20/04/2023
Bundesbeihilfe: Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge zum 01. Mai 2023
Am 18. April 2023 hat das desBundesministerium des Innern über Anpassungen der beihilfefähigen Höchstbeträge auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. Mai 2023 informiert.
Die Anpassungen gelten ab dem 01. Mai 2023 für alle Bundesbeamtinnen und -beamten. Ob und gegebenenfalls wann die Bundesländer die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen anpassen, ist aktuell noch offen.
Hinweis: Beihilfe ist eine Teilerstattung von Kosten
Beamte sind Privatpatienten. Die vom Dienstherrn der Beamtinnen und Beamten gewährte Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Betonung liegt dabei auf Unterstützung. Differenzen zu den tatsächlichen Behandlungskosten muss der Patient beziehungsweise die Patientin selbst tragen oder auch diese Erstattung durch eine entsprechende private Zusatzversicherung absichern.
Den kompletten Artikel und den Link zur Liste der neuen Beihilfesätze gibt es hier: https://tinyurl.com/uyzmzpjb