Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR

Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR Rechtsanwälte Krafczik und Bliefert GbR Rostock und Kühlungsborn Testen Sie uns, wir freuen uns auf Sie. Ihre Rechtsanwälte Krafczik und Bliefert
(1)

Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

30/12/2025

Recht-Aktuell vom 30.12.2025

Das neue Jahr startet mit einer Vielzahl neuer Gesetze und Regelungen.
Es betrifft praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.
Zum Jahreswechsel steigen u.a. Mindestlohn, Kindergeld, Freibeträge und Pendlerpauschale.
Neu eingeführt werden z.B. der „neue“ Wehrdienst und die Aktivrente.
Von erheblichen Vergünstigungen profitieren u.a. die Gaststätten und die Landwirte.


Das sind die Details:


1. Mindestlohn

• steigt zum 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde
• von dieser Erhöhung profitieren mehr als 6 Millionen Menschen


2. Kindergeld

• steigt zum 01.01.2026 um 4 € auf 259 €
• die neuen Beträge werden automatisch ab Januar ausgezahlt


3. Kinderfreibetrag

• wird zum 01.01.2026 um 156 € angehoben auf
6.828 €


4. Minijobs

• die Verdienstgrenze steigt auf 603 € im Monat


5. Deutschlandticket

• steigt ab 01.01.2026 von monatlich 59 € auf nunmehr 63 €


6. Pendlerpauschale

• der pendelnde Berufstätige wird im neuen Jahr steuerlich entlastet
• die Pendlerpauschale erhöht sich ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent
• dieser Satz wird nunmehr gleich ab dem 1. Kilometer gezahlt
• egal, ob Ihr mit dem Auto, der Bahn oder den Fahrrad fahrt


7. Aktivrente

• nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen
• der Arbeitgeber zahlt darauf aber die Sozialversicherungsbeiträge


8. Musterung

• das neue Wehrdienstgesetz tritt zum 01.01.2026 in Kraft
• ab Geburtsjahr 2008 ist für die Männer eine verpflichtende Musterung vorgesehen
• die Fragebögen werden ab Mitte Januar verschickt


9. Gastronomie

• zum 01.01.2026 wird die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt
• fraglich dürfte sein, ob die Verbraucher davon tatsächlich profitieren


10. Landwirte

• ab dem 01.01.2026 bekommen Landwirte wieder die volle Steuervergünstigung für Agrardiesel
• Land- und Forstwirte bekommen von der Energiesteuer für Diesel 21,48 Cent pro Liter zurückerstattet


11. Rente

• die sog. Haltelinie für das Rentenniveau von 48 % wird verlängert bis 2031
• es entspricht also 48 % des aktuellen Durchschnittseinkommens
• bis dahin ist damit die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung festgeschrieben


12. Mütterrente

• Müttern und Väter wird bei der Rentenberechnung auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang für 3 Jahre anerkannt


13. Einkommenssteuer

• der Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.348 €
• erst für Einkommen, die darüber liegen, muss also Einkommensteuer gezahlt werden


14. Ausbildung

• die Mindestausbildungsvergütung steigt von 682 € auf 724 €
• das gilt für alle Auszubildenden, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 in ihr erstes Lehrjahr starten


15. Übungsleiter

• die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 € auf 3.300 €


16. Ehrenamt

• die steuerfeie Ehrenamtspauschale steigt von 840 € auf 960 €


17. Führerschein-Umtausch

• wer von 1999-2001 seine Fahrerlaubnis gemacht hat, muss bis zum 19.01.2026 seinen Führerschein umgetauscht haben
• Hintergrund ist die stufenweise Umtauschpflicht für Dokumente, die vor 2013 ausgestellt wurden
•Ziel: alle EU-Führerscheine sollen bis 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben
• Ausnahme: Inhaber von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen, die vor 1953 geboren wurden, haben zum Umtausch bis zum 19.01.2033 Zeit


18. Elektroautos

• die Kfz-Steuer entfällt für bis zu 10 Jahre
• das gilt für reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstzugelassen werden
• die Befreiung endet dann am 31.12.2035
• diese Neuregelung gilt auch rückwirkend für E-Autos, die in den vergangenen 5 Jahren gekauft wurden
• die Befreiung gilt aber nicht für Plug-in-Hybride


19. Kfz-Steuer

• ab dem 01.01.2026 ist die Kfz-Steuer nur noch als einmaliger Jahresbetrag zu zahlen
• jegliche Verteilung der Beträge in Raten ist damit nicht mehr zulässig


20. Energiekosten

• ab 01.01.2026 werden Bürger und die Wirtschaft zusammen um ca. 10 Milliarden € bei den Energiekosten entlastet
• laut Prognose der Regierung soll die Ersparnis für private Haushalte ca. 17 % betragen
• Experten sind etwas skeptischer, denn sie rechnen mit erheblichen regionalen Unterschieden und geringerer Ersparnis


21. Gasspeicherumlage

• ab 01.01.2026 entfällt die Gasspeicherumlage für alle Gaskunden
• gilt für alle, die mit Gas heizen oder produzieren
• gilt für private Haushalte und Unternehmen
• die Entlastung pro Haushalt bei 20.000 kWh-Verbrauch beträgt ca. 58 € pro Jahr


Wir hätten gern noch weitere Neuerungen und Verbesserungen präsentiert. Aber einiges ist noch nicht endgültig spruchreif, anderes wohl noch weiter in der Entstehung.
Die z.B. groß angekündigte Bürgergeldreform wird wohl „voraussichtlich“ erst im Sommer 2026 kommen und ohnehin nur noch ein „Reförmchen“ mit nur noch wenigen Einsparungen werden.
Wir werden auch das weiter beobachten!

Damit solltet Ihr aber erst einmal rechtssicher in das neue Jahr starten.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

25/12/2025

Adventskalender & Bescherung


Wir wünschen erst einmal allen ein frohes und gesundes Weihnachtsfest!

Obwohl die Bescherung eigentlich schon vorbei ist, haben wir noch 2 weitere Bescherungen.


Die 1. betrifft uns selbst!

Pünktlich zum Weihnachtsfest, genau am 23.12. konnten wir tatsächlich den Follower Nr.

30.000

vermelden!

Wahnsinn! Vielen lieben Dank, dass Ihr uns seit Jahren folgt !!! 😊 😊

Zwischen uns Anwälten lief hierzu übrigens eine kleine Wette, ob wir diese Zahl noch in diesem Jahr schaffen, diese Wette hat ER verloren.😉☹


Als weitere nachträgliche Bescherung steht noch die Auslosung der letzten 4 Gewinner aus.

Die Los-Fee hat folgende Gewinner von jeweils 100 Euro gezogen:


• Clarissa Wurr
• Sebastian Esche
• Carmen Möller


Und jetzt…Trommelwirbel….Gewinner des Hauptpreises von 200 Euro ist:


• Katja Wolkner!


Herzlichen Glückwunsch allen Gewinnern!

Die Gewinner schicken bitte Ihre Kontoverbindung an:

info@kanzlei-rostock.com
mit dem Kennwort: Gewinnspiel


Dann genießt die Tage im Kreise Eurer Liebsten, viele von Euch werden wieder „ zu Hause“ sein.
Gerade in unruhigen Zeiten ist die Familie wichtiger denn je. Denn nicht Geschenke sind das Wichtigste, sondern die gemeinsame Zeit, die man miteinander verbringen darf.
(..und wenn jeder sein Handy weglegt oder gar ausschaltet, habt Ihr noch viel mehr voneinander, Ihr verpasst nichts! 😊)

In diesem Sinne – nutzt und genießt diese schöne Zeit!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

24/12/2025

Adventskalender

Das 24. Türchen

Hinter dem letzten Türchen verbirgt sich Deutschland! Nun haben wir die zum Teil skurrilen, lustigen und speziellen Gesetze und Regeln von 23 Ländern belächelt und bestaunt.
So etwas gibt es bei uns nicht? Im Land der Dichter und Denker?

Na dann passt mal auf!

Auf geht’s:


1.
Eine Ehe ist ungültig, wenn einer der Partner während der Eheschließung bewusstlos (z.B. Drogen, betrunken) war oder nicht wusste, dass es sich um eine Hochzeit handelte. In so einem Fall kann die Ehe aufgelöst werden. Es sei denn, man zeigt den Willen, die Ehe fortzuführen.
Zur Bekundung dieses Willens reicht es schon aus, den Geschlechtsverkehr auszuüben und schon gilt die Ehe wieder als rechtmäßig.

Also aufgepasst: Heiratet man voll- bzw. betrunken und schläft dann mit dem Partner, dann gilt; „bis dass der Tod Euch scheidet…“ 😊

2.
Autoreifen dürfen aus Brandschutzgründen nicht in der Garage gelagert werden.

3.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein Landesseilbahngesetz. ☹
Das sog. LSeilbG umfasst 32 Paragrafen.
Blöd nur, dass es hier, auf dem platten Land, bei der höchsten Erhebung von 179 m gar keine Seilbahnen gibt.
„Schuld“ ist die EU-Kommission. Jedes Bundesland in jedem EU-Land muss, ohne Ausnahme, die Richtlinie 2000/9/EG umsetzen.
Also hat MV zähneknirschend diesen Unsinn umgesetzt, ansonsten hätte ein tägliches Zwangsgeld von jeweils bis zu 791.000 € gedroht….

4.
Fußballfelder müssen grundsätzlich baumfrei bleiben. So steht dann auch beim Spiel nichts im Weg…. 😊 (Gesetz von 1896)

5.
In der nordhessischen Stadt Bad-Sooden-Allendorf dürfen nur beige, pastell- und sandfarbene Sonnenschirme aufgestellt werden.
Wer einen farbigen oder schwarzen Sonnenschirm aufstellt, den droht eine Strafe von 15.000 Euro.

6.
Es ist durchaus erlaubt, n***t Auto zu fahren.
Nur beim Aussteigen sollte man aufpassen.
Denn wer unbekleidet sein Fahrzeug verlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das wäre dann eine Belästigung und es droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. (Regelmäßig gibt es aber eher eine Verwarnung oder einen Platzverweis der Polizei)

7.
Tanzen ist an einigen Feiertagen wie Karfreitag, Allerheiligen oder Totensonntag nicht erlaubt.
Jedes Bundesland darf eigene Regeln festlegen.
Die Bayern untersagen gleich alle Sport- und Musikveranstaltungen.
Krass ist, dass sogar bestimmte Filme, wie „ Das Leben des Brian“ von Monthy Python nicht öffentlich gezeigt werden dürfen.

8.
Es ist verboten, auf der Autobahn einen leeren Tank zu haben. Es droht eine Geldstrafe von mindestens 70 Euro und 1 Punkt.

9.
Vorsicht bei Kissenschlachten!
Denn wer nicht aufpasst und nicht einvernehmlich eine Kissenschlacht anfängt, der kann sich strafbar machen. Der Schlag mit einem Kissen kann als Schlag mit einem gefährlichen Werkzeug gezählt werden. Es droht eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung…. ☹

10.
Blinde Menschen dürfen laut StVO drei Stunden lang Anwohnerparkplätze nutzen und im eingeschränkten Parkverbot parken.
Blöd nur, dass man zum Parken auch erst einmal einen Führerschein benötigt! 😊

11.
Es ist nicht erlaubt, im Gleichschritt über eine Brücke zu laufen.

12.
Es ist verboten, in einem Abwasserkanal zu schwimmen. Wer also das Bedürfnis hat, ein paar Runden in der Jauchegrube zu schwimmen, der muss sich erst eine Erlaubnis besorgen. 😉

13.
Imker sind berechtigt, fremde Grundstücke zu betreten, wenn der Bienenschwarm ausbricht und sich auf einem fremden Grundstück niederlässt.
Er darf dann seine Bienen wieder einfangen.
Er verliert laut BGB aber das Recht an dem Schwarm, wenn er ihn nicht unverzüglich verfolgt.

14.
Das Betreten des Waldes bei Nacht ist strengstens verboten. (Es dient dem Schutz nachtaktiver Wildtiere)

15.
Grundstücksbesitzer werden nicht Eigentümer von fremden Hundekot.


Das war es mit dem Adventskalender 2025.
Auch wir sind etwas traurig, dass es schon wieder vorbei ist. ☹

Es war bereits unser 5. Kalender und wir hoffen, es hat Euch wieder etwas Freude
bereitet.

Wir wünschen allen einen ganz fleißigen Weihnachtsmann, eine schöne Bescherung und
besinnliche Feiertage im Kreise Eurer Lieben!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

23/12/2025

Adventskalender

Das 23. Türchen

Heute ist (endlich) die USA dran.

Die USA sind förmlich berühmt für ihre sehr skurrilen Gesetze.
Die Ursache ist oft in der Geschichte zu sehen und daher erscheinen sie heute kurios bis verrückt.
Apropos verrückt…so richtig ernst nehmen kann man das manchmal nicht mehr 😊
….und es ist nur eine kleine Auswahl….

Auf geht’s:


1. Alabama
• Das Ringen mit Bären ist verboten.
• Eine Inzesthochzeit ist erlaubt.
• Es ist verboten, ein Fahrzeug mit verbundenen Augen zu fahren.

2. Alaska
• Es ist streng untersagt, lebende Elche aus fliegenden Flugzeugen zu stoßen.
• Es ist verboten, einen Bären aus dem Schlaf zu wecken, um ein Foto mit ihm zu machen (erschießen ist aber erlaubt).

3. Arizona
• Wer einen Kaktus stutzt oder fällt, dem drohen 25 Jahre Gefängnis.

4. Arkansas
• Männer dürfen ihre Frauen nur einmal im Monat schlagen bzw. verprügeln.

5. Colorado
• Sonntags ist es verboten, mit schwarz lackierten Autos zu fahren.

6. Connecticut
• Fahrradfahrer dürfen nicht schneller als 104 km/h fahren!

7. Florida
• Es ist verboten, n***t zu duschen.
• Wird ein Elefant an eine Parkuhr angebunden, ist eine normale Parkgebühr zu zahlen.

8. Hawaii
• Es ist verboten, sich eine Geldmünze ins Ohr zu stecken.

9. Idaho
• Es ist verboten zu angeln, während man auf einem Kamel sitzt.
• S*x im Auto steht unter Strafe! Die Polizisten, die die „Täter“ aber auf frischer Tat ertappen, müssen vor der Festnahme hupen und dann noch 3 Minuten warten! 😊

10. Illinois
• Weibliche Singles müssen männliche Singles mit „Meister“ anreden.
• Wer an seinem Hochzeitstag jagen oder fischen geht, muss auf S*x verzichten.

11. Indiana
• Es ist verboten, innerhalb von 4 Stunden nach dem Genuss von Knoblauch ins Theater oder Kino zu gehen.

12. Iowa
• Einarmige Pianospieler dürfen für ihre Vorstellungen kein Geld verlangen.
• Küsse, die länger als 5 Minuten dauern, sind verboten.

13. Kalifornien
• Eine Mausefalle darf nur von Personen mit gültiger Jagderlaubnis aufgestellt werden.

14. Kentucky
• Frauen dürfen nicht im Badeanzug auf die Straße…. Es sei denn, sie wiegen weniger als 42 Kilo bzw. mehr als 92 Kilo oder sie sind bewaffnet. 😊
• Zumindest einmal im Jahr muss gebadet werden!

15. Maryland
• Löwen dürfen nicht mit ins Kino genommen werden.

16. Massachusetts
• Selbst verheiratete Paare dürfen nicht n***t in Mietwohnungen schlafen.
• Den Trauernden ist es verboten, bei einer Beerdigung mehr als 3 Sandwiches zu essen.

17. Michigan
• Es ist verboten, ein Stinktier in den Schreibtisch des Chefs zu setzen.

18. Missouri
• Die Feuerwehr darf die Frauen nur dann aus brennenden Häusern retten, wenn sie vollständig bekleidet sind.

19. New Mexiko
• Frauen ist es streng verboten, mit einem Damenbart oder mit unrasierten Beinen in der Öffentlichkeit zu erscheinen.

20. New York
• Esel dürfen nicht in Badewannen schlafen.
• Selbstmörder, die vom Dach ein es Hochhauses springen wollen, können zum Tode verurteilt werden.

21. South Dakota
• Wenn sich mehr als 5 Indianer auf einem Grundstück aufhalten, darf der Eigentümer sie erschießen. ☹

22. Tennessee
• In Memphis darf eine Frau nicht Auto fahren. Es sei denn, dass vorneweg ein Mann läuft und dabei eine rote Fahne schwenkt und damit den übrigen Verkehr sowie die Fußgänger vor der Gefahr warnt. 😊

23. Washington
• S*x mit Jungfrauen ist vor der Ehe verboten…die Hochzeitsnacht eingeschlossen!
• Es ist verboten, auf einem hässlichen Pferd zu reiten.


Tja, das ist nur eine kleine Auswahl von Verrücktheiten aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten….?
Sicherlich werden einige Gesetze nicht mehr „vollstreckt“, aber all das Obige steht noch in den Gesetzestexten und ist damit immer noch gültig.
Dann bleibt nur noch ein einziges Türchen übrig.

Wir freuen uns auf das morgige Finale:

das 24. Türchen!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

22/12/2025

Adventskalender

Das 22. Türchen

Heute geht es noch einmal in die Karibik.

Nach ca. 8000 km landen wir auf deren größter Insel, in Nordamerika.

Wir sind in Kuba!

Auf geht’s:


1.
Das Tragen von Kleidung mit Camouflage-Muster ist ausschließlich dem Militär vorbehalten. Zivilisten ist es untersagt, derartiges zu tragen.

2.
Pornografie ist generell verboten und Pornoseiten sind komplett gesperrt.

3.
Das Fotografieren von Polizisten, Militärangehörigen und Flughafenpersonal ist verboten.

4.
Streng verboten ist der Kauf von gefälschten Zigarren.

5.
Ein absolutes No-Go sind Verunglimpfungen von Kuba, der Kubanischen Revolution oder von Fidel Castro!

6.
Es ist verboten, bestimmte Lebensmittel, z.B.: Honig, einzuführen.

7.
FKK: Nacktbaden ist verboten! (das gilt als Sittenverfall !) 😉

8.
Das Land ist drogenfrei – jeglicher Konsum oder Besitz werden mit drakonischen Strafen geahndet.

9.
Es ist das einzige Land der Welt, indem es (offiziell) keine Coca-Cola gibt.
Grund ist das Wirtschaftsembargo der USA. Als Alternative wurde die „Tukola“ entwickelt.

10.
Noch bis 2008 waren Handys verboten. Seitdem ist aber immerhin die private Handy– und Internetnutzung erlaubt.

11.
Operative Geschlechtsumwandlungen von Transsexuellen sind kostenlos!

12.
Die Fahrer staatlicher Autos sind verpflichtet, Menschen an Bushaltestellen mitzunehmen. Anderenfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen. Grund ist der extreme Mangel an Kraftstoff und die angespannte Lage im Personenverkehr. Die Menschen warten zum Teil stundenlang auf einen Bus, um zur Arbeit oder zur Schule zu kommen. ☹

13.
Die Menschen erhalten immer noch Lebensmittelkarten, sog, „Libreta“ (Bezugsbüchlein). So erhalten die Bürger begrenzt subventionierte Waren wie Reis, Zucker, Bohnen oder Kaffee.

14.
Das „sozialistische“ Kuba leidet nach wie vor unter dem Handelsembargo der USA, das seit der 1960er Jahren bereits besteht. Die Mangelwirtschaft ist allgegenwärtig und der Grund für eine Vielzahl obiger Regelungen.


Trotzdem ein sehr schönes Land und Reiseziel!

Damit allen einen erfolgreichen Start in die Weihnachtswoche!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

21/12/2025

Adventskalender

Gewinnspiel

Heute waren in der Lostrommel die Mitspieler des 16. bis zum 20. Türchens.
Es ging wieder um 5 x 100 Euro.

Das sind die Gewinner:


Sylvia Neumann (aus Barth)
Doreen Wolf
Sarah Terrey
Kathleen Heitmann
Marion Harloff


Herzlichen Glückwunsch!

Schickt bitte Eure Bankverbindung an:

info@kanzlei-rostock.com (Stichwort: Gewinnspiel)

Es gibt noch 3 x 100 Euro und am 24.12.2025 dann den Hauptgewinn= 200 Euro zu gewinnen.

Wie immer gilt, nur wer mitspielt, kann gewinnen!

Wir drücken Euch die Daumen und freuen uns auf die letzten 3 Türchen!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

21/12/2025

Adventskalender

Das 21. Türchen

Heute geht es in den mittleren Osten. Wir schauen auf Israel. Es gibt eine Vielzahl kurioser Gesetze, die man aber zwingend kennen und befolgen sollte.

Auf geht’s:

1.
Bärenbesitzern ist es verboten, ihre Tiere mit an den Strand zu bringen. 😊

2.
Es ist illegal, auf israelischem Boden Schweine zu züchten und zu schlachten für den menschlichen Verzehr. Der Verkauf von Schweinefleisch hingegen ist erlaubt.

3.
Das öffentliche Zurschaustellen von Zuneigung, also z.B. nur das Küssen, ist nicht gestattet.

4.
Es ist verboten, ohne Genehmigung vom eigenen Dach Regenwasser aufzufangen. Grund ist die extreme Wasserknappheit. So will man erreichen, dass die Wassernutzung überwacht, reguliert und gerecht verteilt wird.

5.
Zigarettenverpackungen müssen Bilder und Texte enthalten, die vor den Gefahren des Rauchens warnen. Es sind auffällige visuelle Warnhinweise und Aufklärungstexte.

6.
Es ist verboten, ein Auto mit verschmutzten Nummernschildern zu fahren. Die Vorschrift wird sehr konsequent umgesetzt von der Polizei. Neben Bußgeldern droht sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

7.
Frauen ist es verboten, in der Öffentlichkeit ein Kleid zu tragen, das als „zu kurz“ gilt. Es ist gesetzlich geregelt, dass bestimmte Kleider- oder Rocklängen unangemessen sind. Wird es also von der Behörde als zu kurz eingestuft, kann die Frau bestraft werden. ☹ Neben Geldstrafen kann die Frau von der Polizei sogar aufgefordert werden, sich umzuziehen, bevor sie sich weiter in der Öffentlichkeit aufhalten darf.

8.
Es ist verboten, Anhalter mitzunehmen.
Also auch wenn man nur hilfsbereit sein wollte, wird man hierfür bestraft.

9.
Die Benutzung des Handys während der Fahrt ist, auch mit einer Freisprecheinrichtung, verboten.

10.
In einem koscheren Restaurant sollte man keinen Cheeseburger bestellen. Koschere Restaurants halten sich an die jüdischen Speisegesetze und die verbieten den Verzehr von Schweinefleisch und Schalentieren. Daher werden keine Burger mit Speck und Käse serviert.

11.
Orthodoxen Personen ist es nicht erlaubt, eine Person des anderen Geschlechts auch nur zu berühren. Ausnahme sind die nahen Familienmitglieder.

12.
An einem Samstag ist es streng verboten, z.b. auch nur einen Pickel auszudrücken. Das gilt nämlich als Arbeit und arbeiten ist am Sabbat einfach nicht erlaubt. 🙂

13.
Das Streaming von Pornographie über das Internet ist für Einzelpersonen verboten.

Das war der kurze Ausflug nach Israel.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Menschen auch dort endlich dauerhaft zur Vernunft kommen und man vielleicht bald wieder dort hinreisen kann.

Wir wünschen Euch einen schönen 4. Advent.

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

20/12/2025

Adventskalender

Das 20. Türchen

Heute geht es in ein besonders geheimnisvolles Land, von dem allgemein kaum etwas bekannt ist.
Wir reisen in ein Land, dass 4 x so groß ist wie Deutschland. Nach ca. 7000 km landen wir in Ostasien, in der Mongolei!
Es gibt zwar keine lustigen Gesetze, aber eine Vielzahle von zum Teil skurrilen Regeln.

Auf geht’s:

1.
Niemals den Kopf eines Menschen, auch nicht eines Kindes, berühren!

2.
Nie mit ausgestrecktem Zeigefinger auf andere Personen oder auch Objekte zeigen.

3.
Nie das Essen oder Trinken verweigern, zumindest immer probieren oder die Lippen eintauchen.
Ablehnung stellt eine Beleidigung dar.

4.
Uriniere niemals in Wasser (Bäche, Flüsse, Seen).

5.
Geschenke werden stets mit beiden Händen überreicht.

6.
Auf ein Pferd wird stets nur von links aufgestiegen.

7.
Steige nie auf eine Türschwelle, überschreite diese immer!

8.
Wenn Tiere, wie z.B.: Schaf,- Ziegen- oder Kamelherden die Straße bzw. auch die Autobahn überqueren, gilt es anzuhalten und geduldig zu warten, bis die Tiere die Straße geräumt haben.


In der Jurte (dem runden Nomaden-Zelt) gibt es folgende besondere Regeln:

9.
Statt zu klopfen, um Einlass zu bekommen ruft man: „Haltet die Hunde!“ Das wird auch gerufen, wenn kein Hund da ist. 😊 Es signalisiert den Gastgebern aber, dass Besuch gekommen ist.

10.
Es ist nicht erlaubt, auf der Schwelle stehen zu bleiben, um nicht das Licht wegzunehmen oder Kälte hineinzulassen.

11.
Die Füße dürfen nie in Richtung des Altars (hinten) zeigen, wenn man sitzt.

12.
Das Feuer ist heilig, daher darf man nie Müll ins Feuer werfen. Das Feuer darf auch nicht gelöscht werden, sondern muss natürlich ausgehen.

13.
Nicht mit dem Hut in die Jurte gehen, denn das Aufsetzen oder Annehmen gilt als Begrüßung.

14.
Man darf sich nur gegen den Uhrzeigersinn bewegen, also nicht im Uhrzeigersinn hinausgehen.


Dann solltet Ihr für Euren nächsten Mongolei-Urlaub gewappnet sein. Und wenn Ihr mal eine Einladung in eine Jurte bekommt, solltet Ihr hier nochmals nachlesen! 😊

Damit wünschen wir allen ein wunderschönes Wochenende!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

19/12/2025

Adventskalender

Das 19. Türchen

Nachdem wir gestern noch in Afrika waren, sind wir heute schon wieder in Südamerika.
Nach ca. 9.000 km sind wir in Brasilien gelandet.
Auch dort haben wir so einiges, was skurril anmutet, gefunden.

Auf geht’s:


1.
In einigen Gemeinden ist es verboten, Wassermelonen auf öffentlichen Plätzen zu essen, weil die Schalen als Müll angesehen werden.

2.
Die Kosten für plastische Schönheitsoperationen, sogar nicht medizinische , können von der Steuer abgesetzt werden. Das hat den Markt kräftig angekurbelt.

3.
Inhaftierte können ihre Gefängnisstrafe in einigen Gefängnissen um 4 Tage verkürzen für jedes Buch, das sie innerhalb von 30 Tagen lesen und dann in einem Bericht qualitativ hochwertig zusammenfassen.

4.
Das „OK“- Handzeichen (Daumen und Zeigefinger bilden einen Kreis) stellt eine vulgäre Beleidigung dar. Sie symbolisiert den A**s, bedeutet so viel wie Arschlosch oder eine ähnliche grobe Beschimpfung. Die Geste ist unbedingt zu vermeiden, weil es als sehr aggressive Geste aufgefasst wird.

5.
FKK und „Oben-Ohne“ sind praktisch überall verboten.

6.
Auch in Restaurants und Geschäften ist das Betreten in Badebekleidung tabu.


Weitere Regeln:

7.
Das Essen wird niemals ohne eine Serviette oder Besteck angefasst. Das gilt auch für Sandwiches und für Kekse usw.

8.
Am Tisch wird sich niemals die Nase geputzt. Das ist ein absolutes tabu und gilt als unhöflich. Man verlässt vielmehr den Tisch und sucht z.B. die Toilette auf.


Folgende Ideen konnten sich dann doch nicht durchsetzen:

9.
In einigen Gemeinden gab es Vorschläge und sogar lokale Gesetze, die den Bau eines Flughafens für UFO-Besucher vorsahen. So sollten ungewollte Besucher ferngehalten werden.

10.
In Rio gab es mehrere Versuche, das Knacken von Kokosnüssen am Strand zu verbieten, weil herunterfallende Kokosnüsse gefährlich sein können.

11.
Es war sogar Brasiliens Präsident, der in den 60ern versuchte, den Bikini zu verbieten. Erfreulicherweise konnte er sich nicht durchsetzen. 😊


Das war unser kleiner Abstecher nach Brasilien.
Mal schauen, welches Land sich hinter Türchen 20 verbirgt.

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

18/12/2025

Adventskalender

Das 18. Türchen

Das heutige Türchen führt uns wieder in die Ferne.
Nach ca. 12 Stunden Flug und 9.000 km landen wir in Südafrika!
Ein sehr schönes und facettenreiches Land mit zum Teil sehr skurrilen bzw. seltsam anmutenden Regeln.

Auf geht’s:

1.
Tiere haben hier die Vorfahrt!
Autofahrer sind verpflichtet, den Tieren , also Pferden, Kühen, Eseln und Schweinen, die die Straße überqueren, auszuweichen und dürfen sie nicht anfahren.

2.
Zivilisten ist es verboten, Camouflage-Kleidung (also Tarnkleidung) zu tragen.
Grund: das wirkt zu militärisch und kann zu Argwohn und zu Problemen führen

3.
An roten Ampeln gilt es, besonders vorsichtig zu sein. In manchen Gegenden besteht das Risiko für Hijacking. (Entführung) Daher ist es oft ratsam, auch bei rot zügig weiterzufahren, wenn denn wenig los ist. Das ist zwar nicht erlaubt, wird aber aus obigen Gründen geduldet.

4.
Es gibt Verkehrsschilder für „Hijacking Hotspots“!
„Achtung Autodiebe/Entführung“ - die Schilder machen die Autofahrer so darauf aufmerksam, das in dieser Straße schon viele Leute in ihren Fahrzeugen überfallen wurden.
Also weder dort parken oder auch nur anhalten!
Es gibt viele weitere offizielle, hier unbekannte, Verkehrsschilder, mit denen die Autofahrer vor Gefahren , also von die Straße überquerenden Tieren gewarnt werden z.B. Schildkröten, Pinguine, Affen, Warzenschweine, Giraffen usw.

5.
Auch Betrunkene haben „Vorfahrt“! Ein Warnschild warnt tatsächlich mit Bild und Unterschrift: „Drunken People Crossing“
Auf dem Bild: eine hilflose Person krabbelt auf allen Vieren und hält in der einen Hand eine Flasche hoch! Der Autofahrer ist also gewarnt…. 😊

6.
Ein Warnschild enthält einen Käfer mit einer Kugel und der Bildunterschrift:
Caution: Dung beetles have right of way
Sogar Mist- oder Dungkäfer haben also Vorfahrt.
Die Südafrikaner lieben ihre sog. „Dung Beetles“
Das sind große, nicht zu übersehende Käfer , die ihre Eier in Elefantenkot legen, um sie als eine Art Brutkammer zu nutzen. Den benötigten Elefantenkot rollen die Mistkäfer zu einer Kugel zusammen und bringen sie zu ihrem Zuhause, also auch über die Straße. Daher die Warnschilder: Augen auf und ggf. anhalten, wenn der Dung Beetle über die Straße will, auch wenn das manchmal mehrere Minuten dauern kann 😊

7.
An Kreuzungen stehen oft an allen 4 Straßen jeweils Stoppschilder.
Die Verkehrsregel lautet: Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst. Das Abstimmen der Fahrer untereinander erfolgt dann durch Zunicken und Handzeichen usw.
…und es funktioniert!


….und sonst so?

8.
Verschwendung oder das Wegwerfen von Essen wird als äußerst respektlos angesehen. Empfohlen wird, sich über das lokale Essen positiv zu äußern.

9.
Homosexualität ist in der Öffentlichkeit tabu.
Daher sollte man das öffentliche Zeigen von Zuneigung vermeiden.

10.
Ein historisches Gericht: Monkey Gland Steak! (Affendrüse-Steak) Es entstand als Witz über die saucenliebende Bevölkerung und ist heute eine Spezialität. Die Speise wird in Worcestershire- und Tomatensauce getränkt. (das Gericht hat natürlich nichts mit Affen zu tun)

11.
Das Verbot, eine Ziege unangeschnallt im Auto mitzunehmen, dürfte eher eine lokale Kuriosität darstellen.

Ist es nicht herrlich, in so eine – für uns fremde – Welt einzutauchen?

So einiges dürfte sicher noch nicht bekannt gewesen sein!

Das war schon das 18. Türchen und es kommt schon fast etwas Wehmut bei uns auf, denn es sind schon wieder drei Viertel des Kalenders Geschichte. ☹

Nur noch 6 Türchen und dann gibt es (hoffentlich) Geschenke!

Etwas Zeit ist ja noch und so freuen wir uns erst einmal auf das morgige Türchen!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

17/12/2025

Adventskalender

Das 17. Türchen

Heute verschlägt es uns wieder nach Europa.
Eines der beliebtesten Urlaubsländer versteckt sich hinter dem 17. Türchen, wir landen in Kroatien. Aber Achtung, hier gilt es insbesondere in den Städten so einiges zu beachten!

Auf geht’s:

1.
Das Trinken von hartem Alkohol im öffentlichen Raum, also auch an Stränden, ist in vielen Touristengebieten, insbesondere in der Nähe von Bars und Restaurants, verboten. Bier und Wein sind aber erlaubt.

2.
Das Wildcampen ist strengstens, selbst auf Privatgrundstücken, verboten und wird hart
Bestraft.

3.
Autofahrer müssen Ersatzglühbirnen für die Scheinwerfer mitführen. (Ausnahme: LED/ Xenon-Scheinwerfer)

4.
Wer sich in Split in der Öffentlichkeit übergibt, dem drohen 300 Euro Strafe.

5.
In Split ist es auch verboten in Parks zu schlafen, in Brunnen zu baden oder Denkmäler zu besteigen. Strafe jeweils 300 Euro.

6.
In Split ist es auch untersagt, in der Öffentlichkeit zu urinieren. Die Strafe beträgt 300 Euro.

7.
Für Alkoholkonsum im historischen Zentrum von Split und in weniger als 100 m Entfernung von Schulen und Kindergärten können ebenfalls 300 Euro Strafe fällig werden.

8.
Wer den von ihm verursachten Müll nicht mitnimmt bzw. auch nur falsch trennt – das gilt auch für Touristen (!) - wird ebenfalls bestraft.

9.
Wer in Hvar ohne T-Shirt oder in Badebekleidung durch die Innenstadt läuft, dem drohen Strafen bis zu 600 Euro.

10.
In Dubrovnik ist es nicht mehr erlaubt, Rollkoffer durch die Altstadt zu ziehen. (um die historischen Pflastersteine zu schonen und den Lärm zu reduzieren) Verstöße werden empfindlich bestraft.

11.
Das Reservieren der Liegen mit dem Handtuch ist an mehreren Stränden verboten. Meist wird aber ein Auge zugedrückt und es gibt lediglich Verwarnungen.

12.
In der Stadt Novi Vinodolski werden hingegen für diese nervige Touristen-Angewohnheit 200 Euro Strafe fällig.


So, dann solltet Ihr für Euren nächsten Kroatien-Urlaub informiert und gewarnt sein.
Im Zweifel kurz vor Reiseantritt nochmals hier nachlesen! 😊

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

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Rostock
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