01/09/2021
3G-Regel gilt ab Donnerstag im Landkreis
Zugang zu bestimmten Einrichtungen nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Verden am Dienstag, 31. August zum fünften Mal in Folge an einem Werktag über dem Schwellenwert von 50 lag, hat das Gesundheitsamt diese anhaltende Inzidenzwertüberschreitung nun gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung festgestellt. Damit tritt ab Donnerstag, 2. September die so genannte 3G-Regel im Landkreis in Kraft. Sie hat Auswirkungen für Gastronomie und Beherbergung, für Veranstaltungen, Sportanlagennutzung und die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen
Was das nun konkret bedeutet, können Sie auf der folgenden Grafik oder ausführlich auf unsere Homepage www.landkreis-verden.de nachlesen