Podologiepraxis die 2 zur Burg

Podologiepraxis die 2 zur Burg Podologiepraxis J.Scholz

27/11/2022
Ich wünsche all meinen Patienten und Freunden einen wunderschönen und gesegneten 4.Advent. Bleiben sie alle schön gesund...
20/12/2020

Ich wünsche all meinen Patienten und Freunden einen wunderschönen und gesegneten 4.Advent. Bleiben sie alle schön gesund.

13/12/2020

Meine Praxis bleibt trotz harten Lockdown bis zum 23.12.2020 geöffnet. Behandlung erfolgen weiterhin bis zum 10. Januar nur mit privat Rezept oder Attest eines Arztes. Ab den 05.01.2021 sind wir wieder für unsere Patienten da.
Wir wünschen trotz der schweren Zeit ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Podologiepraxis
J.Scholz

Wünsche allen einen schönen Nikolaustag und einen schönen 2.Advent.
06/12/2020

Wünsche allen einen schönen Nikolaustag und einen schönen 2.Advent.

Ich all meinen Patienten und Freunden einen besinnlichen 1.Advent.🎄
29/11/2020

Ich all meinen Patienten und Freunden einen besinnlichen 1.Advent.🎄

29/10/2020

Meine Praxis bleibt trotz Lockdown geöffnet. Leider darf ich aber nur Diabetiker und med. Notfälle mit privat Rezept behandeln.
Bleiben sie alle gesund.

Meine Praxis ist vom 13.07.2020 bis 25.07.2020 wegen Urlaub geschlossen.Ab den 27.07.2020 bin ich wieder für alle da.Bis...
09/07/2020

Meine Praxis ist vom 13.07.2020 bis 25.07.2020 wegen Urlaub geschlossen.
Ab den 27.07.2020 bin ich wieder für alle da.
Bis dahin wünsche ich allen einen schönen Sommer.

Podologische TherapieG‑BA erweitert Verordnungsfähigkeit für medizinische FußpflegeIn Zukunft sollen mehr Patienten Ansp...
18/06/2020

Podologische TherapieG‑BA erweitert Verordnungsfähigkeit für medizinische Fußpflege

In Zukunft sollen mehr Patienten Anspruch auf eine podologische Therapie haben. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit Beschluss entschieden. Hintergrund der Entscheidung ist eine entsprechende Anpassung der Heilmittel-Richtlinie. Anzeige

HENNING ROESNER / 2. APRIL 2020 / LESEZEIT ~ 2 MIN.

Der G‑BA hat die Verordnungsfähigkeit für Maßnahmen der podologischen Therapie ausgeweitet.© ELENA KHARCHENKO | DREAMSTIME.COM [DREAMSTIME RF]
Eine podologische Therapie kann aktuell nur dann verordnet werden, wenn beim Patienten ein diabetisches Fußsyndrom vorliegt. Dies ändert sich nun mit Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) vom 20. Februar 2020 zur Änderung der Heilmittel-Richtlinie. Mit dieser Entscheidung wird der bisherige Indikationsbereich erweitert, sodass in Zukunft auch bei weiteren, ähnlichen Erkrankungsbildern, wie z.B. Schädigungen an Haut oder Zehennägeln, eine podologische Therapie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden kann. Auf Antrag der Patientenvertretung wurde die Beratung zur Erweiterung des bestehenden Indikationsbereiches für die Verordnungsfähigkeit von Maßnahmen der podologischen Therapie bereits mit G‑BA-Beschluss vom 17. Mai 2018 eingeleitet. Bei Nichbeanstandung seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Richtlinien-Änderung zum Juli 2020 in Kraft.

Vorbeugung hinsichtlich schwerwiegender Erkrankungen

Durch eine fachgerechte Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung lassen sich nachfolgende Entzündungen vermeiden. Man beuge somit auch einer im Ernstfall nötigen Amputation des Fußes vor. Auch in der Folge anderer Erkrankungen können vergleichbare Schädigungsbilder auftreten. Um in jedem Fall möglichen, schwerwiegenderen Folgeerkrankungen entgegenwirken zu können, habe man den Verordnungsbereich der podologischen Therapie erweitert, so die Aussagen von Dr. Monika Lelgemann, Mitglied des G‑BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.
Alle Patienten, die nachweislich unter einer mit einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) vergleichbaren Schädigung ihrer Füße leiden, können ab dem 1. Juli 2020 einen Anspruch auf die Maßnahmen der podologischen Behandlung äußern. Diese erstrecken sich nun zusätzlich auf die Behandlung von Schädigungen im Zuge

eines Querschnittsyndroms oder

einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie, bzw. ähnlicher Sensibilitäts- oder Durchblutungsstörungen

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17/06/2020

ENDLICH! Ab 01.07.2020 Podologieverordnung nicht mehr nur für Diabetiker

Neue Diagnosegruppen im Heilmittelkatalog.

Es werden folgende zwei Diagnosegruppen mit entsprechenden Beispieldiagnosen in den Heilmittelkatalog (Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie) aufgenommen:

NF Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie (primär oder sekundär). Zum Beispiel bei:

-hereditärer sensibler und autonomer Neuropathie
-systemischen Autoimmunerkrankungen
-Kollagenosen
-toxischer Neuropathie

QF Krankhafte Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms (komplett oder inkomplett). Zum Beispiel bei:

-Spina bifida
-chronischer Myelitis
-Syringomyelie
-traumatisch bedingten Schädigungen des Rückenmarks.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt.

Ihre Podologiepraxis Trendelburg

01/05/2020

Sehr geehrte Damen und Herren ...
.. wir müssen mal reden ...
und zwar über die Begrifflichkeit " Fußpflege.

Fußpflege macht kann und macht jeder, bei sich selber, bis er es nicht mehr kann.

Fußpflege darf und kann auch jeder bei jedem anderen machen, wenn er dafür kein Geld nimmt.

Fußpflegen für Geld sind meisten in einem schönen Ambiente mit stiller Musik, Fußbad und Lack, also eine Wellnessbehandlung.

Jeder darf sich also Fußpfleger nennen, da es nicht geschützt oder verboten ist auch medizinische Fußpflege, wahlweise auch Fachfußpfleger oder ärztlich geprüft und sogar nach podologischer Art, Sie sehen, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Podologen sind Therapeuten und zählen zu den Heilmittelerbringern.
Die Ausbildung dauert 3000 Stunden und ist gegliedert in
Berufs- und Gesetzeskunde, Fachbezogene Physik und Chemie, Anatomie, Physiologie, Allgemeine Krankheitslehre, spezielle Krankheitslehre Hygiene und Mikrobiologie, Erste Hilfe und Verbandstechnik, Prävention und Rheabilitation, Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Arzneimittellehre, Material- und Warenkunde, podologische Theorie, podologische Behandlungsmaßnahmen, Physikalische Therapie in der Podologie, podologische Materialien und Hilfsmittel.
Das sind alles Inhalte die in der Ausbildung gelehrt werden und die wir mit einem Staatsexamen abschließen.

Diese Ausbildung erlaubt es uns an Füßen zu arbeiten deren Besitzer krank sind und krank ist laut Bundesgerichtshof alles was nicht gesund ist.

Verstehen sie jetzt was alleine das schon für ein Unterschied ist und warum Podologen jetzt arbeiten dürfen und die Fußpflege nicht?

Merke: nur wo Podologe draufsteht ist auch Podologe drin

Adresse

Zur Burg 2
Trendelburg
34388

Telefon

+4915205640685

Webseite

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