Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR

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(1)

Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

08/11/2025

Recht – Aktuell vom 08.11.2025

Der neue Mindestlohn tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Nachdem so einiges, was von der Regierung angekündigt wurde, nicht oder stark verzögert umgesetzt wird, erhöht sich zumindest der Mindestlohn.
Das wurde jetzt verbindlich und rechtssicher beschlossen.


Das sind die Details:


1. Neuer Mindestlohn

• zum 01.01.2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 €
• zum 01.01.2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €
•im Koalitionsvertrag hieß es noch, dass der Mindestlohn zum 01.01.2026 auf 15 € steigt
• aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 €
• davon profitieren ca. 6,6 Millionen Beschäftigte
• das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung rechtssicher beschlossen
• Bundestag und Bundesrat müssen nicht mehr zustimmen


2. Auswirkungen für den Arbeitnehmer

• mit dem Anstieg des Mindestlohns steigen auch die Steuern und die Sozialangaben
• von dem Anstieg um 13,9 % in 2 Schritten kommt daher nicht ganz so viel an
• das Plus netto soll sich auf ca. 11,2 % belaufen
• das hängt aber konkret von der familiären Situation (Steuerklasse) ab
• wer Vollzeit im Mindestlohn arbeitet, soll dann ca. 190 € brutto mehr verdienen
• die Regierung schätzt ein, dass Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen könnten
• auf das Verbraucherpreisniveau insgesamt soll es aber keine nennenswerten Auswirkungen geben


3. Auswirkungen für den Arbeitgeber

• auf die Arbeitgeber kommen in 2026 ca. 2,2 Milliarden Lohnkosten mehr zu
• im Jahre 2027 werden es rund 3,4 Milliarden mehr sein
• grundsätzlich ist die Mindestlohnerhöhung auch mit einer höheren Kostenbelastung verbunden
• insbesondere auch durch die zusätzlichen Sozialkosten
• viele Unternehmen werden versuchen, zum Ausgleich die Preise zu erhöhen
• die Steigerungen sollen bisher nur geringfügig zum Anstieg der Inflation beigetragen haben (so die Bundesbank)


4. Entwicklung des Mindestlohns

• er wurde 2015 eingeführt und betrug zuerst 8,50 €
• 2017 und 2018 lag er bei 8,84 €
• 2019: 9,19 €, 2020: 9,35 €, 2021: 9,50 €
• ab 1.10.2022 dann 12 €
• schließlich seit 01.01.2024: 12,41 € und ab dem 01.01.2025 12,82 €


5. Fazit

Natürlich muss der Lohn so hoch sein, dass jeder Arbeitnehmer davon gut leben kann, also er u.a. davon seine Miete bezahlen, alle weiteren Ausgaben bestreiten und sich auch einen Urlaub leisten kann.
Die meisten Arbeitgeber werden den Mindestlohn auch problemlos zahlen können.
Gerade für sehr kleine Firmen oder bestimmte Branchen könnte es aber schwierig sein bzw. bleiben.
Die Entscheidung der Mindestlohnkommission und dann im Ergebnis der Regierung ist das eine, die Umsetzung durch die Arbeitgeber das andere.
Die Kostenlast tragen allein die Arbeitgeber.
Der Staat profitiert im Ergebnis sogar noch, weil er höhere Steuereinnahmen hat und die Sozialkassen höhere Beiträge vereinnahmen können.
In Deutschland werden Arbeitseinkommen besonders stark durch Steuern und Sozialabgaben belastet.
Von 38 untersuchten Staaten liegen wir auf Platz 2!
Nur in Belgien muss ein Durchschnittsverdiener höhere Steuern und Sozialabgaben zahlen. (OECD-Studie)
Im Ergebnis – und das ist dann wieder die Aufgabe der Politik – muss die Steuern- und Abgabenlast gesenkt werden.
Wir warten dann mal auf weitere Reformen….!?


Wir sind auf Eure Diskussionen gespannt.
Steht ihr im Lager der Befürworter des Mindestlohnes oder seid ihr eher dagegen?
Ist der Mindestlohn angemessen hoch?

Das soll es für heute gewesen sein.
Wir wünschen allen ein schönes und erholsames Wochenende!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

01/11/2025

Recht-Aktuell vom 01.11.2025


Auch der November bringt wieder neue Regeln für Verbraucher mit sich.
Es betrifft u.a. strengere Regeln für Kleinkredite, die Lohnsteuerermäßigung und den Wechsel der Kfz-Versicherung, aber auch wichtige Neuerungen bei Ryanair, dem ZDF und Spotify usw.


Das sind die Details:


1. Kleinkredite

• ab dem 20.11.2025 gelten strengere Regeln auch bei Klein- und Kurzzeitkrediten bis zu 200 €
• Banken müssen dann auch hier die Kreditwürdigkeit prüfen
• Verbraucher müssen über entstehende Kosten klarer informiert werden
• Ziel: Schutz vor Überschuldung für Haushalte mit kleinem Einkommen


2. Lohnsteuerermäßigung

• am 30.11.2025 endet die Frist für die Lohnsteuerermäßigung oder einen Freibetrag
• es reduziert die vom Gehalt einbehaltene Lohnsteuer
• z.B. durch Freibeträge für Werbungskosten, Kinder oder außergewöhnliche Belastungen
• bereits ab dem 01.11.2025 kann der Antrag für 2026 gestellt werden
• damit könnt Ihr steuerliche Vorteile schon während des laufenden Jahres nutzen
• Ihr müsst dann nicht warten, bevor die reguläre Steuererklärung fällig wird


3. Kfz- Versicherung

• Autoversicherungen lassen sich jährlich spätestens bis zum 30.11. kündigen
• da der Stichtag auf einen Sonntag fällt, könnt Ihr bis zum 01.12.2025 zum kündigen
• durch einen Wechsel könnt Ihr zum Teil mehrere 100 €uro sparen
• Tipp: rechtzeitig auf ein Vergleichsportal gehen (z.B. verivox) und Preise vergleichen
• das dauert nur wenige Minuten und die gesamte Abwicklung übernimmt der neue Anbieter


4. Ryanair

• diese Airline schafft Papier-Bordkarten komplett ab
• ab dem 12.11.2025 gibt es nur noch digitale Bordkarten
• beim Check-in werden in der „myRyanair“-App die elektronischen Boardingpässe automatisch erstellt
• beim Boarding muss dann nur der QR-Code auf dem Smartphone vorgezeigt werden
• wenn einer der Hauptbucher ist, dann kann er die digitalen Pässe auch an seine Mitreisenden weiterleiten
• Fluggäste ohne Smartphone und Tablet erhalten eine kostenlose Bordkarte, wenn sie vor der Ankunft am Flughafen online eingecheckt haben


5. Kulturpass

• das Budget für den Kulturpass für 18jährige endet am 30.11.2025
• das Guthaben für Museen, Konzerte, Kino oder Bücher verfällt danach
• bis spätestens zum 30.11.2025 könnt Ihr noch kaufen und reservieren
• die Einlösung bzw. Abholung muss bis zu 15.12.2025 erfolgt sein


6. Spotify

• am 14.11.2025 endet die Übergangsfrist für Bestandskunden
• wer bis zum 14.10.2025 nicht den höheren Preisen widersprochen hat, für den gelten die neuen Preise automatisch
• der Preis steigt – je nach Abo-Modell – um ca. 4 Euro


7. Öffentlich-Rechtliche Sender

• ab dem 18.11.2025 werden ZDF, ZDFneo, ZDFinfo, 3sat und KIKA nur noch in HD-Qualität ausgestrahlt
• die sog. SD-Ausstrahlung über Satellit (eigene Satellitenschüssel oder Gemeinschaftsanlage) endet damit
• wer keinen HD-fähigen Fernseher oder Receiver nutzt, muss dann entsprechend aufrüsten, wenn er die Sender in HD sehen will


8. Rabatt-Tage

• Schnäppchenjäger aufgepasst!
—> 28.11.2025 – Black Friday
—> 01.12.2025 – Cyber Monday
• schaut schon vorher nach den Preisen und vergleicht, ob es wirklich günstiger ist
• Vorsicht vor Fake-Shops
• Tipp: schaut nach dem Impressum des Händlers ( es muss vollständige Angaben enthalten u.a. Name, Anschrift, Kontaktdaten)
• wenn das schon unvollständig ist, Hände weg davon!
• Ihr könnt auch die Seriosität des Händlers über den „Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen“ überprüfen


9. Weihnachtsmärkte

• viele Weihnachtsmärkte öffnen schon im November ihre Pforten
• der Rostocker Weihnachtsmarkt startet am 24.11.2025 (bis zum 22.12.2025)
• 11.11.2025 „Santa Pauli“ in Hamburg
• 17.11.2025 München - Kaiserhof der Münchner Residenz
• 24.11.2025 Berlin - Gendarmenmarkt und Schloss Charlottenburg
• 28.11.2025 Nürnberg – Christkindlesmarkt


Damit solltet Ihr auch durch den vorletzten Monat des Jahres gut und rechtssicher kommen.
Wir wünschen Euch ein schönes und erholsames Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

25/10/2025

Recht – Aktuell vom 25.10.2025

Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024

Durch das Attentat wurden 6 Personen getötet und 338 weitere Personen verletzt.
Das Gerichtsverfahren beginnt am 10.11.2025. Über den Prozess werden wir berichten.
Tat und Täter werden kurz zusammengefasst dargestellt.
Hauptsächlich geht es aber heute um die Kosten des Prozesses.
Nur für diesen Prozess wurde ein Gebäude errichtet, das den Steuerzahler mehrere Millionen Euro
kosten wird.
Das löst eine Vielzahl von Fragen aus. Ist das alles angemessen und richtig?
Oder ist es vielmehr pure Verschwendung?


Das sind die Details:


1. Die Tat

Am 20.12.2024 rast Taleb al-Abdulmohsen mit einen angemieteten PKW BMW mit 340 PS ungebremst über den sehr gut besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg.
Durch diese Amokfahrt sterben 6 Personen (ein 9jähriges Kind und 5 Frauen) und 338 Personen werden verletzt.
Minuten später wird der Täter festgenommen.


2. Der Täter

• er wurde 1974 in Saudi-Arabien geboren
• er studierte Medizin und kam im März 2006 nach Deutschland
• seit 2020 hat er als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Maßregelvollzug Bernburg suchtkranke Straftäter betreut
• Bedenken und Zweifel an der fachlichen Kompetenz bestanden schon länger
• laut Arbeitskollegen lautete sein Spitzname „Dr. Google“, da er vor jeder Diagnose erst im Internet recherchieren musste
• es gab diverse Gefährdungseinschätzungen der Behörden im Vorfeld
• 2013 wurde er vor dem Amtsgericht Rostock wegen der Androhung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 10 € verurteilt
• Saudi-Arabien hat deutsche Sicherheitsbehörden dreimal vor ihm gewarnt
• mehrfach zeigten Betroffene den Täter wegen Gewaltdrohungen oder geplanten Anschlägen an
• mehrfach kündigte er im Netz Gewalttaten an, u.a. dass er Rache nehmen werde und Deutsche töten wolle
• usw.


3. Der Prozess

• am 19.08.2025 wurde Anklage erhoben
• Vorwurf: Mord in 6 Fällen und versuchter Mord in 338 Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in 309 Fällen
• der Prozess soll am 10.11.2025 vor dem Landgericht Magdeburg beginnen
• bisher haben sich 150 Nebenkläger angemeldet, diese werden von ca. 40 Anwälten vertreten
• bis Mitte März 2026 sind zunächst 47 Termine vorgesehen
• dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung
• der Angeklagte wird von 2 Anwälten verteidigt


4. Der Gerichtssaal

• die nun angemietete Leichtbauhalle wurde nur für diesen einen Prozess errichtet
• es sei winterfest, sturm- und hagelsicher
• Größe des Gebäudes 4.700 m²
• Größe des Gerichtssaals: 2.000 m²
• er bietet insgesamt 700 Personen Platz
• es gibt eine Tribüne für die Nebenkläger mit bis 450 Plätzen
• ein verglaster Sicherheitsbereich für den Angeklagten ist vorgesehen
• der Zuschauerraum ist vom Verhandlungsbereich durch eine Glasscheibe getrennt
• enthält u.a. Räume für Polizei, Presse, einen Haftraum für den Angeklagten
• das 1 ha große Gelände ist mit Stacheldraht umzäunt
• eine Nachnutzung ist nicht geplant
• nach Prozessende wird sie vom Vermieter wieder abgebaut


5. Kosten

• Geld spielt offenbar keine Rolle
• allein der Bau kostetet bereits 1,7 Millionen Euro
• laut Justizministerin Weidinger wird der Prozess ca. 1 Jahr dauern
• die monatliche Miete beträgt 390.000 €
• das macht bei 12 Monaten insgesamt weitere 4,68 Millionen Euro
• die Abbaukosten betragen dann nochmals 700.000 €
• das wären dann für den Steuerzahler nur für das Gebäude über 7 Millionen Euro
• wenn der Prozess nur 5 Monate dauern würde, kostet es auch schon 4,5 Millionen Euro


6. Probesitzen im „Gerichtsgebäude“

• am 09.10.2025 wurden gleich hunderte Mitarbeiter aus „umliegenden Ministerien“ als Statisten eingesetzt
• es sollte geprüft werden, ob Abläufe reibungslos funktionieren
• es wurde so u.a. tatsächlich festgestellt, dass es am Einlass zu Wartezeiten kommt
• die Parkplätze würden auch nicht reichen
• man müsse wohl Personen auf öffentliche Parkplätze verweisen
• was diese Aktion kostete, ist nicht bekannt

7. Begründungen der Justizministerin

• „Es geht nicht nur um die Mietkosten. Es geht um die Menschen, die hier teilnehmen wollen.“
• die Kosten stünden nicht im Vordergrund
• es wäre rechtsstaatliche Pflicht, das Verfahren professionell und rechtssicher zu führen
• „das sind wir den Geschädigten des Anschlags schuldig“
• der Täter stehe nicht im Mittelpunkt, sondern ein faires und sichere Verfahren
• andere Gerichtssäle hätten nicht die notwendige Kapazität
• die Anmietung einer externen vorhandenen Halle (Messehalle Magdeburg) hätte die räumlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und es gab Sicherheitsbedenken


8. Fazit

Klar ist und da gibt es sicher Einigkeit, dass der Prozess dem Schutz der Opfer und der Wahrung der Rechte der Nebenkläger dient.
Aber wird nicht auch dem Täter eine übergroße Bühne geboten?
Auch wenn es an der Täterschaft keinerlei Zweifel gibt, so hat der Täter sogar in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft bereits ein Geständnis abgelegt.
Müssen es wirklich (vorerst) 45 Prozesstage sein, wenn das Tatgeschehen praktisch unstreitig ist?
Spielen die Kosten wirklich keine Rolle?
Wir meinen doch, denn es sind Steuergelder!
Sorry, aber kein vernünftig denkender Mensch würde doch derartige Kosten ausgeben, wenn er es selbst bezahlen müsste.
Die Option, vorhandene Hallen zu nutzen, wäre auf jeden Fall sehr viel billiger gewesen. Auch dort können u.a. ein Glaskasten für den Angeklagten, Trennwände , Stacheldraht erstellt und Sicherheitskräfte eingesetzt werden.
Und wenn man schon meint, ein Gebäude für 5 bis x Millionen errichten zu müssen, dann doch wohl ein dauerhaft nutzbares und keines , das man dann wieder abreist.
Das würde doch bedeuten, wenn sich derartiges wiederholt, bauen wir das nächste Gebäude auf und wieder ab für zig Millionen?
Und „probesitzen“, um festzustellen, dass es am Einlass zu Verzögerungen kommt, dazu fällt uns dann wirklich nichts mehr ein.
In Zeiten, in denen quasi täglich mitgeteilt wird, dass kein Geld vorhanden ist und kleinste Vergünstigungen für die Bürger nicht möglich sind, erachten wir das für ein krasses Beispiel von Verschwendung.


Wie seht Ihr das?

Sind es notendige und gerechtfertigte Kosten oder doch ein Fall von Verschwendung?
Wir sind auf Eure Diskussionen und Beiträge gespannt.


Wir wünschen allen ein schönes erholsames Wochenende!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

18/10/2025

Recht – Aktuell vom 18.10.2025

Der ungewöhnliche Fall!

Die Polizei – Dein Freund und … Täter!

Zwei Berliner Polizisten führen eine nächtliche Fahrzeugkontrolle bei einem Autofahrer durch.
Die Ermittlungen führen zu Verurteilungen.
Verurteilt wird aber nicht der Autofahrer,
Vielmehr werden die Polzisten wegen Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilt.

Das sind die Details:


1. Der Vorfall

Am späten Abend des 19.07.2023 fährt der 62jährige Geschäftsmann Rebwa W. mit seinem BMW auf der Stadtautobahn in Berlin.
Gegen 22.45 Uhr wird er von 2 Polizeibeamten , dem 49jährigen Hauptkommissar Bülent L.-K. und dem 45jährigen Oberkommissar Mehmet A. mit Blaulicht und Polizeikelle gestoppt.
Die Beiden, seit langem gute Freunde, waren mit einem Mini- Bus (Van) unterwegs und nicht im Dienst, trotzdem hatte Einer eine Polizeiuniform an, die Dienstwaffe steckte im Holster.
Sie erweckten den Eindruck, es sei eine normale Polizeikontrolle.
Dem Fahrer Rebwa W. wurden Handschellen angelegt, er musste sein Fahrzeug verlassen.
Ein Polizist bewachte den Fahrer im Van, der Andere durchsuchte das Fahrzeug und soll – so der Vorwurf - einen Rucksack mit Bargeld und 2 Mobiltelefonen beschlagnahmt haben.
Es sollen zwischen 55.000 und 60.000 € im Rucksack gewesen sein.
Sie stellen ihm ein Sicherstellungsprotokoll und teilten ihm mit, damit könne er sein Geld wieder abholen.
Nach ca. 30 Minuten durfte er fahren mit dem Bemerken „Sie bekommen Post von uns:“
Nachdem er sich zu Hause mit seinem Sohn das „Protokoll“ anschaut, stellt er endgültig fest, dass etwas faul ist.
Er bringt den Fall zur Anzeige.

Gegen die 2 Polizisten werden Ermittlungen aufgenommen.

Die Polzisten wurden in der Folgezeit vom Dienst suspendiert.
Der 45jährige Polizist kam sogar in Untersuchungshaft, der 49jährige wurde gegen Auflagen von der U-Haft verschont.


2. Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft warf den 2 Polizisten einen gemeinschaftlichen schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor.
Sie hätten den Rucksack mit bis zu 60.000 € und 2 Handys entwendet.
Sie haben eine Kontrolle vorgetäuscht und hätte den Fahrer grundlos und unverhältnismäßig mit Handschellen für 30 Minuten gefesselt und seinen Wagen durchsucht.


3. Der Prozess

Der betroffene Fahrer, der Zeuge Rebwa. B. sprach zuerst von 57.000 €, die ihm gestohlen wurde.
Dann behauptete der Zeuge, es wären sogar 357.000 € gewesen.
Im Kofferraum hab er auch noch 300.000 € gehabt, das wäre ihm erst später eingefallen.
Die Angeklagten äußerten sich nicht.


4. Die Anträge

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten 6 Jahre und 2 Monate Haft bzw. 6 Jahre Haft wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Die Verteidigung beantragte jeweils Freispruch.
Einer der Anwälte: „Der ganze Vortrag sei völlig frei erfunden“.


5. Das Urteil

Landgericht Berlin vom 13.02.2025 (Az.: 506 KLs 14/24)

Die Angeklagten werden wegen der gemeinschaftlichen Nötigung im besonders schweren Fall und der Freiheitsberaubung zu jeweils 9 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt.


6. Die Urteilsbegründung

Das Gericht stellte fest, es sei „in vielfacher Weise angelogen worden – von mehreren Seiten“!
Nach 20 Verhandlungstagen und einer Prozessdauer von 5 Monaten bleiben „riesige Fragezeichen“, warum das Fahrzeug überhaupt angehalten wurde.
„Obwohl jeder Stein umgedreht wurde“, sind entscheidende Fragen offengeblieben.
Motive und weitere Hintergründe der Tat konnten nicht aufgeklärt werden.

Für den vorgeworfenen Raubüberfall gebe es keine Beweise.
Den Ausführungen des 63jährigen, im Auto habe sich ein Rucksack mit viel Geld befunden, sei nicht zu folgen.
Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Geld in die Taschen der Polizisten geflossen ist.

Die Angeklagten hätten aber in Wahrheit keine Polizeikontrolle bezweckt.
Ihr Handeln sein nicht gerechtfertigt , sondern strafbar.
Das Opfer habe sein Fahrzeug verlassen müssen, er musste sich mit angelegten Handschellen in das „Polizeifahrzeug“ setzen.
Die Angeklagten hätten nichts getan, was das Geschehen irgendwie nachvollziehbar machen könnte.
Es sei nicht einmal eine Halterabfrage erfolgt.
Der Autofahrer musste hingegen ca. 30 Minuten im Fahrzeug verharren, ohne zu wissen, was eigentlich los ist.
Eine sehr lange Zeit für eine Verkehrskontrolle, bei der im Ergebnis nichts festgestellt wurde.
Daher erfolgte die Verurteilung wegen der vorgetäuschten Verkehrskontrolle mit Freiheitsberaubung und Nötigung.


7. Rechtsmittel

Die Angeklagten akzeptieren das Urteil nicht und gingen in Revision.


8. Die endgültige Entscheidung

Der 5.Strafsenat des BGH hat am 16.10.2025 die Revision verworfen.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Da das Landgericht nicht weitere Umstände aufklären konnte, ist das Urteil nicht zu beanstanden.


9. Und sonst so?

Mehmet A konnte Geld wohl gut gebrauchen.
Er soll spielsüchtig und verschuldet gewesen sein.
Diese beiden Polizisten sollen auch zu einer Gruppe von 12 Beamten gehören, gegen die auch noch in anderem Zusammenhang ermittelt wird.
Dabei geht es um einen Diebstahl von Geldmünzen in einer Kreuzberger Polizeiwache im Dezember 2021.
Mehmet A. soll das Geld gestohlen haben, im Spind des Mitangeklagten wurden die Münzen im Wert von 600 € aufbewahrt.
Die anderen Beamten verdächtigten zwar Mehmet A. wegen seiner Spielsucht, zeigten ihn aber nicht an.
Usw.usw.…


10. Fazit

Wieder mal ein Fall, der einen wort- und ratlos zurücklässt.
Diese Polizisten sind – sorry - eine Schande für den gesamten Berufsstand!
Sie gehören doch aus dem Dienst endgültig entfernt und dürfen doch dem Steuerzahler nicht noch weiter zur Last fallen.
Das sollte man glauben.
Aber so ist es nicht!
Die Polizisten wären nur dann automatisch aus dem Dienst geflogen, wenn es eine Verurteilung von mindestens 12 Monaten gegeben hätte.
Mit „nur“ 9 Monaten auf Bewährung können Sie also theoretisch Polizisten bleiben.
Wir hoffen, dass das nicht der Fall sein wird.

Wir werden an der „Sache“ dran bleiben und bei neuen Erkenntnissen weiter berichten.


Wie seht Ihr das nun?
Haben auch diese Polizisten eine weitere Chance verdient oder sind sie aus dem Dienst zu entfernen?
Ist das Urteil gerecht?
Wir sind auf Eure Reaktionen gespannt!


Wir wünschen Euch ein schönes Wochenende und den Schulkindern eine schöne erholsame Ferienwoche!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

11/10/2025

Recht-Aktuell vom 11.10.2025

Seit der Kanzlerwahl und dem Koalitionsvertrag sind ca. 5 Monate oder 150 Tage vergangen.
Der Herbst der Reformen wurde ausgerufen von Herrn Merz.
Die Regierung hat sich auf einige wichtige Punkte geeinigt, die damit „ zeitnah auf den Weg gebracht“ werden sollen.
Es betrifft u.a. das Bürgergeld, die Aktivrente, die Turbo-Einbürgerung und Investitionen.


Das sind die Details:


1. Bürgergeld


1.1. Neuer Name und neue Ziele

• das Bürgergeld erhält einen neuen Namen
• es heißt dann „Neue Grundsicherung“
• Ziel: mehr Sanktionen und mehr Härte
• Betroffene sollen möglichst schnell in Arbeit vermittelt werden
• Bärbel Bas: „wer nicht mitmacht, wird es schwer haben.“
• Markus Söder: „das Bürgergeld ist Geschichte“
• die 5,5 Millionen Bezieher müssen sich auf strengere Auflagen einstellen


1.2.schärfere Sanktionen

• Verweigerer erfahren verschärfte Sanktionen:
• 1. Termin versäumt: es folgt sofort ein neuer Termin
• 2. Termin versäumt: 30 % vom Regelsatz werden abgezogen (für Singles z.B. 394 € statt 563€)
• 3. Termin versäumt: es werden keine Geldleistungen mehr gezahlt
• 4. Termin versäumt: auch die Kosten der Unterkunft werden nicht mehr übernommen
• Härtefälle sollen berücksichtigt werden
• Maßnahmen gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch sollen beschlossen werden

1.3. Wann geht es los?

• das alles ist aber erst nur eine Einigung im Koalitionsausschuss
• es ist noch kein Kabinettsentwurf und auch noch kein Gesetz
• in diesem Jahr wird es wohl nicht mehr beschlossen, das Frühjahr 2026 wird angepeilt…..


2. Aktivrente

• diese soll zum 01.01.2026 eingeführt werden
• kann ab der Regelaltersgrenze, derzeit 66 Jahre und 2 Monate, in Anspruch genommen werden
• gilt nicht für Frührentner
• gilt nicht für Selbstständige und Freiberufler
• sie ist bis zu 2000 € steuerfrei
• aber: unterliegt für Arbeitnehmer der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht und für Arbeitgeber noch zusätzlich der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht
• so kann die Belastung für Rentner doch erheblich sein, auch wenn die Einkommenssteuer wegfällt
• es ist damit kein sog. “Sorglos-Paket“, wenn obige Abzüge doch erfolgen


3. Verkehr und Infrastruktur

• 3 Milliarden extra werden für den Neubau von Straßen nochmals zusätzlich aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen umgeschichtet
• Signal: Bagger sollen rollen und Straßen gebaut werden
• „alles was baureif ist, wird auch gebaut“
• nach 2 Jahren soll geprüft werden, ob die Mittel ausreichend sind


4. Turbo-Einbürgerung

• diese erst in 2024 beschlossene Regelung hat der Bundestag bereits wieder abgeschafft
• besonders gut integrierte Ausländer konnten bereits nach 3 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten
• dieses wurde kaum genutzt/erfüllt, es wurden gerade einmal 573 Personen nach 3 Jahren eingebürgert
• jetzt kann die Einbürgerung erst wieder frühestens nach 5 Jahren erfolgen


5. E-Auto-Prämie

• soll für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen kommen
• 3 Milliarden Euro sollen dafür insgesamt zur Verfügung gestellt werden
• weitere Details dazu gibt es bisher nicht
• die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos soll aber verlängert werden


6. Verbrenner-Aus

• an sich hat die EU das Aus für Neufahrzeuge mit Verbrennermotor im Jahre 2035 beschlossen
• die CDU will die Regelung beseitigen
• die SPD will sie ggf. flexibilisieren
• die Parteien konnten sich trotz nächtlicher Diskussionen/Sitzungen nicht einigen
• Friedrich Merz: „Wir wollen jetzt erstmal einen Dialog mit der Autoindustrie führen.“


7. Fazit:

War das der große Wurf und löst Euphorie aus?
Das Bürgergeld wird zwar umbenannt, ist dann praktisch wieder Hartz IV, aber sonst?
Ob diese geplanten Maßnahmen Milliarden einsparen, dürfte sehr fraglich sein.
Die Beträge bleiben ja identisch. Denn folgt ein teures und schwerfälliges Verfahren, dass also erst mehrere Briefe geschrieben werden müssen,
dann noch regelmäßig eine Kontrolle vor Ort erfolgen soll, warum denn nicht reagiert wurde bis dann eine krasse Sanktion erfolgt usw.
Kommt denn niemand auf die Idee , dass im heutigen Zeitalter per Email/Telefon aufgefordert/informiert wird?
Ein Handy und damit auch eine Emailadresse hat doch (praktisch) jeder, könnte aber stets abgefragt und in der Akte aufgenommen und das schriftliche Einverständnis eingeholt werden.
Das wäre bedeutend schneller , effizienter und billiger! Das wäre doch einmal eine Reform!?
Im Wahlkampf war von sofortiger Einsparung von 30 Mrd . Euro (Torsten Frei -CDU), dann von 10 Mrd Euro (Herr Merz), dann von 5 Mrd. (auch Herr Merz) usw. die Rede.
Jetzt heißt es, wenn 100.000 Bürger in Arbeit kommen spart man 1 Mrd. Euro.
So ganz viel wird es an Einsparung wohl nicht werden.


Die ganz großen Themen werden weiter ausgespart nach dem Motto: „Wenn du nicht mehr weiter weißt, dann bilde einen Arbeitskreis“.
Es soll derzeit 15 Kommissionen geben….wir sind weiter gespannt und werden berichten.

Jetzt wünschen wir Euch aber ein schönes und erholsames Wochenende!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

03/10/2025

Recht – Aktuell vom 03.10.2025

Ein Plakat in einem Schaufenster in Flensburg sorgt für deutschlandweites Entsetzen.
Judenhass, Antisemitismus oder gar Meinungsfreiheit?
Wir versuchen aufzuklären.

Das sind die Details:

Der Vorfall:
Der 60jährige Hans-Velten R. ist Ladeninhaber eines Geschäfts in Flensburg, Duburger Straße.
Am Nachmittag des 17.09.2025 hängt er in seinem Schaufenster folgendes Schild auf:

„JUDEN
haben hier Hausverbot ! ! ! !
Nichts Persönliches,
auch kein Antisemitismus,
kann Euch nur nicht ausstehen“

Bereits am Abend des 17.09.2025 gingen mehrere Strafanzeigen bei der Polizei ein.
Nach einem Polizeieinsatz gegen 19.00 Uhr entfernte Herr R. das Plakat vom Schaufenster.
Bei weiteren Aufnahmen und Interviews ist zu sehen, dass ein weiteres Schild nunmehr im Inneren des Geschäfts angebracht war.
Das Plakat als Beweismittel wurde beschlagnahmt.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft mögliche Tatbestände, es komme u.a. Volksverhetzung in Betracht.


Die Reaktionen:
Ladenbesitzer R. ist sich keiner Schuld bewusst.
Er habe mit dem öffentlichen Sturm nicht gerechnet. Es wäre nur eine Privatäußerung, ausgelöst nur durch die Vorgänge im Gazastreifen.

Deutschlandweit löste dieses Plakat Entsetzen, Abscheu, Empörung und Fassungslosigkeit aus.
In praktisch allen Zeitungen und Magazinen wurde berichtet.
Die- Meinungsäußerungen gehen von „blankem Judenhass“ bis zu „mehr Antisemitismus geht wohl nicht“.

Einige Beispiele:
Flensburgs OB Geye verurteilt den antisemitischen Aushang scharf.
Dass Juden der Zutritt zu einem Geschäft verweigert werde, erinnere „an die dunkelsten Kapitel der Geschichte Deutschlands.“
Felix Klein (Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben): „Das ist ein ganz klarer Fall von Antisemitismus und da muss man intervenieren“ und weiter…. „Es gebe direkte Bezüge zur NS-Zeit und das dürfe in keiner Weise hingenommen werden.“
Joshua Vogel (Dokumentationsstelle Antisemitismus): Das Plakat zeige „unverhohlenen Hass auf Jüdinnen und Juden, der sich sehr stark an nationalistische Praktiken anschließe“.


Rechtliche und historische Einordnung:

1. Was ist eigentlich Antisemitismus?

• darunter versteht man heute alle pauschalen Formen von Judenhass, Judenfeindlichkeit oder Judenfeindschaft
• Vorurteile, Hass, Diskriminierung und Gewalt richten sich gegen alle Juden als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
• kommt u.a. auch in der Leugnung des Holocausts zum Ausdruck


2. kurze geschichtliche Abhandlung

• am 01.04.1933 beginnt in Deutschland der organisierte Terror gegen die jüdische Bevölkerung
• Parolen lauten u.a. : „Kauft nicht bei Juden“, „Juden raus“
• Schaufensterscheiben werden u.a. beschmiert mit „Jude“, sie werden eingeschlagen, Geschäfte verwüstet usw.
• die Juden werden nach und nach in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens systematisch ausgegrenzt
• 1935 verlieren Juden ihre staatsbürgerlichen Rechte
• seit 1938 ist der Terror völlig entfesselt mit hundertfacher Ermordung der Juden, Verschleppung in Konzentrationslagern, Zerstörung von ca. 1.400 Synagogen und von ca.7.000 Geschäften
• ab 1941 erfolgen die Deportationen und Ermordungen in Konzentrations- und Vernichtungslagern
• das Leben von über 6 Millionen Menschen wird ausgelöscht
• verantwortlich dafür ist der systematische, staatlich unterstützte Völkermord durch Deutschlands, des NS-Regimes und seiner Helfer
• dieses Verbrechen geht als Holocaust in die Geschichte ein


3. und heute?

• nach ca. 80 Jahren nimmt der Judenhass in Deutschland immer mehr zu
• bereits 2020 wurden täglich 6 antisemitische Delikte in Deutschland gezählt
• insgesamt waren es im Jahr 2020 bereits 2275 Delikte
• im Jahre 2024 waren es bereits 6240 Straftaten
die Tendenz ist weiter steigend


4. rechtliche Einschätzung

• es kommt u.a. insbesondere der Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB in Betracht
• strafbar macht sich, wer z.B. öffentlich zu Hass und Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufhetzt, deren Menschenwürde angreift oder den Holocaust leugnet
• dazu zählt das Beschimpfen, Verleumden, das Verbreiten von Lügen oder das Aufstacheln zu Gewalt und des öffentlichen Friedens
• die Tat ist nicht nur das Erstellen, sondern auch das Verbreiten und Anbieten solcher Inhalte
• die Straftat kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden


5. Fazit:

Der Sachverhalt ist unstreitig, die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Einstellung des R. ist eindeutig, auch Videos sind im Netz einsehbar, Reue ist auch nicht ansatzweise erkennbar.
Derartige Plakate und die hiermit verbundenen Ansichten sich schwer erträglich.
Wir hoffen daher , dass die Staatsanwaltschaft ein Zeichen setzt jetzt nicht noch monatelang „ermittelt“. Die Anklage muss zeitnah erfolgen.
Also entweder es erfolgt die Anklage oder die Einstellung.
Wenn aber dieser Judenhass, wie er in dem Plakat zum Ausdruck kommt, für den es keinerlei Rechtfertigung gibt, nicht strafrechtlich verfolgt wird, dann wird sich das Problem erneut immer weiter ausweiten.
Um es auch deutlich zu sagen: Antisemitismus hat mit dem jetzigen Gazakrieg Israels nichts zu tun. Es dürfte angesichts der bekannten Bilder Einigkeit darin bestehen, dass der Krieg beendet werden muss, dass der Völkermord Israels an den Palästinensern in Gaza und die Zerstörung nicht gerechtfertigt ist.
Antisemitismus ist Judenhass und hat nichts mit berechtigter Kritik an Israel und der derzeitigen dortigen Politik zu tun.

Jetzt sind wir noch auf Eure Meinung gespannt.
Anklage und Verurteilung oder freie Meinungsäußerung nach dem Motto, das wird man doch noch sagen dürfen?

Nach alledem sind auch wir gespannt, wie dieser Fall seitens der Staatsanwaltschaft behandelt wird.
Wir werden berichten.
So, jetzt wünschen wir, bei all der Brisanz dieses Falles, allen einen schönen Feiertag und ein erholsames langes Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

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