30/06/2022
‼️Wir sind weiter fuer euch da und so sieht es Aktuell nach der neuen Testverordnung aus:‼️
Folgende Personen haben weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest:
✅ Kinder die das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
❌ Nachweis: Ausweis/Reisepass/Kopie des Stammbuches
✅ aus medizinischen Gründen jetzt oder in den letzten drei Monaten nicht
gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
schwanger im ersten drittel 1-3 Monat
❌ Nachweis: Ärztliches Attest im Original, Mutterpass
✅ sie an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das
Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten
teilgenommen haben
❌ Nachweis: Schriftlicher Nachweis
✅ zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die.
Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Freitestungen)
❌ Nachweis: Positives PCR-Zertifikat Max. 21 Tage alt oder
Absonderungsanordnung des Gesundheitsamtes
✅ mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in
demselben Haushalt leben oder gelebt haben
❌ Nachweis: Positives Zertifikat der infizierten Person und
Ausweisdokument mit identischer Adresse
✅ in/von Einrichtungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 und 4 Coronavirus-
Testverordnung (Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes
Operieren, Vorsorge und Rehabilitationseinrichtungen (wenn vergleichbar
einem Krankenhaus), Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken,
Entbindungseinrichtungen, Voll- und teilstationäre Einrichtungen zur
Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger
Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen), stationären Einrichtungen
oder ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe,
Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen
Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen,
Flüchtlingen und Spätaussiedlern betreut, behandelt, gepflegt oder
untergebracht ist oder eine solche Einrichtung besuchen wird
❌ Nachweis: Wahrheitsgemäße Selbstauskunft
✅ von ambulanten Pflegediensten (soweit nicht nur Unterstützung im Alltag
gewährleistet wird), ambulanten Hospizdiensten und Leistungserbringer
der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung betreut/gepflegt,
behandelt wird
❌ Nachweis: Soweit vorhanden schriftlicher Nachweis,oder
Wahrheitsgemäße Selbstauskunft
✅ Pflegepersonen im Sinne von § 19 SGB XI
❌ Nachweis: Wahrheitsgemäße Selbstauskunft
✅ Aktuell oder künftig im Krankenhaus tätig gem. §4a(1)2.TestV
❌ Nachweis: Wahrheitsgemäße Selbstauskunft
Anspruch auf eine Bürgertestung mit Zuzahlung von 3,- Euro haben Personen, die:
✅ am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden
❌ Nachweis: Wahrheitsgemäße Selbstauskunft, Eintrittskarte/Ticket
vorlegen
✅ zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung
mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag
Kontakt haben werden
❌ Nachweis: Wahrheitsgemäße Selbstauskunft
✅ Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zeigt eine Warnung mit der
Statusanzeige erhöhtes Risiko an.
❌ Nachweis: Vorlage der Corona Warn APP mit Risikonachweis
Desweiteren bieten wir eine Tesdurchfuehrung mit einer Zahlung von 9,50 Eur. an:
✅ wenn die o.g. Punkte nicht zutreffend sind
❗️Noch eine Info: Bei uns im Testzentrum ist nur Barzahlung möglich.
Einen kostenlosen PCR-Test bekommen Sie nur noch bei Ihrem Arzt/Ärztin
Wir bieten den kostenpflichtigen PCR-Test weiterhin an.
Wir wissen das sind sehr sehr viele Informationen und die müssen wir alle in einer sehr kurzen Zeit umsetzten, Bitte haben Sie dafür Verständnis das wir etwas Zeit benötigt.
Wir sind erst einmal weiterhin an den folgenden tagen fuer Sie erreichbar:
Montag-Freitag 07.00 Uhr - 16.00 Uhr
Samstag und Sonntag 10.00 Uhr - 14.00 Uhr
Das Team vom Testzentrum in der LVR Klinik