12/09/2025
⬇️Abschied ist so individuell wie das Leben. Rheinland-Pfalz geht einen wichtigen Schritt.
Rheinland-Pfalz hat sein über 40 Jahre altes Bestattungsgesetz novelliert – mit dem Ziel, mehr Würde, Individualität und Freiheit bei der letzten Reise eines Menschen zu ermöglichen.
Bestattungsformen
* Die Sargpflicht bei Erdbestattungen wurde abgeschafft. Jetzt sind z. B. auch Tuchbestattungen erlaubt – das gibt religiösen und kulturellen Bedürfnissen mehr Raum.
* Feuerbestattungen bleiben möglich – aber mit neuen Optionen.
Asche & Erinnerungsformen
* Angehörige dürfen nun Teile der Asche als Erinnerungsstücke (z. B. in Schmuck, Glas oder Keramik) aufbewahren.
* Auch das Verstreuen der Asche ist erlaubt – nicht nur auf Friedhöfen, sondern in bestimmten Flüssen wie Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
* Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Urne zu Hause aufbewahrt werden.
Sternenkinder & Würde im Abschied
* Auch stillgeborene Kinder unter 500 Gramm („Sternenkinder“) dürfen nun offiziell bestattet werden – ein wichtiger Schritt für trauernde Eltern.
* Es geht um Würde, auch wenn das Leben kurz war.
Wichtig zu wissen:
Die Verstorbene Person muss…
… ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben
… durch eine schriftliche Verfügung eine neue Bestattungsform bestimmt haben