradfahrer dürfen die Füße nicht von den Pedalen nehmen.

11.
Während der Skiabfahrt dürfen keine Gedichte aufgesagt werden.

12.
Es ist verboten, Autos umzuparken, ohne vorher am Verkehr teilgenommen zu haben.

13.
Du darfst keine Freunde einladen, wenn du deine Katze zum Abendessen servierst.


Bei Eurem vielleicht nächsten Besuch in der Schweiz solltet Ihr also die zum Teil bizarren oder absurden Regeln auf dem Schirm haben.
Wir drücken Euch weiter die Daumen für das Gewinnspiel.

Passend zum Nikolaus, den 06.12. werden wir die ersten fünf Gewinner veröffentlichen.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

03/12/2025

Adventskalender

Das 3. Türchen

Heute bleiben wir in Europa. Es geht in das nur ca. 1000 km entfernte England.
Aber keine Sorge, auch hier gibt es eine Vielzahl verrückter Gesetze und Regeln.

Dann schießen wir mal los.


1.
Es ist in London illegal, Ehefrauen nach 21.00 Uhr zu schlagen. (vorher ist es also erlaubt? ☹)


2.
Den Bürgern von York ist es (immer noch) erlaubt, nach Sonnenuntergang und innerhalb der Stadtmauern einen Schotten mit Pfeil und Bogen zu erschießen.

3.
Es ist eine Straftat, die Briefmarke mit dem Bild der Königin auf einem Umschlag falsch herum zu kleben.
Das falsche Aufkleben wird als Ausdruck der Ablehnung der Monarchie interpretiert.


4.
Wer in englischen Pubs eine fremde Frau um S*x bittet, der macht sich eines sog. „nationalen Ärgernisses“ schuldig.
Es droht eine Strafe bis zu 180 € oder gar 3 Monate Gefängnis.


5.
S*x auf einem abgestellten Motorrad ist in London übrigens auch verboten.


6.
Es ist verboten, in einem Pub betrunken zu sein.
Bereits seit 1839 ist Trunkenheit in der Öffentlichkeit verboten, also auch in Pubs.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe bis zu 200 Pfund geahndet.


7.
Das Tennisspielen auf der Straße ist im Ort Cambridge verboten.


8.
In der Stadt Widnes ist es verboten, in der Bibliothek einzuschlafen. Wer einschläft, muss eine Strafe von 5 Pfund zahlen.


9.
Männer dürfen in der Öffentlichkeit urinieren.
Aber nur dann, wenn sie am Hinterreifen ihres Autos stehen und dabei die rechte Hand auf dem Auto haben. 😊


10.
Es ist gesetzlich verboten, im Westminster-Palast zu sterben.
Wenn doch jemand dort stirbt, dann ist der Körper schnellstmöglich zu entfernen.


Das war der kurze Ausflug in die Welt relativ bizarrer Regeln in England.

Morgen geht die Reise weiter.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

02/12/2025

Adventskalender

Das 2. Türchen

Die Reise führt uns heute nach: Thailand.
Die Entfernung nach Thailand beträgt ca. 9000 km und nach einer Flugzeit von nur 14-15 Stunden
landet man in einem Land, in dem es sehr ungewöhnliche Gesetze und Regeln gibt.

Auf geht’s!


1.
Streng verboten ist es, auf Geldscheine und Münzen, d.h. die thailändische Währung, zu treten. Es ist bereits Majestätsbeleidigung, wenn der Geldschein auch nur geknüllt wird. Denn dieser trägt das Bild des Königs und gilt als heilig.

2.
Es ist verboten, „oben ohne“, also mit freiem Oberkörper ein Kraftfahrzeug zu führen. Das gilt für Männer und für Frauen! (wer die Hitze nicht erträgt und gegen die Regel verstößt, riskiert ein Bußgeld)

3.
Es ist verboten , das Haus ohne Unterwäsche zu verlassen!

4.
Selfies – Die Thailänder lieben Fotos und Selfies, aber Selfies mit Bier sind verboten!

5.

Der Besitz von mehr als 120 Spielkarten ist strafbar.
Begründung: Verdacht auf illegales Glücksspiel!

Und sonst so?

6.
Nackte Fußsohlen sollten nie in Richtung des Gegenübers gezeigt werden. Sie gelten als unreiner Körperteil.

7.
Frauen sollen keine Hotpants oder kurze Röcke tragen. Auch das Tragen eines BHs ist nicht akzeptabel.

8.
Die linke Hand gilt als unrein und sollte nicht zum Geben von Dingen verwendet werden. (weil sie traditionell zur „Reinigung“ nach dem Toilettengang verwendet wird).
Für „soziale“ Handlungen ist die rechte Hand reserviert.

9.
Den Kopf anderer darf man nicht berühren, denn er gilt als heilig. Also auch nicht bei Kindern.

10.
Der Zebrastreifen ist in Thailand nur Deko, außer es steht eine Ampel daneben. Nur wenn sie auf „rot steht“, wird angehalten. Verlassen solltet Ihr Euch darauf aber nicht.

11.
In Thailand wird niemand mit seinem echten Namen angesprochen. Im Alltag werden ausschließlich Spitznamen verwendet, weil sie kürzer sind.

12.
a.) Urteil Nr.1:
—> 468 Jahre Haft
Korruption und sexueller Missbrauch durch buddhistische Mönche sind keine Seltenheit. Daher greift die Justiz hart durch: So wurde im Mai 2025 der frühere Abt eines buddhistischen Klosters in Thailand wegen Korruption und Unterschlagung in Millionenhöhe zu 468 Jahren Haft verurteilt. Er hat Spendengelder veruntreut in 78 Fällen.
Für jeden Fall gab es 6 Jahre, also 6 x 78 Jahre = 468! Seine Komplizen wurden auch angeklagt. Der Vorgänger erhielt 312 Jahre Haft, die Schwester 308 Jahre.

b.) Urteil Nr.2:
—> 12.640 Jahre Haft
Ein Ehepaar wurde wegen Betrugsmasche auf Facebook zu je 12.640 Jahren Haft verurteilt.
Weil sie in der Berufung geständig waren, wurde das Urteil auf „nur“ noch 5.056 Jahre Haft reduziert. Die Kunden sollten in einen Sparplan investieren, was über 2.500 Menschen auch taten. Das Geld, über 35 Millionen Euro, hat sich das Ehepaar aber in die eigene Tasche gesteckt. Trotz der Addierung der Haftstrafen zu der absurden Zahl müssen die Täter nach den Gesetzen des Landes insgesamt doch nur maximal 20 Jahre hinter Gittern. („Glück gehabt“ 😊)

Das war der kleine Ausflug nach Asien. Wir sind gespannt, wohin uns die Reise morgen führen wird.

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

01/12/2025

Adventskalender

Das 1. Türchen

Heute geht es nach Australien.
Das Land ist nicht nur ca. 16.500 km entfernt von Deutschland , sondern hat eine Vielzahl skurriler Fakten und kurioser Gesetze zu bieten.


1.
Es ist verboten, am Sonntagnachmittag in grellen pinkfarbenen, engen Shorts/Hotpants zu laufen.
Das gilt für Frauen und für Männer!

2.
Eine Glühlampe darf nur von einem staatlich zugelassenen Elektriker gewechselt werden.

3.
Kinder dürfen keine Zi******en kaufen,
Rauchen dürfen sie diese allerdings schon.

4.
Auch Alkohol kaufen ist für Kinder verboten, trinken dürfen sie ihn aber.

5.
In Victoria ist es verboten, Hunde und Katze zu essen.

6.
Es ist verboten, den Kot von Seevögeln und Fledermäusen ohne Genehmigung zu entfernen.

7.
Der Transport von Heu mit dem eigenen PKW ist verboten, dieses darf nur per Taxi erfolgen.

8.
Wer eine Bar betreibt, muss nicht nur die Gäste bewirten, sondern auch deren Pferde.

9.
Es ist verboten auf der Straße schwarze Kleidung und Filzschuhe zu tragen und sich dabei schwarze Schuhpaste ins Gesicht zu schmieren.
Grund: Man könnte ein Katzendieb sein!

10.
Das gesetzliche Mindestalter für S*x beträgt 16 Jahre.
Ab diesem Zeitpunkt ist sexuell fast alles erlaubt.
Es war sogar Geschlechtsverkehr mit einem Känguru erlaubt – das aber nur, wenn der Mensch betrunken ist bzw. der Blutalkoholgehalt mindestens 0,8 Promille beträgt (das Strafgesetz gab es bis 1984!)
Also natürlich war S*x mit Kängurus in nüchternem Zustand verboten und niemand sollte – egal ob nüchtern oder betrunken, S*x mit einem Känguru haben!!!


Auch das noch:

11.
In Brisbane findet jährlich die Weltmeisterschaft im Kakerlaken-Rennen statt.

12.
2006 versuchte ein Australier, Neuseeland auf eBay zu versteigern.
Der Startpreis war 1 Cent. Bevor eBay das Angebot stoppen konnte, war der Preis in kürzester Zeit schon auf 1.900 € gestiegen.


Das war der Auftakt zu unserem neuen Adventskalender.
Wir hoffen, dass der Tag zumindest mit einem Schmunzeln begann.

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

30/11/2025

Adventskalender und Gewinnspiel 2025

Unser alljährlicher Adventskalender startet natürlich auch am Montag, den 01.12.2025.
In diesem Jahr gibt es aber keine Witze!
Es gibt auch keine lustigen Fälle aus Deutschland.
Wir verlassen in diesem Jahr Deutschland und haben uns einmal in aller Welt umgeschaut.
So werden wir uns täglich ein bestimmtes Land vornehmen und aus diesem lustige, skurrile oder obskure Gesetze bis hin zu dummen oder gar sinnlosen Regelungen präsentieren.
Das Lachen soll natürlich nicht zu kurz kommen.
Macht Euch also auf einiges gefasst…. 😊

Gleichzeitig startet auch unser alljährliches Gewinnspiel.
Wir haben den Adventskalender mit 2.500 € befüllt und damit möglichst Viele etwas gewinnen, verlosen wir täglich 100 €.
So könnt Ihr also 23 x 100 € gewinnen und Heiligabend gibt es den Hauptgewinn mit 200 €.
Damit möchten wir uns bei Euch für Eure jahrlange Treue und den enormen Zuspruch bedanken.

Kurz zu den Regeln:

Damit Ihr in den täglichen Lostopf kommt, müsst Ihr lediglich jeden Tag „liken“, also unter dem Beitrag klicken mit „Daumen hoch“ oder „Daumen runter“ oder oder…..
Das Gleiche gilt für die Nutzer auf Instagram.
Die Losfee zieht dann per Zufallsprinzip den täglichen Gewinner.
Wer sich also täglich beteiligt, hat genau 24 Gewinnchancen! 😊
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Damit dürften wohl alle Unklarheiten beseitigt sein.

Wir wünschen Euch und uns nun ganz viel Spaß mit dem Kalender und drücken wie immer ganz fest die Daumen!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

29/11/2025

Recht-Aktuell vom 29.11.2025

Der letzte Monat des Jahres, der Dezember, bringt die nächsten neuen Gesetze und Regelungen mit sich.
Es betrifft u.a. Rente, Nebenkosten, autonomes Fahren, Online-Handel, Amazon usw.


Das sind die Details:


1. Rente

• bisher konnten Rentner die Rente auch in bar, also ohne Bankkonto und ohne Überweisung erhalten
• ab 01.12.2025 wird dieser Service eingestellt
jetzt wird die Rente nur noch ausschließlich auf ein Konto überwiesen
• wer also noch keine Kontoverbindung mitgeteilt hat, sollte es unverzüglich tun
• wer kein eigenes Konto hat, kann notfalls auch das Konto einer Vertrauensperson angeben
• anderenfalls erfolgt keine Zahlung mehr


2. Rentenzuschlag

• zum 01.12.2025 wird der Rentenzuschlag für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten neu geregelt
• der Zuschlag wird dann nicht mehr separat ausgezahlt
• er wird als fester Bestandteil der monatlichen Rente integriert
• es bedeutet für ca. 3 Millionen Rentner eine Erhöhung zwischen 50-140 Euro im Monat
• die Höhe ist abhängig vom Rentenbeginn
• der Zuschlag wird künftig automatisch bei jeder Rentenanpassung angepasst
• er zählt künftig zum Einkommen, was auch Auswirkungen auf die Sozialleistungen wie z.B. Bürgergeld haben kann


3. autonomes Fahren

• ab dem 01.12.2025 dürfen ferngesteuerte Fahrzeuge im Straßenverkehr unterwegs sein
• es startet einen bundesweite Testphase, die bis zu 30.11.2030 läuft
• es sitzt dann niemand mehr im Auto
• die Fahrzeuge werden aus einem sog. Leitstand heraus gesteuert
• der Einsatz erfolgt z.B. in Carsharing-Flotten und bei Lieferdiensten
• die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung schafft dafür den strengen rechtlichen Rahmen
• festgelegt ist, wer das Fahrzeug führt und welche Technik eingesetzt wird
• die Verkehrssicherheit hat dabei oberste Priorität
• sollte Euch also ab nächster Woche ein Auto ohne Fahrer entgegenkommen, ist das keine Science-Fiction, sondern nur ein Auto im Testbetrieb 😊


4. Nebenkostenabrechnung 2024

• bis spätestens zum 31.12.2025 muss jeder Vermieter die Nebenkostenabrechnung 2024 seinen Mietern zugestellt haben
• der Vermieter hat dafür nur 12 Monate Zeit
• kommt die Abrechnung verspätet an, müsst Ihr die Nachzahlung NICHT mehr erbringen
• ein Guthaben steht Euch natürlich aber trotzdem zu


5. Online-Handel

• ab dem 19.12.2025 können Verbraucher im Internet geschlossene Verträge leichter widerrufen
• Online-Händler sind nun verpflichtet, einen sog. Widerrufs-Button einzurichten
• damit sollen Verträge genauso leicht widerrufen können, wie sie abgeschlossen wurden
• die Widerrufsfrist von 14 Tagen gilt weiter
• wenn sich Händler nicht daran halten, müssen diese mit Abmahnungen und längeren Widerrufszeiten rechnen
• obwohl der Widerrufs-Button zum 19.12.2025 eingeführt wird, wird dieser Button für online-Shops erst ab dem 19.06.2026 verpflichtend, bis dahin muss dann die technische Umsetzung abgeschlossen sein


6. Steuererklärung 2021

• wer die Steuerklärung freiwillig macht, hat dafür insgesamt 4 Jahre Zeit
• für 2021 endet die Frist daher am 31.12.2025
• es wird aber empfohlen, die Steuererklärung immer zu machen
• durchschnittlich beträgt die Erstattung 1.172 €


7. Deutsche Bahn

• ab dem 14.12.2025 erfolgt der Fahrplanwechsel
• Änderungen betreffen hauptsächlich den Fernverkehr
• die Preise für die Tickets sollen stabil bleiben
• so sollen die Einstiegspreise für Spar- und Flexpreise nicht steigen
• die Preise für die Bahncards steigen auch nicht


8. Krankenkassen

• die Krankenkassen werden „wohl“ teurer
• im Dezember werden die neuen Zusatzbeiträge für 2026 veröffentlicht
• wahrscheinlich erfolgt ein Anstieg von durchschnittlich 2,9 %
• gleichzeitig steigt der Freibetrag für Betriebsrenten auf 197,75 € im Monat
• wenn die Krankenkasse also ihren Zusatzbeitrag erhöht, könnt Ihr von Eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen
• Ihr könnt dann ohne Nachteile in eine andere Kasse wechseln


9. Amazon

• Amazon verlängert die Rückgabefristen für die Weihnachtseinkäufe
• die verlängerten Fristen gelten für alle Einkäufe vom 01.11.2025- 25.12.2025
• die übliche 30-tägige Rückgabefrist endet erst am 31.01.2026
• für Produkte mit nur 14-tägiger Rückgabefrist endet diese Frist am 15.01.2026
• die „kurze“ Frist gilt u.a. für Kameras, Elektronik, PCs, Büroartikel, Software, Bücher, Spielzeug


10. wichtige Termine

• 01.12.2025 das 1. Türchen des Adventskalenders darf geöffnet werden
• 01.12.2025 – Start unseres alljährliche Adventskalenders, Einzelheiten folgen erst am 30.11.2025
• 06.12.2025 Nikolaus -alle Jahre wieder: Männer: auch Eure Frauen freuen sich über eine kleine Aufmerksamkeit
• 21.12.2025 Wintersonnenwende - am kürzesten Tag de Jahres beginnt der astronomische Winter
• 22.12.2025 die Schüler starten in ihre Weihnachtsferien, die am 05.01.2026 enden
• 24.12.2025 Heiligabend – bevor wir uns wiederholen, es gilt das oben bereits gesagte
• 25./26.12.2025 Weihnachten
• 31.12.2025 Silvester


Damit solltet Ihr auch durch den letzten Monat des Jahres 2025 rechtssicher kommen.
Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende und einen besinnlichen 1. Advent.

Am 1. Advent stellen wir Euch unseren geplanten Adventskalender mit Gewinnspiel vor.
Lasst Euch überraschen.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

22/11/2025

Recht-Aktuell vom 22.11.2025

Der neue Wehrdienst

Nach (wieder einmal) monatelangem Streit zur möglichen Wehrpflicht und zum Wehrdienst hat sich die Regierung nun (endlich) geeinigt.
Der künftige Wehrdienst bleibt zumindest vorerst freiwillig.
Was heißt das aber für den Einzelnen?
Was bedeutet der neue Wehrdienst, wen betrifft es, wie läuft die Musterung ab und was verdient man überhaupt?
Was passiert, wenn die Fragebögen nicht ausfüllt werden und gibt es auch Alternativen zum Wehrdienst? Kann der Kriegsdienst verweigert werden?


Das sind die Details:


1. Der neue Wehrdienst

• bleibt weiterhin freiwillig
• dauert mindestens 6 Monate
• jeder kann darüber hinaus individuell entscheiden, wie lange er Wehrdienst leisten möchte
• bei entsprechender Eignung sind Verpflichtungszeiten bis zu 25 Jahren möglich
•Status: von 6-11 Monaten = Freiwillige Wehrdienstleistende
• Status: ab 12 Monaten = Soldat auf Zeit (SaZ)


2. Musterung

• das ist die ärztliche Untersuchung auf Wehrdiensttauglichkeit
• alle Männer des Jahrgangs 2008, also alle 18-jährigen, werden gemustert
• es betrifft ca. 700.000 Menschen
• sie soll ab dem 01.07.2026 beginnen
• im 1. Jahr sollen rund 20.000 Freiwillige aus einem Jahrgang gewonnen werden
• bei „zu wenig“ Freiwilligen will die Bundesregierung ggf. nachschärfen
• es kann dann eine sog. „Bedarfswehrpflicht“ beschlossen werden
• ab 2027 beginnt die flächendeckende Musterung der Männer ab Jahrgang 2008


3. formaler Ablauf der Musterung

• künftig erhalten alle junge Menschen ab dem Geburtsjahr 2008 einen Fragebogen
• in diesem wird die Bereitschaft zum Bundeswehrdienst abgefragt
• es geht u.a. um die Motivation und Eignung
• für die Männer: Pflicht zur Ausfüllung
• für die Frauen: das Ausfüllen ist freiwillig


4. tatsächlicher Ablauf der Musterung

• die Kreiswehrersatzämter gibt es nicht mehr
• Anlaufstellen sind jetzt sog. Karrierecenter und neu aufzubauende Musterungszentren der Bundeswehr
• die Umgebung soll hell und freundlich sein
• die körperliche, psychische und intellektuelle Eignung und Neigung werden festgestellt
•bereits am Ende des Tages soll es ein konkretes Ergebnis geben
• dieses wird dem zu Musternden mitgeteilt
• im abschließenden Beratungsgespräch wird dann geklärt, in welche Richtung es für die jeweilige Person gehen kann


5. Ablauf beim Nichtausfüllen des Fragebogens

• 1. Aufforderung: es besteht die Pflicht zur Ausfüllung für die Männer
• 2. Aufforderung: erhalten alle, die nicht den Fragebogen abgegeben haben
• nun erfolgt auch eine Fristsetzung
• bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeldverfahren, denn die Nichtabgabe stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
• die Höhe der Bußgelder steht noch nicht fest
• Zwangsmaßnahmen: als letztes Mittel können Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden, um die Abgabe des Fragebogens zu erzwingen


6. Vergütung

• 2.600 € brutto pro Monat bei 6-monatigem Dienst (bisher 1.837 €)
• wer sich für mindestens 1 Jahr verpflichtet, erhält zuerst ca. 2.700 € brutto und zusätzlich einen Zuschuss zum Pkw- oder Lkw-Führerschein, kostenlose Unterkunft und Verpflegung usw.
• da keine Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, erfolgt nur ein Lohnsteuerabzug (ggf. zusätzlich Kirchensteuer)
• das sind z.B. bei 2.700 € brutto ca. 2.350 € netto (zum Vergleich: einem Angestellten verbleiben nur ca. 1.800 € netto)
• auf einen wohnortnahe Verwendung soll geachtet werden
• alle 2-4 Jahre steigt dann der Sold an


7. Bundeswehrstärke

• derzeit in der Bundeswehr: 180.000 aktive Soldaten
• bis 2035 soll die Anzahl schrittweise auf 260.000 Soldaten steigen
• hinzu kommen 200.000 Reservisten


8. Alternative zum Wehrdienst

• es besteht die Möglichkeit des zivilen Freiwilligendienstes
• auf diesen wird bereits im Fragebogen hingewiesen
• es sollen über 15.000 neue Plätze in Kitas, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Katastrophenschutz entstehen
• hierfür werden 2026 dann 50 Millionen Euro, ab 2027 jährlich 80 Mio. bereitgestellt
• Ziel: jährlich 100.000 junge Menschen für dieses freiwillige Engagement zu gewinnen


9. Kriegsdienstverweigerung

• dieser Antrag kann jederzeit gestellt werden
• ergibt sich aus Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz: niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden
• der Antrag muss beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gestellt werden
• der Antrag hindert die Bundeswehr aber nicht an der Erfassung der Daten des Betroffenen


10. Gesetzgebung

• über das neue Wehrdienstgesetz soll im Dezember 2025 abgestimmt werden
• es soll dann Anfang 2026 in Kraft treten


Damit solltet Ihr über den neuen Wehrdienst auf den aktuellen Stand gebracht sein.
Wir freuen uns – wie immer – auf interessante aber sachliche Diskussionen.

Wir wünschen Euch ein schönes und erholsames Wochenende!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

15/11/2025

Recht – Aktuell vom 15.11.2025


Eine leer stehende Wohnung in Hamburg wird von der Polizei bewacht.
3 Polizisten bewachen sie rund um die Uhr.
Es handelt sich um die Studentenwohnung von Olaf Scholz, der aber seit über 7 Jahren bereits in Brandenburg lebt.
Das kostet den Steuerzahler jährlich 2 Millionen Euro.
Ein Fall von Steuerverschwendung!?


1. Das sind die Details:


Olaf Scholz wohnt seit 2018 in Potsdam.
Seitdem ist seine Hamburger Studentenwohnung, in die er vor ca. 40 Jahren eingezogen war, praktisch ungenutzt.
Trotzdem wird das leer stehende Haus 24 Stunden am Tag, also rund um die Uhr von 3 Hamburger Polizisten bewacht. Angeordnet vom Bundeskriminalamt.

„Der Polizeicontainer steht am Straßenrand. Drinnen schaut eine Beamtin auf einen Bildschirm und sieht, was zwei Kameras filmen. Kopfsteinpflaster mit Herbstlaub. Würde sie aus dem Fenster des Containers blicken, würde sie exakt das Gleiche sehen. Neben ihr sitzen zwei Kollegen. Sie warten. Sie reden. Sie beschützen. Nur was?“

Jährlich fallen so sage und schreibe ca. 28.000 Polizeistunden an.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 2 Millionen Euro pro Jahr.
Damit dürften seit dem Umzug nach Potsdam im Jahre 2018 Kosten von bis zu 15 Millionen Euro aufgelaufen sein.
In diesem Jahr wurde noch ein neuer Container für die Polizeibeamten in der Straße aufgestellt. Scholz ist nur noch einfacher Bundestagsabgeordneter.
Kosten: 112.000 €.
Die Bewachung läuft und läuft und läuft…..


2. Fazit:

„Das kann ja wohl nicht wahr sein“, dürfte noch die harmlosere Reaktion sein.
Ein leerstehendes Haus rund um die Uhr zu bewachen, hört sich nach Schildbürgerstreich an, ist aber ein klassischer Fall von Steuerverschwendung.
Herr Scholz kann mit seinem Eigentum machen was er will. Er muss seine Zweitwohnung ja nicht aufgeben. Er kann sie doch aber nicht auf Kosten der Steuerzahler bewachen lassen.
Er kann sich, wie jeder andere Bürger auch, eine Alarmanlage einbauen, die im Fall des Alarms sofort die Polizei auf den Plan ruft.
Im Übrigen ist es seine Sache, wie er sein Haus sichert.
Dass die Hamburger Polizei lediglich möchte, dass die Kosten vom Bund erstattet werden, löst das Problem doch nicht, die Kosten hat so und so der Steuerzahler zu tragen.
Das Problem ist noch ein anderes: Hier wird öffentliches Geld verschwendet, es fehlt an jeglicher Transparenz und an jeder Verhältnismäßigkeit.
Es gibt auch kein Unrechtsbewusstsein oder Einsicht.
Auf Nachfrage teilt das Büro von Scholz lapidar mit, die Wohnung wird genutzt (die Nachbarn bestätigen das nicht. Wenn er mal da ist, wird ohnehin die ganze Straße extra abgesperrt und Personenschützer sind da usw.)
Eigentlich sollte jedem klar sein, dass eine derartige offensichtliche Verschwendung sofort beendet werden muss.
Die neue Regierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, jeden Stein umzudrehen. Ich brauche hierfür keine Kommission, keinen Ausschuss und keine jahrelange Entscheidungsfindung.
Der Vorgesetzte des Bundeskriminalamtes ist Herr Dobrindt (CSU) als Bundesminister des Innern und für Heimat . Herr Dobrindt könnte mit Herrn Merz reden…
Man müsste also nur auf dem kurzen Wege entscheiden, das u.a. leerstehende Zweitwohnungen nicht mehr auf Kosten des Steuerzahlers bewacht werden. Herr Dobrindt weist das BKA an, die weist die Hamburger Polizei an und….Problem gelöst!
Da könnte doch die Politik sehr viele Pluspunkte beim Wähler /Bürger sammeln….


3. Konsequenz:

Schluss mit diesem Unsinn.
Die Polizei ist sofort abzuziehen.
Die 3 Beamten können sicher zu wichtigeren Aufgaben eingesetzt werden bzw. an wirklichen Brennpunkten der Stadt.
Der Staat/das Land spart 2 Millionen Euro jährlich, die bestimmt zu guten Zwecken eingesetzt werden können.


Wir sind gespannt, ob die Politik doch noch darauf kommt, dass diese Verschwendung aufhört.
Wir bleiben an diesem Thema dran und werden berichten.

Damit allen ein schönes Wochenende.

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert



Quelle: das Zitat im 3.Absatz ist dem Magazin Spiegel, Ausgabe 44, vom 24.10.2025, Seite 71 aus dem Bericht „Der Nachbar, der nicht auszieht“ entnommen

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