07/03/2026
Recht-Aktuell vom 07.03.2026
Erinnert Ihr Euch noch?
Weil die 13 jährige zuckerkranke Emily auf einer Klassenfahrt verstarb, wurden die beiden Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung zu hohen Geldstrafen verurteilt.
Sie hatten von der Erkrankung nichts gewusst, hatten sie aber nicht vorher schriftlich abgefragt.
Nun klagt der Vater auf Schadenersatz.
Er verlangt vom Land ein Schmerzensgeld von 125.000 €.
Besteht ein Anspruch aus Sicht des Gerichts?
Das sind die Details:
1. Was war passiert? (Kurzversion)
• 2019 findet eine Klassenfahrt nach London statt
• die 13 jährige diabeteskranke Emily stirbt nach akuter Überzuckerung an einem Herzinfarkt
• weder die Schülerin noch die Eltern des Kindes hatten die Lehrerinnen von der Erkrankung informiert
• die Lehrer hatten sich aber nicht vor Reisebeginn schriftlich von Vorerkrankungen informiert
• daher haben sie den Tod von Emily mitverursacht
• die Lehrer wurden 2024 wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen von jeweils 180 Tagessätzen verurteilt, d.h. von 23.400 € und 7.200 €
• die Lehrer haben auch die Revision verloren, der BGH hat das Urteil bestätigt
• der Fall ist damit strafrechtlich abgeschlossen
2. Die Reaktionen auf die Verurteilung
• das Urteil löste ein erhebliches mediales Echo in Deutschland aus
• die Meinungen gingen dabei weit auseinander
• nur einige fanden das Urteil gerecht, weil sich die Lehrer mehr hätten kümmern müssen
• fast einhellig war man aber der Meinung, dass die Eltern vielmehr verpflichtet gewesen wären, die Lehrer von sich aus von der Erkrankung zu informieren
• auch Emily selbst hätte die Lehrer informieren können
so meinten viele von Euch, die Eltern tragen eine Mitschuld bzw. eine große Schuld
• Beispiele:
—> Karsten L.: „Dann müsste man ja die Eltern auch anklagen, weil sie es unterlassen haben, den Lehrern zu sagen, dass die Tochter Diabetikerin ist. Finde das Urteil nicht gerecht.“
—> Tina G.: „Meines Erachtens ist es die Pflicht der Eltern, die Lehrer vor der Fahrt über die Krankheit eines Schülers zu informieren und nicht umgekehrt.“
—> An Bo: „Eigenes Versagen kann doch nicht komplett auf die Lehrerinnen abgewälzt werden. Ich sehe einen Großteil der Schuld bei den Eltern.“
• Ihr könnt gern nochmals unseren ganzen Post vom 19.02.2024 mit zig weiteren Meinungen nachlesen
3. Die nächste Runde:
• Kay Sch., der Vater von Emily, hat nun 5 Jahre nach ihrem tragischen Tod das Land NRW verklagt
• er verlangt 125.000 € Schmerzens- und Hinterbliebenengeld
• weil die Lehrer als Beamte im Auftrag des Landes tätig waren, richtet sich die zivilrechtliche Klage nun gegen den Dienstherrn, also das Land NRW
• er leide an psychischen und physischen Folgen des Todes
• seine Erkrankung sei direkt auf den Tod der Tochter zurückzuführen
• er habe Depressionen, Schlafstörungen und Gedächtnisverluste
• er habe den fahrlässig verursachten und vermeidbaren Tod nicht verarbeitet
• seinen Beruf als Kraftfahrer könne er nicht mehr ausüben
• er wolle Gerechtigkeit und auf Behördenversagen aufmerksam machen
• das Geld wolle er nicht für sich, sondern in eine von ihm gegründete Stiftung stecken
4. Die Verhandlung
• Landgericht Düsseldorf, 18.02.2026
• das Gericht hält einen Anspruch des Vaters grundsätzlich für berechtigt
• die Lehrerinnen hätten ihre Amtspflicht, dass den Kindern nichts zustößt, verletzt
• daran bestehe kein Zweifel und daher hafte der Staat als Dienstherr
• an der Nähe des Vaters zu seiner Tochter habe es auch keine Zweifel
• zu klären sei daher die Frage, welche psychischen Erkrankungen der Vater durch den Tod erlitten habe und wie schwer diese wiegen
• mit der Höhe der begehrten Summe hat das Gericht aber so seine Probleme
• als Vergleich schlägt das Gericht die Zahlung von 25.000 € vor
• das Gericht: „mehr können wir, ehrlich gesagt, nicht gut begründen.“
• das Land hatte dazu seine Zustimmung signalisiert
• Kay Sch. hat den Vorschlag aber abgelehnt
• zu Beginn der Verhandlung hatte er noch erklärt, er wolle mit der Sache endlich abschließen
• die 25.000 € sind aber „völlig indiskutabel“
• die Argumentationen des Landes fand er sehr erniedrigend
• das Land bezweifelt, dass sein Gesundheitszustand ausschließlich auf den Tod zurückzuführen ist
• die Mutter von Emily hatte gegenüber Behörden mitgeteilt, dass keine enge Beziehung zwischen Vater und Tochter bestanden hat
• nun wolle er sich aber lieber noch durch einen psychiatrischen Sachverständigen begutachten lassen
• das Gericht wird den Kläger nun also durch einen Psychiater begutachten lassen
5. Fazit
• ohne Zweifel handelt es sich um einen äußerst tragischen Fall
• niemand möchte in der Haut der Eltern stecken, ihr Kind so früh zu verlieren
• aber ob dieser Weg der Rache der richtige ist?
• nach dem Urteil gegen die Lehrer sagt er noch, dass er froh ist, endlich zur Ruhe zu kommen
• ob das mit einem weiteren langwierigen Verfahren gelingt, darf bezweifelt werden
• kein noch so hoher Geldbetrag kann das Geschehene rückgängig machen
• ein Vergleich wäre sicher eher geeignet, für Genugtuung zu sorgen und mit dem Ganzen abzuschließen
• für seine psychische Gesundheit wäre es sicher ebenfalls sehr hilfreich
• der entsprechenden Argumentation des Gerichts wollte er aber nicht folgen
• soweit er mitteilte, mit der Hälfte seiner Forderung, also 62.500 € wäre er ggf. einverstanden, so erscheint uns diese Forderung stark überzogen und nicht gerechtfertigt
• der Kläger muss im Ergebnis beweisen durch ein Gutachten, dass sein derzeitiger gesundheitlicher Zustand ausschließlich auf den Tod von Emily zurückzuführen ist
• man darf gespannt sein, zu welchem Ergebnis der Gutachter kommt
• das Verfahren dürfte noch etwas länger andauern…..
• wir werden berichten….
Dann sind wir – wie immer – gespannt, was Ihr zu diesem sehr besonderen Fall meint.
Ist aus Eurer Sicht ein Schmerzensgeld gerechtfertigt oder eher nicht.
Müsste nicht auch ein Mitverschulden des Vaters berücksichtigt werden?
Wir wünschen allen ein wunderschönes Wochenende!
Eure Rechtsanwälte
Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert