19/11/2025
Pflegebedürftige Menschen sind beispielsweise bei Behördengängen, im Haushalt oder beim Einkaufen auf Hilfe ihrer Familienmitglieder angewiesen. Das kann besonders für berufstätige Angehörige mit Schwierigkeiten verbunden sein. "Kosten für solche sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen können von der Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 in einer Höhe von bis zu 131 Euro im Monat erstattet werden", sagt Lena Schlamann, unsere Sozialplanerin. Auch Bekannte, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtlich Engagierte können im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" diese Leistungen anbieten.
Für Interessierte, die mehr darüber erfahren möchten, bieten wir am Dienstag, 2. Dezember 2025, um 19 Uhr über die Plattform Zoom einen Online-Vortrag an💻. Dann wird Referentin Lena Schlamann beispielsweise über die Voraussetzungen sprechen und erklären, für welche Angebote der Entlastungsbetrag genutzt und wie die Leistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Dem kostenlosen Vortrag kann ohne Anmeldung unter folgendem Link beigetreten werden: www.kreis-borken.de/pflege-vortrag
Meeting-ID: 923 7674 0948
Kenncode: rV9Hb2
Weitere Infos zum Termin gibt es in unserer Pressemitteilung: https://presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1202477f.html