14/11/2025
Das BMG hat vorgebaut und im Apothekenreformgesetz vorgesehen, dass Apotheken nur noch anteilig abrechnen können. Staatlich verordnetes Minusgeschäft. Unter diesen Bedingungen werden viele Apotheken keine Rezepturen mehr herstellen (können - da finanziell nicht darstellbar). Kontrahierungszwang hin oder her.
Abrechnungen von Rezepturen, bei denen Fertigarzneimittel verwendet werden, haben das Bundessozialgericht (BSG) beschäftigt. Im Streit zwischen einer Apotheke und der AOK NordWest hat die hat die Apotheke aus Westfalen-Lippe letztinstanzlich vom BSG Recht bekommen. Damit geht ein jahrelanger Streit...