27/04/2020
Ab heute gilt in NRW die Maskenpflicht:
😷 im ÖPNV
😷 in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen
😷 beim Einkaufen
😷 bei Handwerks- oder Dienstleistungen (sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann)
😷 bei der Abholung von Speisen und Getränken
😷 in Ladengeschäften und Ausstellungsräumen
Beim ordnungsgemäßen Aufsetzen und dem Tragen einer Schutzmaske gilt es ein paar einfache Regeln zu beachten. https://corona.duesseldorf.de/schnell/maskenpflicht
Zudem möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass das Tragen einer Schutzmaske nicht von dem Kontaktverbot und dem Mindestabstand von 1,5 m entbindet.