27/10/2025
Mit dem 1. Januar 2025 trat das neue Postgesetz in Kraft. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die Logistikbranche effizienter und transparenter zu gestalten. Unternehmen, die Paketwaagen nutzen, müssen sich auf neue Anforderungen einstellen, um rechtskonform und effizient arbeiten zu können.
Ab 2025 müssen Pakete, die ein Gewicht von 10 bis 20 Kilogramm haben, mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf ihr erhöhtes Gewicht versehen werden. Für Pakete über 20 Kilogramm wird ein zusätzlicher, gut erkennbarer und sich von der Standardkennzeichnung unterscheidender Hinweis erforderlich.
Die neuen Regelungen betreffen vor allem Unternehmen, die regelmäßig Pakete versenden, darunter Online-Shops, Logistik- und Versanddienstleister sowie Produktions- und Großhandelsbetriebe.
Mit unseren Tisch und Plattformwaagen bieten wir verschiedene Modelle an, die sich perfekt für die Gewichtsermittlung von Paketen eignen. Unsere Abbildung zeigt die PDNvon CAS, die mit einer Höchstlast von 32 kg eine moderne POS- und Logistiklösung darstellt.
Weitere Infos zur PDN: cas-retail.com/pdn/