03/08/2018
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Aktuelle gesetzliche Lage
Ab dem 01. Januar 2008 wird die der durch den vom mit einer unterstützt. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit findet man folgendes:
"Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen."
Geregelt wird es im § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
"Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen."
Bedeutung für den Arbeitgeber
Nach dem Inkrafttreten des o. g. Gesetzes hat jeder Arbeitgeber die Möglichkeit bestimmte für seine Mitarbeiter finananziell zu unterstützen und diese steuerlich als betriebliche Ausgabe abzusetzen.
Bedeutung für den Arbeitnehmer
Die haben eine Möglichkeit diese gesundheitsfördernde Maßnahmen auf Kosten des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen. Außerdem führen die o. g. des Arbeitgebers nicht zu Erhöhung des Einkommensteuersatzes.
für Arbeitgeber auf einen Blick
Steigerung der , der und der der MItarbeiter
durch weniger und der Mitarbeiter
des Unternehmens sowohl intern als auch extern
Ausnutzen der steuerlichen gem. § 3 Nr. 34 EStG.
Vorteile für Arbeitnehmer auf einen Blick
Senkung der gesundheitlichen , der und des und als Folge Reduzierung der
der und des
Verbesserung der
Verbesserung der Arbeitsklima und Erhöhung der Zufriedenheit
Unser Angebot für Sie
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