01/12/2014
wie Ihr vielleicht mitbekommen habt, hat der Bundesgerichtshof kürzlich ein Urteil zu Kreditverträgen gefällt.
Die in vielen Verträgen enthaltenen Bearbeitungskosten und -gebühren sind unzulässig.
Das betrifft Verbraucher- und Kreditverträge, rückwirkend bis zum Jahr 2004.
Ihr habt also die Chance, mit Hilfe unserer Kooperationspartner zu Eurem Recht zu kommen, leicht und mühelos.
Auf die Banken rollt eine riesige Rückforderungswelle zu, die in die Milliarden geht.
Reiht Euch ein.
Für die Rückforderung hat der BGH eine Frist gesetzt, die am 31.12.2014 endet.
Lest bitte auch hier weiter: Klick!
Verjährung zur Rückzahlung wird verlängert
"Am Dienstag hat der BGH entschieden: Bankkunden können unzulässig erhobene Bearbeitungsgebühren für Konsumkredite zurückfordern, die sie ab 2004 abgeschlossen haben. Bankkunden können die Rückerstattung nun nicht mehr verweigern."
Quelle: ZDF, afp
Damit Ihr nicht zu viel Aufwand habt und trotzdem schnell Euer Weihnachtsgeld sichern könnt, kümmern sich unsere Kooperationspartner Jens Neubeck und der Kredithilfeverein München e.V. um die kostenfreie Prüfung der Möglichkeit der Rückerstattung.
Schaue jetzt am besten gleich einmal in Deine Verträge. Vielleicht sind auch bei Dir Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt worden. Diese können schnell in die Hunderte oder Tausende von Euros gehen.
Lasse Dir das Unrecht nicht gefallen, sondern nutze die Chance und rufe mich an: Franziska Schmidt, Medico e.V., Tel.: 0156-89561589