30/12/2025
Recht-Aktuell vom 30.12.2025
Das neue Jahr startet mit einer Vielzahl neuer Gesetze und Regelungen.
Es betrifft praktisch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.
Zum Jahreswechsel steigen u.a. Mindestlohn, Kindergeld, Freibeträge und Pendlerpauschale.
Neu eingeführt werden z.B. der „neue“ Wehrdienst und die Aktivrente.
Von erheblichen Vergünstigungen profitieren u.a. die Gaststätten und die Landwirte.
Das sind die Details:
1. Mindestlohn
• steigt zum 01.01.2026 von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde
• von dieser Erhöhung profitieren mehr als 6 Millionen Menschen
2. Kindergeld
• steigt zum 01.01.2026 um 4 € auf 259 €
• die neuen Beträge werden automatisch ab Januar ausgezahlt
3. Kinderfreibetrag
• wird zum 01.01.2026 um 156 € angehoben auf
6.828 €
4. Minijobs
• die Verdienstgrenze steigt auf 603 € im Monat
5. Deutschlandticket
• steigt ab 01.01.2026 von monatlich 59 € auf nunmehr 63 €
6. Pendlerpauschale
• der pendelnde Berufstätige wird im neuen Jahr steuerlich entlastet
• die Pendlerpauschale erhöht sich ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent
• dieser Satz wird nunmehr gleich ab dem 1. Kilometer gezahlt
• egal, ob Ihr mit dem Auto, der Bahn oder den Fahrrad fahrt
7. Aktivrente
• nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen
• der Arbeitgeber zahlt darauf aber die Sozialversicherungsbeiträge
8. Musterung
• das neue Wehrdienstgesetz tritt zum 01.01.2026 in Kraft
• ab Geburtsjahr 2008 ist für die Männer eine verpflichtende Musterung vorgesehen
• die Fragebögen werden ab Mitte Januar verschickt
9. Gastronomie
• zum 01.01.2026 wird die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft von 19 % auf 7 % gesenkt
• fraglich dürfte sein, ob die Verbraucher davon tatsächlich profitieren
10. Landwirte
• ab dem 01.01.2026 bekommen Landwirte wieder die volle Steuervergünstigung für Agrardiesel
• Land- und Forstwirte bekommen von der Energiesteuer für Diesel 21,48 Cent pro Liter zurückerstattet
11. Rente
• die sog. Haltelinie für das Rentenniveau von 48 % wird verlängert bis 2031
• es entspricht also 48 % des aktuellen Durchschnittseinkommens
• bis dahin ist damit die Kopplung der Renten an die Lohnentwicklung festgeschrieben
12. Mütterrente
• Müttern und Väter wird bei der Rentenberechnung auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang für 3 Jahre anerkannt
13. Einkommenssteuer
• der Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.348 €
• erst für Einkommen, die darüber liegen, muss also Einkommensteuer gezahlt werden
14. Ausbildung
• die Mindestausbildungsvergütung steigt von 682 € auf 724 €
• das gilt für alle Auszubildenden, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 in ihr erstes Lehrjahr starten
15. Übungsleiter
• die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 € auf 3.300 €
16. Ehrenamt
• die steuerfeie Ehrenamtspauschale steigt von 840 € auf 960 €
17. Führerschein-Umtausch
• wer von 1999-2001 seine Fahrerlaubnis gemacht hat, muss bis zum 19.01.2026 seinen Führerschein umgetauscht haben
• Hintergrund ist die stufenweise Umtauschpflicht für Dokumente, die vor 2013 ausgestellt wurden
•Ziel: alle EU-Führerscheine sollen bis 2033 ein einheitliches und fälschungssicheres Scheckkartenformat haben
• Ausnahme: Inhaber von grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen, die vor 1953 geboren wurden, haben zum Umtausch bis zum 19.01.2033 Zeit
18. Elektroautos
• die Kfz-Steuer entfällt für bis zu 10 Jahre
• das gilt für reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2030 erstzugelassen werden
• die Befreiung endet dann am 31.12.2035
• diese Neuregelung gilt auch rückwirkend für E-Autos, die in den vergangenen 5 Jahren gekauft wurden
• die Befreiung gilt aber nicht für Plug-in-Hybride
19. Kfz-Steuer
• ab dem 01.01.2026 ist die Kfz-Steuer nur noch als einmaliger Jahresbetrag zu zahlen
• jegliche Verteilung der Beträge in Raten ist damit nicht mehr zulässig
20. Energiekosten
• ab 01.01.2026 werden Bürger und die Wirtschaft zusammen um ca. 10 Milliarden € bei den Energiekosten entlastet
• laut Prognose der Regierung soll die Ersparnis für private Haushalte ca. 17 % betragen
• Experten sind etwas skeptischer, denn sie rechnen mit erheblichen regionalen Unterschieden und geringerer Ersparnis
21. Gasspeicherumlage
• ab 01.01.2026 entfällt die Gasspeicherumlage für alle Gaskunden
• gilt für alle, die mit Gas heizen oder produzieren
• gilt für private Haushalte und Unternehmen
• die Entlastung pro Haushalt bei 20.000 kWh-Verbrauch beträgt ca. 58 € pro Jahr
Wir hätten gern noch weitere Neuerungen und Verbesserungen präsentiert. Aber einiges ist noch nicht endgültig spruchreif, anderes wohl noch weiter in der Entstehung.
Die z.B. groß angekündigte Bürgergeldreform wird wohl „voraussichtlich“ erst im Sommer 2026 kommen und ohnehin nur noch ein „Reförmchen“ mit nur noch wenigen Einsparungen werden.
Wir werden auch das weiter beobachten!
Damit solltet Ihr aber erst einmal rechtssicher in das neue Jahr starten.
Eure Rechtsanwälte
Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert